Hallo, ihr Rechts- und Linksgelehrten,
als absolute Nicht-Juristin aber immerhin wissend, dass Recht nicht unbedingt etwas mit Gerechtigkeit zu tun hat, habe ich folgende Frage:
Wie sähe die Strafverfolgung eines dementen Täters aus, der vor langer Zeit ein Kapitalverbrechen begangen hat, jetzt aber erst ermittelt wurde? Nehmen wir an, dass der Täter sich weder an die Tat noch die begleitenden Umstände erinnert. Ist er dann überhaupt schuldfähig? Was tut die Justiz in so einem Fall?
Fragend verbleibt
Ann da Cava