Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetzt

Hallo, Wer Weiss Was man im Fall von Person A machen kann!

Person A - 20 Jahre alt

Das Problem ist dieses. Person A kommt aus dem Urlaub und ist verdammt glücklich da gewesen zu sein, aber auch glücklich darüber wieder zuhause zu sein!
Jetzt sieht Person A auf dem Schreibtisch ein Brief liegen. Aus Essen. Nichts ahnend öffnet Person A den Brief und kann nicht fassen was in ihm drinnen steht. Eine Einladung von der Kriminalpolizei Essen!
__________
Der Brief:

Sehr geehrter Herr Mustermann

In der Ermittlungssache

Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetzt mit Cannabis und Zubereitung vom 16.03.2011 bis zum 08.04.2011 in Musterstadt (Zeitpunkt ist nicht Original, Zeitspanne schon)

ist Ihre Vernehmung als beschuldigter erforderlich.
__________

Jetzt ist die Frage, was kann Person A tuhen!
Person A hat ab Februar dieses Jahren einige male etwas grünes geholt, was einige als Eigenbedarf empfinden, so auch Person A. Die eine der Personen (Person B) die Person A angerufen hat wurde nun von der Polizei gefasst und ausgefragt. Person A kennt diese Person aber eher flüchtig und hat sie Quasi nie länger als gesehen und auch nur sehr selten. Trotz alle dem wurde Person A mit auf die liste gesetzt das das Handy von Person B im oben benannten Zeitabschnitt (ca. 1 Monat) von der Polizei abhört wurde. Da ist eventuell der Name von Person A gefallen und das Anliegen, sich ist es aber nicht.

Bei der Vorladung heißt es, werden erstmal die Personalien aufgenommen und dann fragen gestellt.

Jetzt meine Frage:

Sollte Person A die Aussage verweigern, oder eine Aussage machen und so vielleicht schuld für den verbrauch von dem Grünen zugeben, der eher seltnes war!

Bei Möglichkeit 1 könnte es sein das noch härtere Maßnahmen gegriffen werden, bei Möglichkeit 2 könnte der Beweis genug sein für eine Geldstrafe oder sozialstunden!

Vielleicht war jemand ja schonmal in der Gleichen oder Ähnlichen Situation und kann Schreiben wie er gehandelt hat!

Danke schonmal!

(Ich nehme keine Verantwortung für den Inhalt diesen Artikel auf mich!)

Aus eigener Erfahrung, bin selbst 35 Jahre Geniesser,grins !!!
Also es kommt grauf an in welchem Bundesland du wohnst.In jedem Bundesland sind die vom Staat tolerierten Canabismengen zum Eigenverbrauch unterschiedlich.Zur Anzeige kommt es immer , egal wie viel sie finden.Wenn die Menge aber den geduldeten Ramen nicht übersteigt, werden diese Verfahren grundsätzlich eingestellt.Das bekommst Du dann irgendwann schriftlich von der Staatsanwaltschaft.Am besten Du sagst so wie es war, Du hast ein wenig was GESCHENKT bekommen für den Eigenbedarf.GESCHENKT, verstehst Du ??? Weiter würde ich nichts sagen,kein Wort.Sollte es um mehr gehen, würde ich garnichts sagen, auch den Namen nicht, bevor Du mit einem Anwalt gesprochen hast.Sollte es ein Anwalt sein den Du nicht kennst,lass Dir seinen Anwaltsausweis zeigen unsere Polizei arbeitet nämlich auch mit allen möglichen Tricks.Und unterschreibe blos nichst.Du kennst doch die 3 Affen, nichts sehen, nichts sagen, nichts hören.Viel Glück und immer schööön cool bleiben.der Geisterhund

hallo, ich kenne mich nur bei Cannabis als Medizin bzw. Cannabis aus der Apotheke aus. Daher kann ich keinen Rat geben - außer: mit Anwalt dort aufkreuzen.

Ich möchte meine Antwort noch kurz ergänzen, wenn es noch nicht zu spät ist.Also, als Beschuldigter brauchst Du der Vorladung zum Polizeiverhör garnicht folgen.Du brauchst darauf garnicht reagieren.Und nur der Eigenkonsum wird straffrei geduldet.Der Erwerb, Handel, Anbau und Weitergabe sind verboten und somit strafbar.Wenn Dir aber jemand den Joint rüber reicht und Du dran nuckelst, kann Dir keiner was.Und wenn Person A am Telefon eine Bestellung aufgegeben hat, ist das noch längst kein Beweis dafür, dass er sie auch abgeholt hat.Bleib cool und warte erstmal ab, ob die Staatsanwaltschaft überhaupt Interesse an Dir hat.Da Du von Person B nur mit Spitznamen und per Telefonnummer kennst, kannst Du sie auch nicht preisgeben (verraten).Da die Mühlen der Justiz bekanntlich sehr langsam mahlen, bekommst Du diese Nachricht hoffentlich noch rechtzeitig.Wie gesagt, als Beschuldigter brauchst Du keiner Vorladung der Polizei Folge leisten,geh garnicht erst dahin und rede nicht mit ihnen.Das kann dann nämlich alles gegen Dich verwendet werden, vor Gericht.Also sag lieber garnichts.