In welchen Fällen (Tatbeständen) ist das Landgericht oder das Oberlandesgericht erstinstanzlich zuständig?
Hallo Doktorhans,
Schau doch einfach mal in die StPO (Strafprozeßordnung),
da sind Deine zwei Fragen umfassend beantwortet.
Falls nicht zur Hand:
www.Google.com und suche dort nach diesem Gesetz.
Viel Erfolg
Gruß
Schiebedach
In welchen Fällen (Tatbeständen) ist das Landgericht oder das
Oberlandesgericht erstinstanzlich zuständig?