Strafttat Jugendlicher / Heranwachsender

Hallo!

Ich besuche an der Uni derzeit eine Einführungsveranstaltung ins Strafrecht und beschäftige mich gerade mit dem Jugendstrafrecht. Nun frage ich mich, an welcher Stelle im Deliktsaufbau (A. Tatbestandsmäßigkeit B. Rechtswidrigkeit C. Schuld) das JGG interessiert. Meine Vermutung war bei der Schuld. Stimmt das?

Gibt es eine Art Prüfungsschema, das mir sagt welche Punkte zu prüfen sind, wenn nun ein Jugendlicher/ Heranwachsender eine Straftat begangen hat, um herauszufinden ob das JGG anwendbar ist?

Bei Google konnte ich kein Schema finden. Aber vielleicht könnt ihr mir ja die wesentlichen Prüfungspunkte nennen.

Vielen Dank schonmal!!

Hallo!

Hallo!

Ich besuche an der Uni derzeit eine Einführungsveranstaltung
ins Strafrecht und beschäftige mich gerade mit dem
Jugendstrafrecht.

Aha. Früher war das Jugendstrafrecht an der Uni eher für diejenigen gedacht, die mit dem Strafrecht AT und weitestgehend BT schon durch sind und sich in dem Bereich spezialisieren wollen. Jedenfalls sind „Anfänger“ (Einführungsveranstaltung) nicht damit in Berührung gekommen… Die Zeiten ändern sich wohl.

Nun frage ich mich, an welcher Stelle im
Deliktsaufbau (A. Tatbestandsmäßigkeit B. Rechtswidrigkeit C.
Schuld) das JGG interessiert. Meine Vermutung war bei der
Schuld. Stimmt das?

Jein. Meines Erachtens interessiert das JGG eher im Bereich der Rechtsfolge. Das Delikt selbst wird in der Regel von Jugendlichen und Erwachsenen gleich begangen, jedenfalls was den Tb angeht. Die Rwk und Schuld sind auch bei beiden gleich zu prüfen. Unter Umständen wird bei einem Jugendlichen aber ein Rechtfertigungs- oder Entschuldigunsgrund eher anzunehmen sein als bei einem Erwachsenen. Das ist dann aber keine Frage des Prüfungsschemas, sondern der Argumentation unter einem bestimmten Punkt (etwa der Angemessenheit einer Verteidigungshandlung).

Gibt es eine Art Prüfungsschema, das mir sagt welche Punkte zu
prüfen sind, wenn nun ein Jugendlicher/ Heranwachsender eine
Straftat begangen hat, um herauszufinden ob das JGG anwendbar
ist?

Die Anwendbarkeit ds JGG ergibt sich direkt aus § 1 JGG: immer wenn ein Jugendlicher (14-17Jahre) oder ein Heranwachsender (18-20Jahre) ein Delikt verwirklicht.

Bei Google konnte ich kein Schema finden. Aber vielleicht
könnt ihr mir ja die wesentlichen Prüfungspunkte nennen.

Für das Jugendstrafrecht gibt es meines Wissens keine Prüfungsschemata (Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren!). Es hilft aber gerade in diesem Bereich, das Gesetz genau zu lesen. Dann erklärt sich vieles selbst.

Vielen Dank schonmal!!