Straftat oder Nicht?

Hallo Community!
Wie weit kann man als Bürger wirklich gehen?
Ich habe eben diesen Text auf Facebook gelesen und musste feststellen, das er Wahrheitsgemäß ist.
Ist das wirklich einfach so machbar?

Zitat:
Eben bei einem Discounter in Erlensee erlebt.
Auf dem Parkplatz steht ein grüner, alter Toyota.Alles dicht. Ruft auf einmal ein Mann wem das Auto gehört, der Besitzer hätte 5 Sek. Zeit zu reagieren. Keiner Reagierte, der Mann nahm seinen Golfschläger und schlug zu. Er holte einen kleinen Hund aus dem Auto. *UNFASSBAR* dachte ich. Aber es kam noch besser. Kommt ein Mann aus dem Discounter, geht auf das Auto zu und brüllt den „Retter“ an er solle sofort seinen Hund runterlassen sonst ruft er die Bullen. Kein Problem sagte der Retter und grinste nur. Dann sah der Tierquäler was mit seinem Auto passiert ist. DER ist vielleicht ausgeflippt. Und der war soo uneinsichtig !!!
Der „Retter“ war richtig cool, er gab dem Typ seinen Hund zurück und sagte nur das er das nächste mal ihn in einen Kleidercontainer stecken würde, Klappe zu und gut ist. Merk`s DIr !! Und ging.

Danke für Eure Meinungen.

sammy1984

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtfertigender_Notstand

Hallo!

Es fehlt was !

Wetterbericht, also wie heiß war es ?

Und, wie lange stand der Wagen dort bereits und hatte man bei dem Hund deutliche Einwirkungen von Hitze bemerkt ?

Es mag irgendwann einen solchen Eingriff rechtfertigen, beim „vergessenen“ Kleinkind noch deutlich eher als beim Hund.

Aber wäre es das geeignete und angebrachte mildeste Mittel ?  Man muss davon ausgehen, Autobesitzer ist im Supermarkt und könnte dort ohne wesentlichen Zeitverzug ausgerufen und zu seinem Fahrzeug kommen.

MfG
duck313

Danke erstmal für die Antworten…
Das einzigste was ich sagen kann ist, das der „Artikel“ von gestern nachmittag ist.
Laut der Info die ich aus dem Poster herausbekommen habe, ist das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt mit 35°C im Schatten und 40 Minuten in der Prallen Sonne gestanden.
Ein Ausrufen war erfolglos, hat sich niemand gemeldet.
Somit, würde es wohl rechtens gewesen sein, wenn ich den Wikibeitrag richtig verstanden habe.

Grüße sammy1984

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Ich denke, dass weder die 5 Sekunden zur Ausfindigmachen des Halters noch die Möglichkeit, das Fahrzeug durch die Feuerwehr zerstörungsfrei öffnen zu lassen einen gerechtfertigten Notstand n. § 34 StGB zuliessen.

Zumal der Hund offenbar nur aus seinem Schlaf gerissen putzmunter übergeben wurde :smile:

Das coole Gehabe wird dem golfschlägerschwingenden Gutmenschen schnell vergehen, wenn dem Geschädigten auffällt, dass tatsächlich seine prall gefüllte Brieftasche aus dem Wagen geklaut wurde und er neben einem ziilrechtlichen Schadensersatzanspruch Strafanzeige wg. schweren Einbruchdiebstahls n. § 243 StGB stellt.

Und: IMHO sind derartige Videos allermeist inszenierte Darstellungen, um „I likes“ zu erhaschen :open_mouth:

G imager761

Hallo!

Diese Artikel kursieren in mehreren Varianten, nicht alle sind richtig. Ich habe gestern eine Variante über Facebook geteilt erhalten, die rechtlich korrekt war, samt Erklärung, wie man Beweise für das Strafverfahren sichert.

Das Problem bei sowas ist natürlich dann das, dass es dann eine ganze Menge Leute gibt, die das nicht kapieren und irgendwas anderes reinlesen. Die glauben dann: Aha, wenn ein Hund im Auto ist kann ich die Scheibe einschlagen…

Gruß
Tom

Danke für die Blumen
Hi,

ich glaub’, der Held bin ich, weil ich hab auch immer beim Einkaufen bei Aldi meinen Golfschläger dabei.

Schöne Grüße

Mohamed.

Wow, was du alles weißt!

Du kannst durch ne Autoscheibe diagnostizieren, wie lange so ein Tier noch durchhält!
Wow!

Und du kennst alle, aber auch alle Videos zum Thema und kannst das beurteilen!
Nochmal wow!

Und du vertrittst auch die Meinung, dass prallgefüllte Geldbörsen wichtiger sind als das armselige Leben eines lächerlichen kleinen Terriers.
Soviele Wows!!

das sind meine 2 Cent

Fo

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Wow, was du alles weißt!

Du kannst durch ne Autoscheibe diagnostizieren, wie lange so
ein Tier noch durchhält!
Wow!

Offensichtlich meinte zumindest der Typ mit dem Golfschläger über derartige diagnostische Fähigkeiten zu verfügen und daraus zu schließen, sofort eigenmächtig handeln zu dürfen.

Das nenne ich Wow!

Och… Der süsse kleine Hund…

Das rechtfertigt natürlich, dass sofort jeder Hilfspolizist zur Eigenmacht greift.

Wild West war gestern. Und das ist auch gut so.

Der „Retter“ war richtig cool, er gab dem Typ seinen Hund
zurück und sagte nur das er das nächste mal ihn in einen
Kleidercontainer stecken würde, Klappe zu und gut ist. Merk`s
DIr !! Und ging.

Danke für Eure Meinungen.

Richtig so. Die eigene Meinung sollte man stets ohne Rücksicht auf Recht, Gesetz und anderer Leute Eigentum mit Gewalt und „ein paar auf die Fresse“ durchsetzen.

Wenn jemand mein Auto mit einem Golfschläger bearbeiten würde weil er sich aus welchen Gründen auch immer dazu berufen zu fühlen glaubt, würde ich ihm mit rechtstaatlichen Mitteln so dermaßen das Fell über die Ohren ziehen, dass er nie wieder an was anderes denken würde.

In so einem Fall ruft man bei Gefahr im Verzug Polizei oder Feuerwehr, macht aber nicht auf Vollstrecker und Hilfspolizist.

Hallo,

ohne die anderen Kommentare gelesen zu haben:
Ich meine dass der „Retter“ hier hätte die Polizei rufen müssen. Allein die haben das Recht dann gegebenenfalls die Scheibe einzuschlagen.

Gruss, M.