Straftat: Drohen fremdgehen öffentlich zu machen?

Eine Freundin von mir hat folgendes Problem:
Sie ist vor langer Zeit mal ihrem Freund fremdgegangen. Beide sind nun aber über ihre schlechten Zeiten hinweg, sie hat es ihm auch gesagt und er hat es akzeptiert.

Nun hat sie aber Stress mit einem anderen Typen, der weiß, dass sie damals fremdgegangen ist. Er will sie unbedingt treffen. Nun hat er ihr eine Nachricht hinterlassen, auf der steht, sie solle sich unbedingt mit ihm treffen, sonst wird er ihre „Fremdgehung“ erzählen.
An sich ist das nicht so schlimm, weil der Freund das ja schon weiß, aber dennoch sollte so jemand doch seine Lektion lernen. Stellt sich aber die Frage, ob eine Anzeige bei der Polizei wegen Erpressung/Nötigung etwas bringen würde.

Es wäre für sie schon fast peinlich, wegen so einer Lapalie zur Polizei zu rennen, zumal sie das Glück hat, dass es für sie keine ernsthaften Konsequenzen mit sich bringen würde. Ich aber denke, das ist schon wichtig und richtig, dass er für solch ein unmögliches Verhalten die Quittung bekommt.
Wäre es also sinnvoll, damit zur Polizei zu gehen und ihn deswegen anzuzeigen, oder lächeln die einen dann nur an und schicken einen wieder unbefragt nach hause?
Einen direkten Beweis gäbe es ja in Form der Nachricht, die natürlich handschriftlich verfasst wurde.

Also ich würde meinen Freund zu diesem Treffen mitnehmen wenn er eh schon über alles Bescheid weiß, das wird dem Anderen wohl seine Lust an solchen Aktionen nehmen.
Lg gudy

Hallo,

da hat Deine Freundin Glück, dass ihr Freund über alles Bescheid weiss. Ich würde mich mit dem auf keinen Fall treffen, evtl. was ausmachen und dann nicht hingehen (als Entschädigung für seine Erpressung)

Weiss sie Namen , anschrift von dem Typen ?
Ichwürde auch, wie Du, zusätzlich zur Polizei
wegen Erpressung/Nötigung.

Es kommt leider immer drauf an, auf welchen Menschen man dort trifft. Der eine hat ein Ohr für die „Bagatelle“, der andere versucht euch freundlich abzuwimmeln.
Ich würde es versuchen!

Viel Glück
Uli

Ich würde ihr raten Anzeige zu erstatten wegen Nötigung und Erpressung. Sollte die Polizei die Anzeige nicht aufnehmen wollen (was sie aber muß) soll sie direkt zur Staatsanwaltschaft gehen.

da ihr freund das geschehnis kennt einfach die drohung ignorieren.
anzeige wegen erpressung oder nötigung wird in diesem falle wahrscheinlich als eine alltägliche lapalie abgetan. so wie ich das verstehe wurden ihr ja keine schwerwiegenden konsequenzen angedroht.
nip

Als Tatbestand käme hier wohl nur 240 StGB (Nötigung) in Frage. Aber ich denke, dass eine Anzeige aus mehreren Gründen niichts bringen würde. Zum einen wird ja nicht versucht, irgend etwas zu erlangen (sexuelle Handlungen, Geld o.ä), sondern es soll ein Treffen erreicht werden. Da ist der zu erzielende Vorteil so gering, dass von einer Straftat kaum auszugehen ist.

Zum anderen ist die angedrohte Behauptung, ja nicht unwahr oder ehrabschneidend, wenn überhaupt bedeutet die Öffentlichmachung eine Unannehmlichkeit. Das kann zwar nötigend sein, es ist aber sicher auch sehr zweifelhaft, ob das für ein Strafverfahren ausreicht.

Ich denke also, dass hier Ignorieren die beste Verhaltensvariante ist. Mit Polizei oder Anwalt bringt man solche Typen oft erst richtig in Rage und dann wird eher noch unangenehmer. Also cool bleiben, sich desinteressiert geben und hoffen, dass der Typ sbald eine neue Freundin findet.
Lesetipp zum Tema Nötigung: http://de.wikipedia.org/wiki/Nötigung

mfg
Martin

Ich hatte den Artikel schon gelesen, daher ja auch meine Frage. Aus meiner Sicht treffen ja folgende Punkte zu:
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig […] durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung […] nötigt.
(3) Der Versuch ist strafbar.

Praktisch sind hier die Konsequenzen gleich null, aber theoretisch würde man einer Beziehung damit ja enormen Schaden zufügen, wenn nicht sie sogar auflösen. Daher komme ich darauf, dass es ein empfindliches Übel wäre. Und auch, wenn es hier ja keine wirklichen Auswirkungen hat, so kommt automatisch Artikel 3 ins Spiel.

Wichtig wäre für mich ja nur zu wissen, ob der Fall genügend Bedeutung hätte, dass auch was bei rauskommt und das Verfahren dann nicht eingestellt wird.
Vielleicht gibt es ja noch ein paar Meinungen dazu. ^^
Bin den Antworten bisher sehr dankbar und werde mitteilen, dass sie es wirklich in Erwägung ziehen sollte bei der Polizei Anzeige zu erstatten.

Hallo,
es tut mir leid, aber bei diesem Problem kann ich lieder nicht weiterhelfen.
Bin kein Experte im Strafrecht.
MFG

Hallo,
mir erschließt sich das Interesse an der Fragestellung aus ihrer Sicht leider nicht. Wenn ihre Bekannte sich bedroht fühlt, sollte sie zur Polizei gehen, ansonsten siehe § 240 StgB:
Nötigung(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.