Wenn ein Deutsch-Amerikaner einer Straftat (schwere Koerperverletzung) in den USA; vor seiner Gerichtsverhandlung das Land verlaesst und nach Deutshland kommt,kann die Person in die USA ausgeliefert werden. Oder wuerde Deutschland ausliefern, wenn die .Straftat wegen Selbstverteidigung begangen wurde.
Wenn ein Deutsch-Amerikaner einer Straftat (schwere
Koerperverletzung) in den USA; vor seiner Gerichtsverhandlung
das Land verlaesst und nach Deutshland kommt,kann die Person
in die USA ausgeliefert werden.
Besteht ein Haftbefehl? Wenn nein, dann nein.
Wenn ja, droht die Todesstrafe? wenn ja, dann nein.
Wenn nein, dann such das Auslieferungsabkommen zwischen den USA und der EU in der aktuellen Fassung(ich glaube 2009) und guck nach ob schwere Körperverletzung dabei ist.
Oder wuerde Deutschland
ausliefern, wenn die .Straftat wegen Selbstverteidigung
begangen wurde.
Die Strategie der Verteidigung ist für die Auslieferung irrelevant.