Strafverfolgung abgelehnt! Familienangelegenheit!

Seit etlichen Monaten gibt es ständig Ärger mit Bekannten von mir (Verwandtschaft meines Freundes). Natürlich versuche ich denen aus den Weg zu gehen,aber ist in einer „Familie“ ja nicht immer so einfach. Diese Leute aber sind schon vorbestraft mit diversen Delikten u. belügen,betrügen,beklauen u. drohen auch in der Familie was das Zeug hält!
Was nun mit uns alles angestellt wurde,möchte ich nicht detailiert beschreiben(hoffe auf Verständnis dafür), aber ich habe (und nicht nur ich) Strafanzeige gegen einer bestimmten Person gestellt.
Die Staaatsanwaltschaft hat eine Strafverfolgung abgeleht, weil das nicht im öffentlichem Interesse ist!
Und wir sollen das familienintern regeln. Außerdem hätten einige von uns,wohl an DEM selbst beigetragen(auf deutsch:selber Schuld)!
d.h. nun, dass ein Bekannter/Verwandter Telefonterror bei uns machen darf u. dabei drohen mein Sohn umzubringen und er „darf“ anschließend noch wahllos Lügen über uns erzählen u. auch noch unbestraft selber falsche Anzeigen/Angaben bei der Polizei machen über uns! u.v.m.!
Das ist also eine „Familienangelegenheit“,die die öffentlichkeit nicht interessiert!?
D.h. eigentlich muss einer erst sterben,bevor das Strafverfolgt wird!
Wir können zwar mit einer Privatklage gegen ihn vorgehen, aber das kostet uns erstmal Geld, was wir aber nicht übrig haben!
Familienangelegenheit! Und hinterher schreien alle, wenn was passiert ist,was hat die Polizei getan!
Mich wundert es da nicht, das es etliche Menschen gibt, die sowas dann in der Familie regeln u. dann von „Familienehre verteidigen“ usw. gesprochen wird!
Ich bin aber mit der Sache noch nicht fetig, weil der Terror immer weiter geht!
Wie erwähnt, die Polizei hat zwar unsere Anzeigen aufgenommen u. ist dem nachgegangen, aber die Staatsanwaltschaft interessiert dies nicht!
Hoffe bei euch auf einen guten Rat (kein/e Rechtsbeistand,Rechtsberatung)…sondern nur auf eure Hilfe u. Erfahrung!

Das ist in der Tat eine schwierige Problemstellung, da „öffentliches Interesse“ ein sogenannter unbestimmter Rechtsbegriff ist. Das heißt er ist nicht klar definiert, was z.B. der Staatsanwaltschaft einen erheblichen Ermessungsspielraum einräumt.

Nach Auffassung der StA handelt es sich hier um einen Sachverhalt, welcher über den Lebenskreis (hier Familie)der Betroffenen nicht hinausgeht und daher die Allgemeinheit kein Interesse an der Strafverfolgung hat.

Man muss beachten, dass immer Einzelfallentscheidungen getroffen werden. Z.B. besteht bei Verbrechenstatbeständen Straftaten automatisch öffentliches Interesse.

Mein Rat:

Zunächst Beschwerde einlegen (Adresse müsste im Bescheid stehen), wenn Ablehnung, dann nächste Instanz.
Die StA mag häufig keine zusätzliche Arbeit und gibt im Einzelfall nach (z.B. wenn man droht, sich an den Generalstaatsanwalt des Landes zuwenden) - dass kann denen im Einzelfall nämlich mehr Arbeit machen, als ins Verfahren zu gehen :wink:

Kostenintensiver: sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen!

Vor allem dranbleiben und bei Straftatsverdacht regelmäßig Anzeige erstatten. Manchmal machts die Menge der, wenn auch geringfügigen, Einzeldelikte!

Kann man denn noch Beschwerde einlegen? Meine Strafanzeige war am 18.03.2010 und der Brief v d Staatsanwaltschaft war v 30.04.2010.
Das stand halt drin wegen „Familienangelegenheit“!

So einfach ist das aber nicht:
also,den Typ den ich angezeigt habe, ist der Neffe von meinem Freund (wir haben ein Kind zusammen, sind aber nicht verheiratet).Dieser Neffe hat mein Sohn aus erster Ehe gedroht (ihn umzubringen: ich komme jetzt mit einer Waffe vorbei und jage Deinem Sohn eine Kugel in den Kopf!"). Und zahlreiche Beleidigungen waren da auch im Telefonat mit dem Neffen und er hat diese Drohung auch meinem Sohn geschrieben per SMS.
Mein Sohn hat ihn auch angezeigt, aber auch diese Anzeige ist von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden, mit der selben Begründung: Familienangelegenheit!

Mein Sohn ist wie gesagt, aus erster Ehe, ist also auch nicht verwandt mit diesem Neffen v meinem Freund.
Bei mir (mein Telefonanschluß, hat er stundenlang Terror gemacht). Die Drohungen standen teilweise auch im I-Net, bei einer Community. Dort war dieser Neffe auch am chatten usw. und hatte auf seine Profilseite Bilder mit Waffen in der Hand.

Die kripo hat die Bilder gesehen. Hat bei diesem Neffen (22J. alt) eine Hausdurchsuchung gemacht, aber keine Waffe gefunden. Der Neffe behauptet,dass das Softairwaffen gewesen sind auf dem Foto. Und er sagt, wir hätte ihn ja provoziert, also musste er sich ja zur Wehr setzen.
Die Provokation war: er hat über Monate immer wieder in dieser Community meinem Sohn gedroht ihn (also mein Sohn) „platt zu machen“ u. meinen Sohn als Hurensohn usw. betitelt. Er griff auch mich im Chat an.

Meinem Sohn u. mir hat das dann irgendwann gereicht u. wir haben ihm mitgeteilt, dass wir uns das nicht mehr gefallen lassen von ihm und haben die Moderatoren u. den Admin dieser Community eingeschaltet.
Er, der Neffe, ist daraufin aus der Community ganz gesperrt worden. Er darf da nun nie wieder chatten usw.! Also, das war die Provokation, die der Neffe meint.

Und das rechtfertigt seine „Morddrohung“ gegen meinen Sohn und den Telefonterror bei mir.
Er hat meinen Sohn in dieser Community gedroht, weil der Neffe mit Drogen handelt und einen Diebstahl begangen hat u. das aber meinem Sohn in die Schuhe geschoben hat. Mein Sohn ist dagegen angegangen. Er wollte dami nichts zu tun haben. Deswegen also der Streß in der Community.

ich habe diesem Neffen erstmal schriftlich Hausverbot erteilt bei mir zu hause u. ihm verboten bei uns anzurufen, außerdem habe ich ihn verboten sich weiterhin meinem jüngeren Sohn (10 J.) zu nähern, denn ihn belästigt der Neffe auch. Ständig sagt er zu meinem Kleinen: Ich mache Deinen großen Bruder bald platt!
Auf jeder Familienfeier ist das so (und die Familie ist groß, also viel zu feiern da).

Doch trotzdem geht der Ärger weiter, weil sich dieser Neffe, zusammen mit seiner Mutter (die Schwester v meinem Freund)u. seinem großen Bruder, immer neue Lügen über uns ausdenken u. zur Polizei gehen (gemeinsam) u. machen dort Anzeigen gegen uns u. treten gegenseitig als Zeugen auf.

Die restliche Familie hat sich schon gegen diesen Neffen, Schwester u. Bruder gestellt. Wir sind also nicht alleine, aber deswegen zehen die jetzt noch andere Neffen usw. mit in dieser Sache hinein u. behaupten z.B. dass ein anderer Neffe meinen Sohn gedroht hat u. diese DREI hätten das alles gesehen! Dabei stimmt das überhaupt nicht!

Vorgestern riefen die doch tatsächlich wieder bei uns an u. sagten, wir sollen ihnen Geld leihen, denn sie hätten nichts mehr bis zum Ersten!
Also, dreister gehts doch wirklich nicht mehr!
Dagegen muss man sich doch wehren.
Und wie erwähnt, ich bin nicht (und mein Sohn aus erster Ehe auch nicht) mit denen rechtlich verwandt. Deswegen verstehe ich da die Staatsanwaltschaft nicht. Ich habe denen diese Familienverhältnisse genau erklärt.

Spannende Geschichte was?

liebe Grüße für Dich

Tja, in der Tat krass!

Von der Bewertung her (und eure Polizei hat dies offensichtlich genauso gesehen) liegen hier ganz klare Bedrohungstatbestände vor.

Da diese offensichtlich nicht als Einzelfall sondern fortgesetzt erfolgen, wundert es mich schon, dass die StA nichts macht. Offensichtlich hatte sie ja vorher sogar eine Wohnungsdurchsuchung veranlasst.

Ich hatte ja schon geraten, in jedem neuen Fall Strafanzeige zu erstatten. Beachten muss man allerdings, dass der Betroffene selbst aktiv wird. Wird z.B. der erwachsene Sohn bedroht, so muss er als Betroffener selbst tätig werden.

Unabhängig von den in Bescheiden genannten Fristen kann man beim Generalstaatsanwalt des betreffenden Bundeslandes eine Beschwerde einlegen. Einfach den Sachverhalt aufschreiben und darlegen, dass der Täter durch die erklärte Passivität der zuständigen StA zusätzlichen Auftrieb erhielt und sein bedrohendes und ehrverletztendes Verhalten noch zunahm.

Leider nützt es nicht, der StA Familienverhältnisse zu erklären. Das interssiert die nicht. Ich wäre gespannt, welche Verrenkungen die machen, wenn wirklich jemand zu Schaden kommt. Hier ist ganz klar zu erkennen, dass die StA von keiner Ernsthaftigkeit der Bedrohungen ausgeht.

Beleidigungen im Familienverband würde allerdings auch ich nicht verfolgen wollen…sowas kann man juristisch nicht erfolgreich aufarbeiten - hier hilft nur Vertragen oder alle Beziehungen abbrechen. Vielleicht wäre mal ein klärendes Gespräch hilfreicher?