Straftat durch Onlinebanking ohne Vollmacht

Hallo,

in unserer Ehe erledige ich die Bankgeschäfte durch Onlinebanking.
Meine Frau hat nun ein neues Konto bei der BoS, bei der man KEINE Vollmacht und auch KEIN Gemeinschaftskonto einrichten kann.
Wenn nun die Zugangsdaten in der Onlinebankingsoftware eingetragen werden und ich die Buchungen durchführe, mache ich mich dann strafbar?
Klar: Wo kein Kläger, da kein Richter. Es geht mir nur ums Prinzip?
Was wäre, wenn meine Frau handelungsunfähig werden würde und ich Geld von dem Konto abbuche? Wie sieht dann die rechtliche Lage aus?

Vielen Dank für die Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Marcel Brökelschen

Hallo Marcel,

die Online-Banking Zugangsdaten werden persönlich auf Deine Frau ausgestellt und ihr zugeschickt. In den Online-Banking-Bedingungen der Kreditinstitute wird im Normalfall geregelt, dass Zugangsdaten geheim gehalten werden müssen und nicht an fremde Personen ausgehändigt werden dürfen. Somit kann die Bank davon ausgehen, dass alle getätigten Online-Buchungen durch Deine Frau erledigt werden.

Da Du die Buchungen in der Online-Banking Software tätigst, hat Deine Frau schon gegen die Online-Bedingungen verstoßen. So lange ihr zwei Euch einig seid, ist das natürlich kein Problem. Da interessiert sich auch wirklich niemand dafür. Falls Du nun aber eine Buchung gegen den Willen Deiner Frau tätigst, wird sie für die Bank die „handelnde Person“ sein. Wie soll sie beweisen, dass Du das warst? Schließlich hat sie sich verpflichtet, die Zugangsdaten nicht weiterzugeben…

Für den Fall dass Deine Frau „handlungsunfähig“ würde, sieht das natürlich anders aus. Liegt sie z.B. schwerverletzt im Krankenhaus und Du räumst die Konten per Online-Banking leer, ist das natürlich offensichtlich Betrug.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen.

Viele Grüße
Michael

Hi Marcel,

ich sage: wenn Deine Frau die Onlinebanking-Daten für das Konto (sprich PIN/TAN o. ä.) im Programm hinterlegt und Dir auch die Zugangsdaten für das Programm gibt (ein gutes Programm erfordert ein Passwort wenn PIN/TAN o. ä. hinterlegt sind), dann hat sie die konkludent eine Vollmacht gegeben, bzw. wissentlich in Kauf genommen dass Du auf das Konto zugreifen und Transaktionen durchführen kannst.

Beste Grüße,

Chris

Hallo Michael,
vielen Dank. Das hat schon sehr geholfen.
Gruß Marcel

Super, danke für die Antwort.

Hallo,

in der Tat ist das eine heikle Sache. Wenn Sie sicher gehen wollen, lassen Sie sich eine Bestätigung Ihrer Frau geben, dass Sie berechtigt sind, die Bankgeschäfte in Ihrem Namen durchzuführen. Rechtsauskunft kann ich keine geben, ich bin kein Jurist. Aber ich denke mal schon, dass es strafbar wäre, da Sie nicht der Inhaber sind und nicht bevollmächtigt.

Gruß Hagen