Strafverfolgung aus afrika

beispiel: kann man aus afrika aus angezeigt werden. z.b. durch betrug. geld wird aus afrika nach deutschland überwiesen und keine ware kommt an. verkäufer ignoriert käufer.

welche möglichkeiten hat man sein geld wiederzubekommen bzw den verkäufer/betrüger zur rechenschaft zu ziehen.

Afrika ist ein Kontinent
kein Land

geld wird aus afrika nach deutschland überwiesen und
keine ware kommt an. verkäufer ignoriert käufer.

Dies KANN Betrug sein, richtig. In Deutschland ist aber zu beweisen, dass der Verkäufer in betrügerischer Absicht gehandelt hat.

Die zuständige Staatsanwaltschaft wird kein Problem darin sehen, wenn ein Bürger aus einem afrikanischen Land eine Strafanzeige stellt.
Diese wird meines Wissens genauso verfolgt wie eine Strafanzeige eines Inländers.

welche möglichkeiten hat man sein geld wiederzubekommen bzw
den verkäufer/betrüger zur rechenschaft zu ziehen.

Das ist nun wieder was ganz anderes! Deutschland trennt Zivilrecht vom Strafrecht. Einen Betrüger zu bestrafen ist Sache der Staatsanwaltschaft und dann des Gerichts.
Von einer Person Geld zurück zu bekommen ist Sache des Gläubigers.
Man könnte ein Mahnverfahren aus dem Ausland eröffnen.
Das zuständige Mahngericht ist hiernach http://www.mahngerichte.de/verfahren/gestaltung/ausl… Berlin-Wedding.
Mahnverfahren ist bekannt?
Kurz gesagt: Ein Verfahren, dass dem Schuldner schnell sagt: Zahlen, oder Prozess. Sofern die Forderung berechtigt ist und der Schuldner zahlungsfähig ist, ist das meiner Meinung nach der beste Weg.
Unberechtigte Forderungen sind ja sowieso Quark, strittige Forderungen werden dann halt gerichtlich geklärt und wenn der Schulder nicht zahlen kann oder will, dann geht es weiter mit Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung, eidesstattlicher Versicherung,…

Hoppla, da hat sich ja eine Expertin…
…aus dem Geographie-Brett zu den Rechtsfragen verirrt.

Schauen wir uns einmal § 9 StGB an:

Eine Tat ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist oder nach der Vorstellung des Täters eintreten sollte.

Auch wenn die Täuschung und die Vermögensverfügung irgendwo in Afrika zu lokalisieren sind, handelte der Täter wohl von Deutschland aus, sodasss auch hier die Strafverfolgungsbehörden aktiv werden können.

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