Man stelle sich mal vor Herr xy bekommt ein Strafverfahren wg Beleidigung des Bundespräsidenten, angeblich in einem Forum getan.
Er hat als er geladen wurde gesagt er wolle sich nicht äußern zur Sache.
Er kann sich auch nicht vorstellen um was es sich denn gehandelt haben soll. Allenfalls wage weil, bis er davon hörte die Sache schon 4Monate her war.
So hat Herr xy nie erfahren worin denn nun der strafbare Teil gesehen werden konnte Bezug seiner kritischen Äußerung.
Kann Herr XY, nachdem man das Verfahren eingestellt hat Akteneinsicht VERLANGEN?
Akteneinsicht kann nur der Anwalt und nie der Beschuldigte selbst beantragen. Und nachdem die Sache abgeschlossen ist, kommt auch ein Anwalt nicht mehr so problemlos an die Akte dran. Denkbar wäre aber z.B. zu versuchen die Akte im Rahmen der Prüfung einer Anzeige wegen falscher Verdächtigung o.ä. anzufordern. Habe ich noch nicht gehabt, vielleicht hat einer der Kollegen damit schon Erfahrung gesammelt.
Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass man nach Vernehmung als Beschuldigter nicht wissen sollte, worum es geht. Da wird der Sachverhalt doch vorab dargestellt und diese Darstellung mündet dann in der Frage, ob man sich dazu äußern will.
Gruß vom Wiz
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