Straftatbestand Beleidigung?

Hallo,

wird der Straftatbestand erfüllt, wenn jemand sagt: "Ich finde, dass du

  • ein feiger Lügner bist."
  • ein dummer Mensch bist."
  • ein Dummdödel bist."
  • voll hässlich bist."
  • so doof, wie blond, bist."

Wenn ja, mit welchen Strafen hat man zu rechnen?

Danke.

Grüße

Hallo,

Wenn ja, mit welchen Strafen hat man zu rechnen?

Mindestens Zuchthaus:wink:

Mann, der StA „scheißt“ dir was mit solchem Killefit.
Ich habe jemanden angezeigt, der eine GbR- Gesellschaft (ich bin Gesellschafter) um 4.600 EUR betrogen hat. Verfahren eingestellt.
Grund: Schaden ist nicht so sehr hoch, Täter ist nicht vorbestraft. Täter ist schon alt (70).
Das war’s.
Die Justiz ist faul.

Gruß:
Manni

Sagen wir es mal so.

Wer in einem Alter von >14 so etwas zu einem anderen Menschen sagt, sollte nicht erwarten, ernst genommen zu werden.

Das wird auch jedwedes Organ der Rechtsausübung nicht tun.

Erwehre dich anders.

Hallo

wird der Straftatbestand erfüllt, wenn jemand sagt: "Ich
finde, dass du

  • ein feiger Lügner bist."
  • ein dummer Mensch bist."
  • ein Dummdödel bist."
  • voll hässlich bist."
  • so doof, wie blond, bist."

Das kommt darauf an…

Wenn ich dat meim Bro im Suff sage, kriege ich höchstens passenden Spruch zurück (oder ne Faust), tituliere ich so aber Andrea Merkel (oder noch schlimmer, einen Polizeibeamten) bei laufender Kamera im Jauch-TV, gibt es möglicherweise eine Geldstrafe von einigen Tagessätzen.

Grüße,
.L

Ja natürlich erfüllen diese Worte den Straftabestand der Beleidigung, Ehrverletzung , übler Nachrede und Verleumdung. wenn Du dieses zur Anzeige bei der Polizei bringst ist je nach dem eine Geldstrafe oder sogar Freiheitsentzug bis zu ca. 1- 3 Jahre möglch , wenn mich nicht alles täuscht. l.G. K.