Strafverfahren verschwunden

Hallo Experten,

wie sieht es im folgenden Fall aus:

Gegen Herrn X wird wegen einer Straftat (Verletzung der Unterhaltspflicht) ermittelt.
Die Kripo übernimmt dies Hilfsweise für die Staatsanwaltschaft.
Am Ende der dort geführten Ermittlungen sendet die Kripo die Akte an die Staatsanwaltschaft.
Als der Beschuldigte sich dort später erkundigt weil er seine Aussage erweitern möchte, wird ihm mitgeteilt dass es kein Verfahren gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft gibt.

Wie ist das zu erklären?!
Wenn das Verfahren eingestellt werden würde, hätte man ihn doch informieren müssen, oder?!

Freundliche Grüße

Hagen

Hallo Experten,

wie sieht es im folgenden Fall aus:

Gegen Herrn X wird wegen einer Straftat (Verletzung der
Unterhaltspflicht) ermittelt.
Die Kripo übernimmt dies Hilfsweise für die
Staatsanwaltschaft.
Am Ende der dort geführten Ermittlungen sendet die Kripo die
Akte an die Staatsanwaltschaft.
Als der Beschuldigte sich dort später erkundigt weil er seine
Aussage erweitern möchte, wird ihm mitgeteilt dass es kein
Verfahren gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft gibt.

Wie ist das zu erklären?!
Wenn das Verfahren eingestellt werden würde, hätte man ihn
doch informieren müssen, oder?!

jedenfalls kann man sicher sein, dass eine akte angelegt wurde.
es kann sicherlich passieren, dass die geschäftsstelle den formlosen hinweis der einstellung vergessen hat, falls eine solche vorliegt…
http://dejure.org/gesetze/StPO/170.html

ich persönlich würde mich mit der erklärung der sta zufrieden geben und keine schlafenden hunde wecken…

Hallo,

eine Akte kann natürlich mal verlorengehen. Aber das passiert nicht bei Polizei und Staatsanwaltschaft gleichzeitig. So ein Lotterladen sind die beiden Behörden auch nicht.

who_knows