Straftat in der JVA

Halli hallo!
bin neu :smile:
und habe da einige spezielle Fragen, ich hoffe, jemand kann sie mir beantworten.
ich fange mal mit einer an:

Wo und wie wird eine Straftat „bearbeitet“, wenn sie innerhalb des geschlossenen Vollzugs stattgefunden hat?
Werden gewisse Straftaten intern geregelt oder geht das auch vor das „wie in Freiheit“ auch zuständige Gericht?

Hallo,

auch in der JVA wird genauso ermittelt wie „draußen“…zumindest in der Theorie…in der Praxis besteht da aber schon ein Gefälle
zwischen Anzeigen und Ermittlungen.

Denn die ersten Ermittlungen werden von der Leitung der jeweiligen
JVA durchgeführt,weil natürlich aufgrund der Situation zunächst einmal abzuklären ist,ob es sich um

-eine echte Straftat oder
-eine „Rache-Aktion“ gegen Aufseher oder Mitgefangene

ist.

okay, vielen Dank!

-eine echte Straftat oder
-eine „Rache-Aktion“ gegen Aufseher oder Mitgefangene

wobei ja auch eine echte Straftat eine Racheaktion sein kann.
Aber ich glaube, ich weiß schon wie du es meinst :wink:
Es ist einfach ein wenig Spielraum vorhanden.
Wird wohl auf die schwere der Tat und die Umstände ankommen.

vielleicht kannst du (oder auch jemand anders) auch folgende weiterführende Fragen beantworten:

  • Ist es möglich, dass eine schwere Straftat (z.B. Mord) auf Grund dessen, dass die ersten Ermittlungen intern geführt werden, nicht durch externe Instanzen untersucht wird? (weil z.B. auch die in der JVA Angestellten ein Interesse daran hätten, dass es nicht genauer untersucht wird)

  • Nehmen wir an, eine Straftat wäre z.B. eine tötliche Körperverletzung an einem anderen Inhaftierten.
    Wird der Täter dann in der „Abteilung“ belassen, oder wird er verlegt/kommt er vielleicht in den U-Haft-Bereich?
    Also, gibt es dafür bestimmte Richtlinien?