Strafverfolgung dementer Täter

Hallo, ihr Rechts- und Linksgelehrten,

als absolute Nicht-Juristin aber immerhin wissend, dass Recht nicht unbedingt etwas mit Gerechtigkeit zu tun hat, habe ich folgende Frage:

Wie sähe die Strafverfolgung eines dementen Täters aus, der vor langer Zeit ein Kapitalverbrechen begangen hat, jetzt aber erst ermittelt wurde? Nehmen wir an, dass der Täter sich weder an die Tat noch die begleitenden Umstände erinnert. Ist er dann überhaupt schuldfähig? Was tut die Justiz in so einem Fall?

Fragend verbleibt
Ann da Cava

Hallo,

Schuldunfähigkeit kommt nur zum Tragen, falls sie bereits bei Begehung der Tat bestand. Vgl. §§ 20/21 StGB.

Es würde aber wohl in der von Dir geschilderten Konstellation ein Grund zur „Haftverschonung“ vorliegen können. Vgl. https://dejure.org/gesetze/StPO/455.html

Gruß
vdmaster

Die Frage nach der Schuldfähigkeit muss für den Tatzeitpunkt beantwortet werden.
Hier wäre doch eher relevant, ob er verhandlungsfähig ist; möglicherweise würde das Verfahren eingestellt (§206a StPO), wenn er es nicht ist und keine Aussicht auf Besserung besteht.

Gruß,

Kannitverstan

Noch eine kleine Ergänzung: Wenn jemand nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, kann an die Stelle des Strafverfahrens das Sicherungsverfahren treten, welches dann zu Maßnahmen der Besserung und Sicherung führen kann. D.h. es geht dann ggf. in die Forensik (gesicherte Abteilung einer Psychiatrie). Und dies dann nicht zeitlich beschränkt, wie bei Strafhaft, sondern nur begrenzt durch ggf. eintretende Besserungen des Zustands, die eine erneute Delinquenz bestmöglich ausschließen/wenn sich der Gesundheitszustand so verschlechtert, dass keine erneute Delinquenz mehr zu befürchten ist. Bei einem von Demenz betroffenen also je nach körperlicher Verfassung ggf. bis zum bitteren Ende.

Danke euch allen. Ja, ist eigentlich klar: Haftverschonung, ggf.

Irgendwie saß ich auf dem völlig falschen Pferd. Ich habe die wachsende Zahl an Dementen gesehen und dass diese Menschen oft gar nichts mehr mit denen zu tun haben, die sie früher mal waren, und dachte: Wen will man denn bestrafen, wenn die Täter gar nicht mehr „da“ sind, sondern nur noch ihre (stark gealterte) menschliche Hülle?

Sorry, ich bin ein Dummchen :laughing:

Rutsch gut ins neue Jahr :four_leaf_clover: :pig: :bomb: