Strafvereitelung eines Polizisten?

Guten Tag,

ich wollte einmal wissen, ob sich ein Polizist generell im örtlich und sachlich zuständigen Bereich strafbar macht, wenn er zum Beipiel einen Überfall beobachtet, aber deswegen nicht einschreitet oder gleich die Kollegen informiert, weil er dann bei den späteren ermittlungen glänzen will mit Wissen über die Täter??

Ist das Strafvereitelung durch Unterlassen (im Amt)??

Guten Tag,

ich wollte einmal wissen, ob sich ein Polizist generell im
örtlich und sachlich zuständigen Bereich strafbar macht, wenn
er zum Beipiel einen Überfall beobachtet, aber deswegen nicht
einschreitet oder gleich die Kollegen informiert

Das kann überlebenswichtig sein…
Und die Gefährlichkeit einer Situation kann im Zweifel nur der Polizist beurteilen, demnach auch, ob er selbst eingreift oder zusätzliche Kräfte holt.
Wenn er die Situation falsch einschätzt und aus diesem Grund Schäden oder Nachteile für die Strafverfolgung entstehen, wird das intern geklärt, sofern nicht echte Anzeichen für eine Strafvereitelung vorliegen.

weil er dann bei den späteren ermittlungen glänzen will mit Wissen :über die Täter??

Ich vermute, das ist pure Spekulation.

Ist das Strafvereitelung durch Unterlassen (im Amt)??

Allenfalls, wenn aufgrund des Handelns (bzw. Nicht-Handelns) eine geringere oder gar keine Bestrafung heraus kommt. Ansonsten kommt Versuch in Betracht. Andererseits: Wenn er „bei den späteren Ermittlungen glänzen will mit Wissen“, dürfte er wohl schon eine vollständige Bestrafung der Täter wollen. Das spricht gegen einen Vorsatz hinsichtlich einer geringeren Bestrafung.

H.P.