Hallo
Genau! Das ist eine Sache zwischen den Erwachsenen.
Wie sieht es aus, wenn kein Erwachsener in der Nähe ist?
Ach so, ich hatte den Eindruck, das Beispiel sei so gedacht, dass die Eltern in der Nähe wären (weil ja extra gesagt wurde, dass die nicht reagieren). Ok, wenn keine Aufsichtsperson in der Nähe ist … aber wo willst du das Kind denn dann hintragen?
Wie sieht es aus, wenn zwar die Eltern in der Nähe sind, das
Kind aber mit ner Pistole in der Hand rumläuft und auf
jemanden zielt?
Da darfst und musst du sie dem Kind natürlich wegnehmen, auch wenn es auf niemanden zielt (Gefahr im Verzug). Menschen sind vor dem Gesetz etwas grundsätzlich anderes als Ameisen.
Also nicht, weil
sie Schädlinge sind, sondern einfach so, weil man Lust dazu
hat. Z.B. auf einer öffentlichen Wiese, wo die Ameisen
keinerlei Schaden hervorrufen.
Schädlingsbekämpfung ist meiner Meinung nach meistens auch nur sinnloses Töten (Reduzierung der Population mit folgender Geburtenschwemme). Ich verstehe es nicht, wieso manche Gifte immer noch frei verkäuflich und nicht dem Fachpersonal vorbehalten sind.
- Das gehört aber nicht zum Thema.
„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des
Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und
Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne
vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“
Ich denke, dass das Gesetzt dort eindeutig ist und ich jeden
daran hindern kann.
Ja, es gibt dieses Gesetz, aber das ist in der Praxis eher eine Good-Will-Erklärung. Erstens betrifft es wohl in erster Linie oder überhaupt nur Wirbeltiere, zweitens gibt es viele Fälle, in denen es praktisch unmöglich ist, dieses Recht durchzusetzen (welche genau, weiß ich nicht, da müsste man Tierschutzorganisationen befragen; es geht da irgendwie um Verbandsklagerecht o.ä.; das Problem dabei ist, dass das Tier selber wohl kaum Klage einreichen wird, aber nicht jeder x-beliebige für jemand anderen Klage einreichen kann). Drittens sind die „vernünftigen Gründe“ seehr weit gefasst.
Kann man sich dann gegen sie wehren?
Leider gar nicht direkt.
Wieso nicht? Das Elternteil würde das Begehen einer Straftat
schützen.
Dann geh mal zur Polizei und melde denen, dass im Park ein Kind Ameisen zertrampelt. Probier es einfach mal aus, was dann passiert!
Du kannst ein Kind unter Umständen dazu anhalten, sich eine
Ameise mal genau anzuschauen, und zu beobachten, wie sie einen
Kuchenkrümel wegschleppt, und dadurch ein wenig Achtung auch
für kleine Kreaturen zu wecken. Aber wenn das nicht klappt -
Das Problem hierbei ist, dass ich das nicht so schnell mit
einem fremden Kind machen kann;
Unter Umständen doch, wenn man sich Zeit nimmt und freundlich zu dem Kind ist. Wenn man keine Zeit hat, dann muss man es lassen.
Viele Grüße
Simsy