Wenn jemand, der sich alle Mühe gibt, immer rechtskonform zu
handeln, trotzdem mal gegen ein Gesetz verstößt, weil er er es
nicht kennt, ist das dann trotzdem IN JEDEM FALL strafbar?
Nein, § 17 S. 1 StGB.
Ist ein Handeln wovon derjenige nicht weiß, dass es verboten
ist, fahrlässiges strafbares Handeln?
Nein. Die Schuldformen Vorsatz und Fahrlässigkeit beziehen sich nur auf die Tatsachen (sog. objektiver Tatbestand), nicht auf die rechtliche Würdigung. Würde jemand nicht wissen, dass es verboten ist zu töten, so käme es also für den Vorsatz nur darauf an, dass der Täter wusste, dass er tötete, nicht aber, dass er nicht wusste, dass dies strafbar ist.
Ist fahrlässiges
strafbares Handeln überhaupt strafbar, abgesehen von
Ausnahmen?
Gem. § 15 StGB immer nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich so vorschreibt.
Und wenn jemand einen anderen anstiftet, etwas zu tun, ohne zu
wissen, dass es verboten ist, ist dann auch die Anstiftung
strafbar?
Ja.
Ist das fahrlässige Anstiftung?
Nein.
Was ist fahrlässige
Anstiftung?
Eine fahrlässige Anstiftung würde vorliegen, wenn jemand nicht erkennt, dass er jemanden zu Tatsachen bestimmt („anregt“), die strafbar sind, obwohl er das hätte erkennen müssen.
Ist fahrlässige Anstiftung strafbar?
Nein, definitiv nicht.
Ist also jeder, der sich nicht strafbar machen will,
gezwungen, alle Gesetze zu kennen?
Nein, ein gesundes Rechtsempfinden reicht völlig. Die Verhaltensweisen, die strafbar sind, würden jedem entweder sofort einleuchten, oder jeder würde zumindest Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Handelns bekommen, so dass er sich erkundigen könnte. In den anderen Fällen gilt § 17 S. 1 StGB.
Kann ja nicht sein, oder?
Richtig.
Nicht mal ein Jurastudent kennt alle Gesetzbücher auswendig.
Volljuristen auch nicht.
Levay