Straftat im Amt?

Tag zusammen,

lasst mich bitte kurz eine Situation schildern: Ein Bürger erhält von einer Behörde, z.B. Arbeitsagentur, Finanzamt, usw., einen Forderungsbescheid über X Euro, der aufgrund der Annahme eines falschen Sachverhalts zustande kam. Der Bürger legt Widerspruch ein, Klage usw. Noch während des Rechtsweges betreibt der die Behörde eine Zwangsvollstreckung gegen den Bürger. Obwohl dieser der Behörde mehrmals die offensichtliche Widerrechtlichkeit des Bescheides vor Augen hält, sehen die ausführenden Amtspersonen keinen Grund, ihr Verhalten einzustellen.

ich habe da mal vier Fallkonstellationen zusammengestellt:

A) Die Mitarbeiter der Behörde erteilen falsche Auskünfte gegenüber dem Bürger, bezüglich Widerspruchsmöglichkeiten, rechtlichen Voraussetzungen, Gesetzesgrundlagen usw.

B) Der den Bescheid bearbeitende Sachbearbeiter wird nicht tätig und nimmt den falschen Bescheid zurück, obwohl er schriftlich auf die falsche Begründung hingewiesen wird.

C) Die Widerspruchsstelle ignoriert die Ausführungen im Widerspruch und beruft sich auf die offensichtlich falschen Angaben.

D) Der Dienstherr/Amtsleiter wird auf die Verfehlungen des Sachbearbeiters/Widerspruchsstellenleiters usw. hingewiesen, reagiert aber nicht.

Jetzt die Frage: Welche Möglichkeiten gibt es, gegen so eine Verhaltensweise vorzugehen?

Hier soll es nicht darum gehen, den Schuldigen mal kräftig eins reinzuwürgen, sondern um die Möglichkeit, solche Dinge künftig zu unterbinden.

Und nur nochmal sei betont: Es soll sich hier nicht um kleine Mißverständnisse und Zahlendreher handeln, auch keine komplizierten Sachverhalte. Voraussetzung wäre ein wirklich eklatanter und klarer Verstoß gegen geltendes Recht, welcher spätestens beim Hinweis auf genau dieses sogar für einen Laien offensichtlich würde. Beispiel wäre ein Zahlendreher, der aus Steuerschuld 10 Euro auf einmal 10000 Euro macht. Oder die Verwechslung mit einem Namensvetter etc.

Liebe Grüße

Owen

Hallo,

Tag zusammen,

lasst mich bitte kurz eine Situation schildern: Ein Bürger
erhält von einer Behörde, z.B. Arbeitsagentur, Finanzamt,
usw., einen Forderungsbescheid über X Euro, der aufgrund der
Annahme eines falschen Sachverhalts zustande kam. Der Bürger
legt Widerspruch ein, Klage usw. Noch während des Rechtsweges
betreibt der die Behörde eine Zwangsvollstreckung gegen den
Bürger.

Da hat der Bürger wohl die Anordnung des Sofortvollzuges übersehen und ist nich gegen den Sofortvollzug extra vorgegangen

Obwohl dieser der Behörde mehrmals die offensichtliche
Widerrechtlichkeit des Bescheides vor Augen hält, sehen die
ausführenden Amtspersonen keinen Grund, ihr Verhalten
einzustellen.

ich habe da mal vier Fallkonstellationen zusammengestellt:

A) Die Mitarbeiter der Behörde erteilen falsche Auskünfte
gegenüber dem Bürger, bezüglich Widerspruchsmöglichkeiten,
rechtlichen Voraussetzungen, Gesetzesgrundlagen usw.

Beweis???

B) Der den Bescheid bearbeitende Sachbearbeiter wird nicht
tätig und nimmt den falschen Bescheid zurück, obwohl er
schriftlich auf die falsche Begründung hingewiesen wird.

Hä? der Beamte wird NICHT tätig, nimmt aber den Bescheid zurück???
Wenn der Bescheid zurückgenommen wird, hatte der Bürger doch vollumfänglich erfolg oder?

C) Die Widerspruchsstelle ignoriert die Ausführungen im
Widerspruch und beruft sich auf die offensichtlich falschen
Angaben.

Angaben von wem? Vom Beschwerdeführer oder vom Beamten? Woher hatte der Beamte seine Informationen?

D) Der Dienstherr/Amtsleiter wird auf die Verfehlungen des
Sachbearbeiters/Widerspruchsstellenleiters usw. hingewiesen,
reagiert aber nicht.

Dort Nachfragen was aus der Dienstaufsichtsbeschwerde geworden ist

Jetzt die Frage: Welche Möglichkeiten gibt es, gegen so eine
Verhaltensweise vorzugehen?

Gegen welche? fehlende Reaktion Dienstaufsichtsbeschwerde? Falsche Sachbearbeitung?

Hier soll es nicht darum gehen, den Schuldigen mal kräftig
eins reinzuwürgen, sondern um die Möglichkeit, solche Dinge
künftig zu unterbinden.

Wo Menschen arbeiten, machen Menschen auch Fehler.
Die meisten Fehler macht man im Amt, wenn die Informationen die man zur Bearbeitung braucht, falsch, fehlerhaft oder unvollständig sind.

Und nur nochmal sei betont: Es soll sich hier nicht um kleine
Mißverständnisse und Zahlendreher handeln, auch keine
komplizierten Sachverhalte. Voraussetzung wäre ein wirklich
eklatanter und klarer Verstoß gegen geltendes Recht, welcher
spätestens beim Hinweis auf genau dieses sogar für einen Laien
offensichtlich würde. Beispiel wäre ein Zahlendreher, der aus
Steuerschuld 10 Euro auf einmal 10000 Euro macht. Oder die
Verwechslung mit einem Namensvetter etc.

Wenn der SO offensichtlich ist, und die Behörde das nicht geregelt kriegt, liegt es zumeist an der inneren Organisation/Kommunikation im Amt.

Ich verstehe hier nur nicht wo hier eine Straftat im Amt sein soll???
Im vorliegenden Fall sehe ist weder was von Bestechung oder Bestechlichkeit , noch von Vorteilsannahme noch Vorteilsgewährung zu lesen noch ähnliches.

Über Straftaten im Amt kann man sich hier informieren:
http://www.stgb-online.de/amt.html

Liebe Grüße

Owen

Meine Praxis-Empfehlung: PERSÖNLICH mit seinen Unterlagen beim Amtsleiter vorstellig werden,
ABER bitte bitte vorher einen Termin vereinbaren, damit die Damen und Herren ihre Unterlagen beisammen haben für den Termin!

Grüße
miamei

Hallo,

lasst mich bitte kurz eine Situation schildern.

es sei dir gewährt.

Bei gewissen Forderungen (u.A. Steuern) hat ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung.

Die Frage, die sich mir bei deinem Beitrag stellt, ist, ob die Behörde auch eingesehen hat, dass sie Unrecht hat bzw. dass der Bescheid fehlerhaft ist. Solange das nämlich nicht ist, wird vollstreckt.

Allerdings kenne ich auch Fälle, in denen die Behörde tatsächlich den Bescheid als fehlerhaft anerkannt hatte, aber dennoch vollstrecken wollte, denn „…wenn der Widerspruch formell überprüft wurde, bekommen Sie Ihr Geld zurück…“ und damit den Steuerpflichtigen zur weißglut brachten. Da bleibt wirklich nur kopfschütteln.

Die Behörde kann zu jedem Zeitpunkt, wenn Zweifel an einem Bescheid bestehen, den Bescheid zwar aufrecht erhalten, aber die Vollstreckung aussetzen. Wenn sie aber trotz des sicheren Wissens, dass der Bescheid fehlerhaft ist ihn vollstrecken würden, kämen sie m. E. mit dem Art. 1 GG in Konflikt, denn dann würde der Mensch nicht mehr als Individuum sondern als bloßes Objekt staatlichen Handelns angesehen - und das darf nicht sein.

Aber, wie dem auch sei, eine Straftat im Amte sehe ich nicht bzw. wäre kaum beweisbar. Ich würde zunächst die Aussetzung der Vollstreckung beantragen, evtl. unmittelbar bei der OFD. Notfalls käme auch richterliche Hilfe in Betracht.

Gruss

Iru

Guten Tag,

Hallo,

lasst mich bitte kurz eine Situation schildern.

es sei dir gewährt.

Bei gewissen Forderungen (u.A. Steuern) hat ein Widerspruch
keine aufschiebende Wirkung.

Die Frage, die sich mir bei deinem Beitrag stellt, ist, ob die
Behörde auch eingesehen hat, dass sie Unrecht hat bzw. dass
der Bescheid fehlerhaft ist. Solange das nämlich nicht ist,
wird vollstreckt.

Sagen wir es so: Die Behörde behauptet weiterhin stur, „das wäre schon alles so richtig“, obwohl sogar jemand mit dem IQ einer Straßenlaterne den Fehler sehen würde. Bestes Beispiel waren die Zahlendreher oder sowas. Also wirklich definitiv 100% klarer Fall.

Allerdings kenne ich auch Fälle, in denen die Behörde
tatsächlich den Bescheid als fehlerhaft anerkannt hatte, aber
dennoch vollstrecken wollte, denn „…wenn der Widerspruch
formell überprüft wurde, bekommen Sie Ihr Geld zurück…“ und
damit den Steuerpflichtigen zur weißglut brachten. Da bleibt
wirklich nur kopfschütteln.

So in etwa meine ich das. Und jetzt ersetze mal eine Pfändung über 50 Euro bei einem Unternehmer durch 5000 Euro bei einem Geringverdiener mit drei Kindern, dem am Donnerstag abend das Konto dichtgemacht wird und der zwei Wochen lang seiner Familie Tapete mit Soße vorsetzen muß deswegen.

Die Behörde kann zu jedem Zeitpunkt, wenn Zweifel an einem
Bescheid bestehen, den Bescheid zwar aufrecht erhalten, aber
die Vollstreckung aussetzen. Wenn sie aber trotz des sicheren
Wissens, dass der Bescheid fehlerhaft ist ihn vollstrecken
würden, kämen sie m. E. mit dem Art. 1 GG in Konflikt, denn
dann würde der Mensch nicht mehr als Individuum sondern als
bloßes Objekt staatlichen Handelns angesehen - und das darf
nicht sein.

Aber, wie dem auch sei, eine Straftat im Amte sehe ich nicht
bzw. wäre kaum beweisbar. Ich würde zunächst die Aussetzung
der Vollstreckung beantragen, evtl. unmittelbar bei der OFD.
Notfalls käme auch richterliche Hilfe in Betracht.

Sicherlich, wenn man denn weiss wie. Und genau darauf zielte meine Frage ab. Es gibt nämlich genug Menschen, die sich dann nicht zu helfen wissen. Und dann stehen alle zwei Wochen irgendwelche Papis vor genau demselben Amt und wissen nicht mehr ein noch aus. Die Behörde ändert ihre Arbeitsweise nicht, wieso auch wenn sie keine Sanktionen befürchten muss?

Guten Tag,

Hallo,

lasst mich bitte kurz eine Situation schildern.
Sagen wir es so: Die Behörde behauptet weiterhin stur, „das
wäre schon alles so richtig“, obwohl sogar jemand mit dem IQ
einer Straßenlaterne den Fehler sehen würde.

ist eigentlich ein schriftlicher Widerspruch gegen die Maßnahme eingelegt worden? Oder war das nur mal ein kurzes Vorsprechen bei irgendeinem Sachbearbeiter. Wenn es so wäre, würde ich unbedingt einen schriftlichen Vorgang schaffen.

So in etwa meine ich das. Und jetzt ersetze mal eine Pfändung
über 50 Euro bei einem Unternehmer durch 5000 Euro bei einem
Geringverdiener mit drei Kindern, dem am Donnerstag abend das
Konto dichtgemacht wird und der zwei Wochen lang seiner
Familie Tapete mit Soße vorsetzen muß deswegen.

es gibt auch Pfändungsfreigrenzen, dann dürfte die Tapete verschont werden.

Sicherlich, wenn man denn weiss wie. Und genau darauf zielte
meine Frage ab. Es gibt nämlich genug Menschen, die sich dann
nicht zu helfen wissen. Und dann stehen alle zwei Wochen
irgendwelche Papis vor genau demselben Amt und wissen nicht
mehr ein noch aus. Die Behörde ändert ihre Arbeitsweise nicht,
wieso auch wenn sie keine Sanktionen befürchten muss?

Es wäre z.B. ein Finanz-/Verwaltungsstreitverfahren möglich, es wäre eine Petition beim Bundes-/Landesparlament möglich, es wäre möglich, den BT-Abgeordneten des Wahlkreises anzusprechen, es wäre möglich… usw…usw.

Es gibt vielerlei Möglicheiten, eine schlecht arbeitende Behörde in die Schranken zu weisen, man muss sie nur in Anspruch nehmen und einen langen Atem haben.

Gruss

Iru

Vollstreckung von Steuerforderungen und Einspruch
Servus,

da Du bei allen Tänzen über gefüllte Wasserbecher immerhin durchblicken lässt, dass es sich bei der Behörde um ein Finanzamt handelt - das ist wichtig, weil die AO wohl für Finanzämter, aber z.B. nicht für Ordnungsbehörden gilt -:

Dort heißt das, was man sonst als Widerspruch kennt, Einspruch - falls es kein Antrag auf schlichte Änderung ist, was bei offensichtlicher Unrichtigkeit, von der hier die Rede ist, genauso funktionieren würde, allerdings bissel riskant ist, weil ein Antrag auf schlichte Änderung den Ablauf der Einspruchsfrist nicht hemmt.

Sowohl Einspruch als auch Antrag auf schlichte Änderung ändern nichts an der Vollstreckbarkeit (zu Recht oder Unrecht) bestehender Forderungen. Um dem zu begegnen, gehört zu jedem Einspruch und zu jedem Änderungsantrag ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Wenn der Einspruch bzw. Änderungsantrag Aussicht auf Erfolg haben, wird diese auch gewährt.

Schöne Grüße

MM

Es gibt vielerlei Möglicheiten, eine schlecht arbeitende
Behörde in die Schranken zu weisen, man muss sie nur in
Anspruch nehmen und einen langen Atem haben.

Eben. Langer Atem. Und so mancher hat den nicht. Und ich sags nochmal: Es ist nicht so, daß ich jetzt in FAQ-konforme Watte verpackt hätte, daß ICH PERSÖNLICH hier gerade mit gepfändetem Konto zuhause sitze und meine Kinder nix zu essen haben.

Es geht wirklich rein darum, daß ein Amt (mit einem schönen roten Logo, daher kenne ich sowas nämlich :wink: sich derart verhält, weil jeder die Schuld woanders hinschiebt und einfach keiner Lust hat, was zu tun, weil es sich durch konsequentes aussitzen irgendwie immer von selbst erledigt.

Das mag jetzt für Dich und mich ok sein, weil wir wissen, daß es die Vollstreckungsschutzklage gibt, aufschiebende Wirkung, Widerspruch usw. Aber was macht der Maurer Hampel, der im Finanzamt gegen die Bürokratenwand läuft? Da läuft das wahrscheinlich so ab:

Hampel: Guten Tag, ich hab hier einen falschen Bescheid, da stehen falsche Zahlen!
Sachbearbeiter: Nein nein, das ist schon ok. Das haben wir von dem und dem Angabenblattformular etc.
Hampel: Ja aber schauen Sie doch, hier steht das doch auch so drin, da ist nur die Zahl vertauscht!
Sachbearbeiter: Ach so, ja dumm. Aber da kann ich nichts mehr machen, das tut mir leid. Da können Sie nur noch Widerspruch einlegen. Schreiben Sie einfach, daß sie nicht einverstanden sind, weil das eine Zahl falsch ist, dann geht das in Ordnung.

2 Wochen später…

Hampel: Hallo, ich hab hier einen Widerspruch eingelegt, der wurde abgelehnt!
Widerspruchsstelle (WS): Ja, da war ja auch nichts zu beanstanden.
Hampel: Ja doch klar, hier stehts doch alles!
WS: Achso, ja das hätten Sie auch genau so in den Widerspruch schreiben müssen, jetzt ist das zu spät!
Hampel: Und was jetzt?
WS: Ja also wir können da leider nix mehr machen, aber das sind ja nur 5000 Euro die sie bezahlen müssen. Rufen Sie mal in der Kasse an und vereinbaren einen Ratenzahlung!

Drei Stunden später…

Hampel: Schau mal, da soll ich 5000 Euro bezahlen, spinnen die?
Hampeline: Du aber da steht was von wegen Klage, mach das doch mal!
Hampel: Ach wo steht das denn…

Zwei Wochen später…

Hampel: Ich hab hier eine Vollstreckungsankündigung!
Sachbearbeiter: Ja das ist schon richtig, die Klage ändert da auch nix.
Hampel: Ja aber sagen sie mal, schauen sie doch her. Sie haben mir doch selber gesagt, sie sehen den Fehler! Dann machen Sie doch was!
Sachbearbeiter: Ja das ist schon dumm, aber das kann ich gar nicht, ich bin da gebunden an die Entscheidung. Aber sagen Sie doch der Kasse, daß sie kein Geld haben!

Zehn Minuten später…

Hampel: Ich hab doch keine 5000 Euro übrig, ich bekomm aufstockend Hartz 4 und hab drei Kinder!
Kasse: Das ist nicht gut, aber da kann ich jetzt nix mehr machen, das tut mir leid. Da kommt dann aber irgendwann ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher, der kann dann noch was machen.
Hampel: Und es gibt hier nix, was ich tun kann, jeder sagt mir „Ja der Bescheid ist falsch, aber…“? Bitte helfen Sie mir doch!
Kasse: Nein leider, das geht nicht. Ist schon alles richtig so.

Vier Wochen später…

Hampel: Jetzt ist mein Konto gepfändet! Nix Schreiben vom Gerichtsvollzieher! Ich hab noch 20 Euro, meine Frau war heute früh beim Einkaufen, Wocheneinkauf, Essen für die Familie und Windeln für den Kleinen, an der Kasse haben sie ihre EC-Karte einbehalten.
Sachbearbeiter: Oh das ist wirklich schade sowas, aber wir können da gar nichts tun.

usw.

Und da hört sich bei mir der Spaß auf. Es kann nicht sein, daß jemand seine Pflichten derart verletzt und das ohne jede Konsequenz bleibt. Laissez-faire hin und her, aber das gehört in ein 68er Kinderzimmer, nicht in ein Amt!

Hallo Owen,

du hast durchaus Recht. Der Maurer Hampel steht, wenn er alleine bleibt, solchem Gebaren sicherlich wehrlos gegenüber. Aber auch er kann sich mit Hilfe eines Rechtsbeistandes gegen so etwas wehren, das sogar kostenlos.

Gruss

Iru