Strafverfahren

Der Staatsanwalt hat gegen meine Tochter Anklage wegen Diebstahls erhoben. Sie ist bis jetzt unbestraft gewesen und hatte keinerlei Einträge. (Ist eigentlich von ihrem Exfreund reingelegt worden, aber das tut hier nichts zu Sache, denn dieses ist nicht zu beweisen.) Nun soll das Gericht darüber entscheiden, ob das Hauptverfahren eröffnet werden soll, und sie soll sich dazu äußern. Sie ist völlig am Boden zerstört, deswegen möchte ich euch um Hilfe bzw. Tipps bitten, wie man eventuell das Hauptverfahren vermeiden kann bzw. wenn das eröffnet wird mit welchen Konsequenzen sie zu rechnen hat.

Im voraus vielen herzlichen Dank.

Hallo,

was hat sie denn geklaut?

Grüsse
Andreas

Hallo erst einmal,

Alle Unterlagen einpacken und fix beim nächsten Rechtsanwalt für Strafrecht einen Termin vereinbaren.

Christian

Männerkosmetik im Wert von 133 Euro.

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Hallo,

zwei Möglichkeiten:
a) Anwalt einschalten und beraten lassen
b) selbst antworten und dabei möglichst reuig zeigen.
In beiden Fällen könnte es darauf hinauslaufen (kann man nie genau sagen, aber in den meisten Fällen ist dem so) dass das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt wird.
(Falls die Tochter noch unter 18 ist, sieht es etwas anders aus, aber ein Gerichtsverfahren dürfte auch hier nicht kommen).

Gruß
HaWeThie

Ach ja: Anrede und Gruß bei den Schreiben ans Gericht nicht vergessen - soll von Höflichkeit zeugen (scnr)

Hallo,

ist deine Tochter zum fraglichen Tatzeitpunkt jünger als 21 gewesen?
Dann wäre es eine gute Idee, sich an die Jugendgerichtshilfe (JGH) zu wenden. Dort können vermutlich die meisten deiner Fragen beantwortet werden.

Bei Strafverfahren von unter 21jährigen ist die JGH in jedem Fall mit dabei. Vielleicht bekommt deine Tochter sowieso in den nächsten Tagen einen Brief mit einem Gesprächsangebot.

Die JGH ersetzt zwar keinen Anwalt, denn ihre Aufgabe ist nicht die Verteidigung des Beschuldigten, und sie kann auch keine rechtliche Beratung durchführen. Aber deine Tochter kann dort erfahren, wie so ein Verfahren üblicherweise abläuft, und was sie so ungefähr zu erwarten hat. Dann fällt auch die Abschätzung leichter, ob es sich „lohnt“, einen Anwalt zu nehmen oder nicht. (Manchmal sind die Anwaltskosten nämlich höher als die eigentliche Strafe…).

Die zuständige JGH findest du beim Jugendamt, oder du gibst bei google die Suchworte „Jugendgerichtshilfe“ und eure Kreisstadt ein.

Hoffe geholfen zu haben. :smile:

Gruß

Karin

Hallo,
das wesentliche ist bereits gesagt worden. Wenn sie in dem Fall eine Vortrafe abbekommt, müßte sie schon auf eine besondere Kombination von unfähigen Anwalt und bösartigen Richter treffen.

Gruss
Enno

PS: Ich hoffe sie ist konsequent genug, den Vogel (=Freund) den Laufpaß zu geben.

Ladendiebstahl

was hat sie denn geklaut?

Grüsse
Andreas

Männerkosmetik im Wert von 133 Euro.

HI Puma, also wenn es demnach der erste Ladendiebstahl war…derartige Verfahren werden in der Regel gegen Auflage (Zahlung eines Geldbetrages) eingestellt nach § 153 a StPO, der Wert der Ware ist allerdings schon recht hoch. Möglichst reuig zeigen, ist hier wirklich der beste Tipp und dann die Auflage akzeptieren, wird sich vielleicht so um die 200-300 Euro bewegen, etwas mehr als der Wert der Ware, wofür sollte hier ein Hauptverfahren eröffnet werden, ist unwahrscheinlich. Je nachdem welcher Geldbetrag angeboten wird, kann auch noch „gehandelt“ werden, dann aber besser mit Rechtsanwalt. Hoffentlich ist es ihr eine Lehre…

Gruß
Jeanny