Straftaten von Kindern

Hallo!

Inwiefern kann man Kinder davon abhalten, Straftaten zu begehen?
Nehmen wir mal an, man sieht ein Kind, wie es Ameisen zertrampelt und die Eltern stehen nichtsunternehmend daneben.
Ich finde es allein schon aus moralischen Gründen falsch, Tiere sinnlos zu töten; aber es gibt ja zum Glück auch das Tierschutzgesetz.
folgender zu beurteilender Ablauf:
Um das Töten der Ameisen zu verhindern geht man zu dem Kind und fordert es auf, das nicht mehr zu tun. Das Kind hört aber nicht auf einen. Kann man es jetzt hochheben und wegtragen? Oder muss man erst den Eltern sagen, dass sie ihr Kind daran hindern sollen? Was, wenn diese nicht reagieren oder womöglich einen davon abhalten, ihr Kind von den Ameisen wegzutragen? Kann man sich dann gegen sie wehren?
Bis zu welchem Grad wäre das verhältnismäßig?

Eine Antwort würde mich mal interessieren,
Gruß
Paul

Hallo

folgender zu beurteilender Ablauf:
Um das Töten der Ameisen zu verhindern geht man zu dem Kind
und fordert es auf, das nicht mehr zu tun. Das Kind hört aber
nicht auf einen. Kann man es jetzt hochheben und wegtragen?

Auf keinen Fall!

Oder muss man erst den Eltern sagen, dass sie ihr Kind daran
hindern sollen?

Genau! Das ist eine Sache zwischen den Erwachsenen.

Was, wenn diese nicht reagieren oder womöglich
einen davon abhalten, ihr Kind von den Ameisen wegzutragen?

Dann ist es so, als würde ein Erwachsener Ameisen zertrampeln. Den kannst du ja auch nicht daran hindern. - Es kommt nicht häufig vor, dass Erwachsene Ameisen zertrampeln, aber dass Erwachsene Ameisen vergiften, kommt ständig vor. Und was machst du daran?

Kann man sich dann gegen sie wehren?

Leider gar nicht direkt. Am ehesten hätte man wohl Erfolg, wenn man die Leute davon überzeugt, dass Ameisen Zertrampeln nicht gut für die Ameisen ist, und dass Ameisen nicht nur leben wollen, sondern auch sehr wichtig sind.

Du kannst ein Kind unter Umständen dazu anhalten, sich eine Ameise mal genau anzuschauen, und zu beobachten, wie sie einen Kuchenkrümel wegschleppt, und dadurch ein wenig Achtung auch für kleine Kreaturen zu wecken. Aber wenn das nicht klappt -

Was man nicht ändern kann, muss man lassen.

Der beste Schutz für Ameisen ist, wenn möglichst viele Menschen Ameisen kennen, beobachten, sich für sie interessieren. An solchen Sachen sollte man ständig ein wenig arbeiten.

Viele Grüße
Simsy

Ich sehe gerade in deinem Profil, …

…, dass du selber gerade eben erst erwachsen geworden bist.

Wenn ich das vorher gesehen hätte, dann hätte ich das ein bisschen anders geschrieben.

VG Simsy

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Wenn ich das vorher gesehen hätte, dann hätte ich das ein
bisschen anders geschrieben.

Wieso in Gottes Namen das?

Genau! Das ist eine Sache zwischen den Erwachsenen.

Wie sieht es aus, wenn kein Erwachsener in der Nähe ist?
Wie sieht es aus, wenn zwar die Eltern in der Nähe sind, das Kind aber mit ner Pistole in der Hand rumläuft und auf jemanden zielt?

Dann ist es so, als würde ein Erwachsener Ameisen zertrampeln.
Den kannst du ja auch nicht daran hindern.

Ich meinte mit zertrampeln sinnloses Töten. Also nicht, weil sie Schädlinge sind, sondern einfach so, weil man Lust dazu hat. Z.B. auf einer öffentlichen Wiese, wo die Ameisen keinerlei Schaden hervorrufen.
„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“
Ich denke, dass das Gesetzt dort eindeutig ist und ich jeden daran hindern kann.

Kann man sich dann gegen sie wehren?

Leider gar nicht direkt.

Wieso nicht? Das Elternteil würde das Begehen einer Straftat schützen.

Du kannst ein Kind unter Umständen dazu anhalten, sich eine
Ameise mal genau anzuschauen, und zu beobachten, wie sie einen
Kuchenkrümel wegschleppt, und dadurch ein wenig Achtung auch
für kleine Kreaturen zu wecken. Aber wenn das nicht klappt -

Das Problem hierbei ist, dass ich das nicht so schnell mit einem fremden Kind machen kann; mit meinem eigenen würde ich dies natürlich tun.

Hallo wenn keine eltern in der Nähe sind, dann kann man das Kind ansprechen und es fragen wieso es dass mcht nd ihm sagen dass Ameisen auch Tiere sind mit Gefühlen und so.
Wenn eltern in der Nähe sind, sollte man eher die eltern ansprechen aber ausser eine schnippischen antwort „mir doch egal“ hat man wohl nicht viel zu erwarten. (Kann man denen nun ans Zeug flicken?)

Pädagogisch sinnvoll fände ich es, wenn du aktiv die Ameisen betrauerst, und die Leichen unter den Füssen wegzerrst und bestattest und insbes. die noch lebenden auf eine andere Strecke umlenkst (los schnell weg hier von diesem Ameisenkiller, hier ist es zu gefährlich für euch), dann können die Eltern dir nichts, da du dem Kind nichts tust und wirst das Kind ausreichend zum Nachdenken anregen, da du sein Spiel mit einem anderen „Spiel“ unterbrichst :wink:

wenn dichd ann die Eltern für bescheuert erklären, kannst du denen ja mit Tierschutzgesetz kommen, und dass die vielelicht doch mal ihrem Kind deutlich machen sollten dass sinnloses Töten nicht nur nicht nett ist sondern eine Straftat.

Denn wer mit Ameisen anfängt macht auch später vor grösseren Tieren nicht halt. (Sorry, hab noch Bilder aus einem öffentlichen, kostenlosen und bis dahin allzeit zugänglichen Tierpark hier vor Augen, wo eines nachts mehreren Vögeln der Kopf abgerissen wurde, oder andere Tiere lebend angezündet und mit Farbspray „verziert“ wurden)

Gruß Susanne

Hallo!

Inwiefern kann man Kinder davon abhalten, Straftaten zu
begehen?
Nehmen wir mal an, man sieht ein Kind, wie es Ameisen
zertrampelt und die Eltern stehen nichtsunternehmend daneben.
Ich finde es allein schon aus moralischen Gründen falsch,
Tiere sinnlos zu töten; aber es gibt ja zum Glück auch das
Tierschutzgesetz.

Hallo Paul,

sieh dir doch mal bitte das Tierschutzgesetz, das du hier anführst doch genauer an.
Dort geht es „nur“ um das Töten von Wirbeltieren: § 4 ff TierSchG:
http://www.tierundnatur.de/tsg-pa04.htm

Das töten von Insekten stellt keinen Straftatbestand dar.

Desweiteren wäre jeder Schritt von dir im Garten fahrlässige Tötung.

grüsse
dragonkidd

Hallo

Genau! Das ist eine Sache zwischen den Erwachsenen.

Wie sieht es aus, wenn kein Erwachsener in der Nähe ist?

Ach so, ich hatte den Eindruck, das Beispiel sei so gedacht, dass die Eltern in der Nähe wären (weil ja extra gesagt wurde, dass die nicht reagieren). Ok, wenn keine Aufsichtsperson in der Nähe ist … aber wo willst du das Kind denn dann hintragen?

Wie sieht es aus, wenn zwar die Eltern in der Nähe sind, das
Kind aber mit ner Pistole in der Hand rumläuft und auf
jemanden zielt?

Da darfst und musst du sie dem Kind natürlich wegnehmen, auch wenn es auf niemanden zielt (Gefahr im Verzug). Menschen sind vor dem Gesetz etwas grundsätzlich anderes als Ameisen.

Also nicht, weil
sie Schädlinge sind, sondern einfach so, weil man Lust dazu
hat. Z.B. auf einer öffentlichen Wiese, wo die Ameisen
keinerlei Schaden hervorrufen.

Schädlingsbekämpfung ist meiner Meinung nach meistens auch nur sinnloses Töten (Reduzierung der Population mit folgender Geburtenschwemme). Ich verstehe es nicht, wieso manche Gifte immer noch frei verkäuflich und nicht dem Fachpersonal vorbehalten sind.

  • Das gehört aber nicht zum Thema.

„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des
Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und
Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne
vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“
Ich denke, dass das Gesetzt dort eindeutig ist und ich jeden
daran hindern kann.

Ja, es gibt dieses Gesetz, aber das ist in der Praxis eher eine Good-Will-Erklärung. Erstens betrifft es wohl in erster Linie oder überhaupt nur Wirbeltiere, zweitens gibt es viele Fälle, in denen es praktisch unmöglich ist, dieses Recht durchzusetzen (welche genau, weiß ich nicht, da müsste man Tierschutzorganisationen befragen; es geht da irgendwie um Verbandsklagerecht o.ä.; das Problem dabei ist, dass das Tier selber wohl kaum Klage einreichen wird, aber nicht jeder x-beliebige für jemand anderen Klage einreichen kann). Drittens sind die „vernünftigen Gründe“ seehr weit gefasst.

Kann man sich dann gegen sie wehren?

Leider gar nicht direkt.

Wieso nicht? Das Elternteil würde das Begehen einer Straftat
schützen.

Dann geh mal zur Polizei und melde denen, dass im Park ein Kind Ameisen zertrampelt. Probier es einfach mal aus, was dann passiert!

Du kannst ein Kind unter Umständen dazu anhalten, sich eine
Ameise mal genau anzuschauen, und zu beobachten, wie sie einen
Kuchenkrümel wegschleppt, und dadurch ein wenig Achtung auch
für kleine Kreaturen zu wecken. Aber wenn das nicht klappt -

Das Problem hierbei ist, dass ich das nicht so schnell mit
einem fremden Kind machen kann;

Unter Umständen doch, wenn man sich Zeit nimmt und freundlich zu dem Kind ist. Wenn man keine Zeit hat, dann muss man es lassen.

Viele Grüße
Simsy

Wenn ich das vorher gesehen hätte, dann hätte ich das ein
bisschen anders geschrieben.

Wieso in Gottes Namen das?

Ich stelle es mir halt schwieriger vor, an irgendwelche 30- bis 50-jährige Eltern zu appellieren, wenn man selber unter 20 ist, als wenn man in etwa im gleichen oder gar höheren Alter ist wie die Eltern. Unter Umständen ist man ja altermäßig näher an dem Kind dran als an den Eltern.

Kann man dann das Kind nicht in etwas lehrerhaftem Ton in etwa so ansprechen: Hey lass das mal, die Ameisen haben dir nichts getan?

Wenn man mit Kindern spricht, darf auf jeden Fall nicht zuviel Text sein. Kurz und leicht verständlich, und in autoritärem Tonfall.

Kann allerdings gut sein, dass die Eltern den Kindern beigebracht haben, dass sie nicht auf fremde Leute hören sollen.

Nehmen wir mal an, man sieht ein Kind, wie es Ameisen
zertrampelt und die Eltern stehen nichtsunternehmend daneben.
Ich finde es allein schon aus moralischen Gründen falsch,
Tiere sinnlos zu töten; aber es gibt ja zum Glück auch das
Tierschutzgesetz.

Welches das sinnlose Töten von Nicht-Wirbeltieren aber nur als Ordnungswidrigkeit ansieht.
Dadurch hast Du die selben Rechte und Pflichten wie jemand, der sieht, dass einer falsch parkt. Du darfst ihn anzeigen, musst es aber nicht. Und die Behörden dürfen darauf reagieren, müssen dies aber nicht (bei einer Straftat sähe das anders aus).
Ein direktes Eingreifen ist Dir nicht gestattet - außer natürlich durch verbale Überzeugungsarbeit.

folgender zu beurteilender Ablauf:
Um das Töten der Ameisen zu verhindern geht man zu dem Kind
und fordert es auf, das nicht mehr zu tun. Das Kind hört aber
nicht auf einen. Kann man es jetzt hochheben und wegtragen?
Oder muss man erst den Eltern sagen, dass sie ihr Kind daran
hindern sollen? Was, wenn diese nicht reagieren oder womöglich
einen davon abhalten, ihr Kind von den Ameisen wegzutragen?
Kann man sich dann gegen sie wehren?
Bis zu welchem Grad wäre das verhältnismäßig?

Eine Antwort würde mich mal interessieren,
Gruß
Paul

§ 1: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“
Auch wenn es dafür keine Strafandrohung gibt, ist es doch nicht zulässig. Wo wird denn gesagt, dass es nur eine Ordnungswidrigkeit ist?
Ich würde es natürlich achten, wenn es nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt und dann nicht mit Gewalt etc. eingreifen.

Denn wer mit Ameisen anfängt macht auch später vor grösseren
Tieren nicht halt.

Weiterhin vertrete ich auch die These, dass einem mehr oder weniger die Achtung vor dem Leben an sich fehlt und deswegen auch Menschen schneller verletzt.

Auch wenn es dafür keine Strafandrohung gibt, ist es doch
nicht zulässig.

Du denkst falsch herum: Unzulässigkeit reicht nicht für Strafbarkeit. Dafür ist eben doch die Strafandrohung erforderlich, wie sich auch aus dem Grundgesetz ergibt:

„Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.“

(Art. 103 II GG)

Der Hinweis, dass es nicht per se strafbar ist, Ameisen zu töten, ist richtig.

Levay

Weiterhin vertrete ich auch die These, dass einem mehr oder
weniger die Achtung vor dem Leben an sich fehlt und deswegen
auch Menschen schneller verletzt.

Das ist aber nicht nur eine gewagte Unterstellung, sondern rechtlich auch irrelevant.

Levay

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Huhu!

Auch wenn es dafür keine Strafandrohung gibt, ist es doch
nicht zulässig.

Es ist auch nicht zulässig, auf dem Radweg zu parken. Ich wäre (manchmal) auch dafür, Leute die sowas machen, härter anzupacken und sie im Wiederholungsfall mal für ein halbes Jahr wegzusperren, aber leider sieht unser Rechtssystem vor, dass man von einer Straftat nur dann reden darf, wenn es ein Gesetz gibt, das dieses vorschreibt, also in etwa: Wer Ameisen tötet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Und es kommt noch schlimmer: Nach herrschender Meinung können Kinder unter 14 Jahren gar keine Straftaten begehen, da die drei Elemente „Tatbestandsmäßiges Verhalten“, „Rechtswidrigkeit“ und „Schuld“ gegeben sein müssen, und an letzterem mangelt es den lieben Kleinen. Da muss man schon genau sein!

Wo wird denn gesagt, dass es nur eine
Ordnungswidrigkeit ist?

In § 18 Abs. 2 des Tierschutzgesetzes.

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Metzger sind potenzielle Mörder?! owT
nix

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.

Es geht darum, dass jemand SINNLOS d.h. OHNE Grund Lebewesen tötet, nur weil er Spaß daran hat.
So jemanden halte ich eher dazu geneigt auch Menschen ohne Grund Schaden zuzufügen.

Deine Argumentation würde sich jedenfalls mir nur dann erschließen, wenn die meisten Mörder aus Mordlust töten würden. Das ist aber nicht der Fall.

Levay

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Deine Argumentation würde sich jedenfalls mir nur dann
erschließen, wenn die meisten Mörder aus Mordlust töten
würden.

Dann würdest du mir ja wenigstens bei dem Teil zustimmen, der aus Mordlust tötet :smile:
Aber auch bei den anderen Fällen denke ich, dass das Prinzip, Leben zu achten und zu schützen, einem Mord entgegenwirkt. Und eigentlich habe ich das garnicht auf Morde, sondern auf alle Körperverletzungen bezogen.
Wie auch immer…
Ich habe für mich erkannt, dass jedes Lebewesen das Recht auf Leben hat.
Und für mich genügt nicht der Grund, dass eine Fliege nervt, ihr dieses Recht abzusprechen. Oder dass es einfach zu anstrengend ist, Schnecken auf dem Fahrradweg auszuweichen.
Vielleicht würde ja Außerirdische irgendwann das Gleiche denken und würden einfach auf Berlin landen, weil ihnen das Ausweichen zu anstrengend wäre. Aber das führt jetzt ein wenig vom Rechtsbrett weg :smile: