Liebe Rechtsexperten,
nehmen wir mal an, 2 Erben teilen sich gütlich und einvernehmlich die Gegenstände des Erblassers untereinander auf. Die Erben sind sich darüber einig, daß sie, was die Gesamtheit der Gegenstände betrifft, teilen. Zumindest glaubt das Erbe Nr. 1. Nehmen wir weiter an, daß nach ein paar Tagen Erbe Nr. 2 an den Erben Nr. 1 heran tritt und mitteilt, daß er noch ein Komplett-Service der Marke Nelkenberg seinerzeit von dem damaligen Betreuer im Zuge der Wohnungsauflösung des Erblassers erhalten hatte. Nehmen wir weiterhin an, daß Erbe Nr. 2 den Erben Nr. 1 fragt, ob er das Service gegen einen Teil aus der Erbmasse des Erben Nr. 1 eintauschen kann. Nehmen wir außerdem an, daß Erbe Nr. 1 erbost über die Verhaltensweise des Erben Nr. 2 ist und dem die Hölle heiß macht. Nehmen wir zusätzlich an, daß Erbe Nr. 2 reumütig dem Erben Nr. 1 das Service ohne Gegenleistung am selben Tag mit der Ausrede, er hätte es „vergessen“ aushändigt.
Welche bzw. welcher Straftatbestände oder -bestand wäre/n damit erfüllt?
Ich freue mich auf Eure Antworten.
Maryvonne