Straftaten Filmen als Beweis vor Gericht?

Hallo!

Zufälligerweise filmt A mit seiner Kamera in der Gegend herum. Nun kommt ein Auto angerauscht, dass in ein parkendes Auto hineinfährt. Der Fahrer steigt aus, sieht sich den Schaden an und entschließt sich zur Flucht. A hat alles auf dem Band, der Fahrer ist gut zu erkennen sowie der Fahrzeugtyp. Dürfte dieses Video als Beweis vor Gericht gelten?
Muss A dieses Video der Staatsanwaltschaft auf Anfrage ausliefern?

Hallo!

Hallo!

Zufälligerweise filmt A mit seiner Kamera in der Gegend herum.
Nun kommt ein Auto angerauscht, dass in ein parkendes Auto
hineinfährt. Der Fahrer steigt aus, sieht sich den Schaden an
und entschließt sich zur Flucht.

Damit hätten wir erstmal den Tatbestand der Unfallflucht.

A hat alles auf dem Band, der Fahrer ist gut zu erkennen sowie der
Fahrzeugtyp.

Is doch alles bestens.

Dürfte dieses Video als Beweis vor Gericht gelten?

Klar, warum nicht?

Muss A dieses Video der Staatsanwaltschaft auf Anfrage
ausliefern?

Sofern A nicht mit dem Unfallfahrer verwandt oder verschwägert ist, gibts kein Zeugnisverweigerungsrecht. Damit sollte A auf Anforderung der Staatsanwaltschaft (StA) das Video herausgeben, vorher aber evtl ne Kopie machen, denn wer weiss, ob A das Original je wiederbekommt.
A muss aber nicht zur StA gehen u sagen, dass es ein Video gibt. Denn es gibt kein Gesetz, welches vorschreibt, dass ein Bürger eine Straftat anzeigen MUSS, wenn er Kenntnis davon hat.

Nur mal als Hinweis zu verstehen: Stell dir vor, dir würde das angebumste Auto gehören. Du würdest dich doch auch freuen, wenn dir jemand den Täter präsentiert, oder?
Gruss

Mutschy

Sternchen
…schon allein für das Wort „Unfallflucht“, weil die meisten nämlich immer von „Fahrerflucht“ sprechen.

Levay

Wo ist da denn der Unterschied?
Servus!

…schon allein für das Wort „Unfallflucht“, weil die meisten
nämlich immer von „Fahrerflucht“ sprechen.

Was ist am Wort „Fahrerflucht“ denn falsch? Wenn ich bei Wikipedia (vielleicht nicht die beste Quelle) Fahrerflucht eingebe, werde ich auf den selben Artikel wie bei Unfallflucht weitergeleitet.
Ebenfalls schreibt http://www.123recht.net/article.asp?a=6520: Die Fahrerflucht oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, wie es im Juristendeutsch heißt…

Kann mir jemand bitte den Unterschied zwischen Fahrer- und Unfallflucht erklären?

Es dankt:
Disap

Gibt keinen :wink:

Eigentlich heißt das Ganze „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“.

Nur würden Juristen eigentlich eher von Unfall- denn von Fahrerflucht sprechen. Und das muss doch mal ein Sternchen geben dürfen.

Levay

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Wo der Unterschied ist? Nun ja…Deutsche Sprache halt. ;o)
Ich fliehe ja wegen des Unfalls und nicht wegen … ja, wegen was eigentlich? Wegen des Fahrers, wegen des Fahrens? Keine Ahnung. ;o)
Ist genauso, wie jedermann schon mal was von „Befehlsverweigerung“ gehört hat, nur heißt das Gebilde „Gehorsamsverweigerung“, denn den Gehorsam kann ich verweigern, einen Befehl wohl kaum. ^^

Ist natürlich in gewissen Maße Wortklauberei, es zeugt aber sicherlich von einem gewissen Grundverständnis, wenn man sich korrekt auszudrücken weiß.

Gruß Andreas

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Hi Levay,

…schon allein für das Wort „Unfallflucht“, weil die meisten
nämlich immer von „Fahrerflucht“ sprechen.

das bleibt Dir natürlich unbenommen, aber eigentlich belohnst Du nur einen Sprachgebrauch, der Dir sympathisch ist, weil Du ihn gewöhnt bist. Es gibt ja keine Regeln, wie und warum Komposita gebildet werden - der Laie lässt den Fahrer fliehen und der Jurist halt den Unfall, beide meinen den Unfallverursacher, noch genauer den Unfallbeteiligten. Das ist halt das Kreuz mit den Verkürzungen :smile:

Gruß Ralf

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das bleibt Dir natürlich unbenommen, aber eigentlich belohnst
Du nur einen Sprachgebrauch, der Dir sympathisch ist

Ach, weißt du - „sympathisch“ ist ein bisschen übertrieben. Dadurch, dass Juristen so reden, empfinde ich es als „richtiger“ :wink: Im Übrigen darf ich ja Sternchen für alles verteilen, was mir gefällt. Sternchen sind ja oft genug Ausdruck einer höchstpersönlichen Ansicht und nicht so sehr eines objektiven Verdienens oder nicht. Außerdem bitte ich doch das erste Posting von mir zu lesen; daraus ergibt sich, dass ich den Beitrag auch im Übrigen ganz nützlich fand.

ihn gewöhnt bist. Es gibt ja keine Regeln, wie und warum
Komposita gebildet werden - der Laie lässt den Fahrer fliehen
und der Jurist halt den Unfall

*g* Ehrlich gesagt musste ich daran auch denken, als ich das geschrieben habe: Was für ein Quatsch eigentlich, das „Unfallflucht“ zu nennen :wink:

Unfallverursacher, noch genauer den Unfallbeteiligten. Das ist
halt das Kreuz mit den Verkürzungen :smile:

Mit dem Sternchengeben darf man ruhig großzügig sein, finde ich, wohingegen man, wenn man etwas kritisieren will, lieber zwei Mal darüber nachdenkt (was ich zugegeben auch nicht immer tu). Insofern stehe ich voll und ganz zu dem Sternchen, das ich vergeben.

Levay

PS. Der jetzt sofort in sein Blog was zum Wort „Unfallflucht“ schreiben wird!

Was ist am Wort „Fahrerflucht“ denn falsch?

Ganz einfach. Jeder Verkehrsteilnehmer (unabhängig, ob Fahrer oder nicht) kann sich unerlaubt entfernen und verwirklicht den Tatbestand des § 142 StGB - unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (ugs. Fahrerflucht)

Zwei Beispiele:

Der Fußgänger X rennt in den Radfahrer Y. Der Radfahrer stürzt, verletzt sich und X geht einfach weiter = unerlaubtes Entfernen vom Unfallort durch X (Fahrerflucht würde hier ja wohl niemand sagen)

Die Beifahrerin B ist sauer auf ihren autolenkenden Mann M. Während der Fahrt keift sie unentwegt auf ihn ein und holt plötzlich mit der Hand aus, als wolle sie ihm eine Ohrfeige geben. M erschrickt und lenkt das Auto nach rechts gegen ein anderes Auto. B steigt aus und fährt mit dem Bus nachhause, bevor ihre Personalien aufgenommen wurden = unerlaubtes Enfernen von B (wieder paßt „Fahrerflucht“ nicht).

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Moin, Levay,

Was für ein Quatsch eigentlich, das
„Unfallflucht“ zu nennen :wink:

Quatsch ist zu hart ausgedrückt, ich wollte nur darauf hinweisen, wie schnell durch Verkürzungen Unschärfen entstehen.

Mit dem Sternchengeben darf man ruhig großzügig sein, finde
ich

d’accord.

Gruß Ralf

Hallo!

Quatsch ist zu hart ausgedrückt, ich wollte nur darauf
hinweisen, wie schnell durch Verkürzungen Unschärfen
entstehen.

Ich würde es schon als „Quatsch“ bezeichnen - leider haben sich aber bei juristischen Fachbegriffen und sogar auch gesetzlichen Definitionen teilweise hartnäckige schwere Fehler eingeschlichen, die man nicht wegbekommt (wenn es auch noch eine gesetzliche Definition sein sollte, dann kann man sich ja nicht einmal dagegen wehren).

Schon im römischen Recht habe ich mich immer gewundert, wieso man „res habilis“ mit „ersitzungsfähige Sache“ übersetzt - wenn dann kann es doch nur „ersitzbare Sache“ heißen. Ersitzungsfähig heißt doch fähig zu ersitzen - und das wäre doch Unsinn. (Analoges gilt natürlich auch für die „streichfähige Butter“ - das Problem betrifft offensichtlich nicht nur Juristen.)

Eine andere juristische Unsitte ist es, in Hauptsatzreihen im zweiten Hauptsatz das Prädikat an die erste Stelle zu stellen. Dann heißt das: „Gegenständliche Angelegenheit ist für unsere Kanzlei erledigt und wird der Akt daher abgelegt werden.“ anstatt richtig „…und der Akt wird…“

Ich denke mir manchmal, wie viel einfacher oft juristische Schriftsätze wären, würde man sich einfach an die Regeln der deutschen Sprache halten - und das Schlimmste dabei ist, dass ich mich selbst auch oft ertappe, in juristisch übliche aber falsche Formulierungen zu verfallen.

Gruß
Tom