Strafverfolgung im Internet?

Hallo.
Wie sieht es mit Strafverfolgung im Internet aus? Man weiß ja, dass z.B. Nutzer, die auf illegalen Tauschbörsen Musik runterladen und bereitstellen bestraft werden können, denn sie begehen ja eine Straftat im Internet.
Aber wie schaut es aus mit Leuten die im Internet in einschlägigen Foren mit Ihren Straftaten außerhalb des Internets (z.B. schwere Körperverletzung usw.) prahlen? Können solche Leute strafrechtlich verfolgt werden, wenn deren Daten irgendwie raus zu finden sind, oder wäre das ein eindringen in die Privatsphäre eines jeweiligen, bzw. Verstoß gegen das Datenschutzgesetz?

Können
solche Leute strafrechtlich verfolgt werden, wenn deren Daten
irgendwie raus zu finden sind, oder wäre das ein eindringen in
die Privatsphäre eines jeweiligen, bzw. Verstoß gegen das
Datenschutzgesetz?

das internet ist ein (straf-)rechtsloser raum, daher darf man dort alles, was man in der „realität“ nicht darf.
informationen aus dem internet dürfen natürlich auch nicht zum anlass von ermittlungen verwendet werden.

Und wie schaut es dann mit den Leuten aus, die illegal Musik runterladen und verteilen? Diese Nutzer werden ja strafrechtlich verfolgt.

kennst du das wort ironie?

Kenne ich, daher ja auch meine Frage.

Hallo Möchtegern,

das Problem ist, dass da nichts Konkretes vorliegt. Es handelt sich lediglich um HörenSagen, selbst wenn jemand selbst mit Straftaten herumprotzt.

Man kann nicht bei jedem gleich eine Razzia veranstalten, nur weil er große Töne spuckt. (Vor allen Dingen nicht, wenn nicht klar ist, ob er das überhaupt selber ist.) Gibt es weitere Hinweise, kann das schnell anders aussehen.

Gruß!

Horst

Hallo,

mal eine ernsthafte Antwort: Der Staatsanwaltschaft ist es herzlich egal wie ihr Beweise oder zumindest Hinweise auf Straftaten und Ermittlungsansätze in die Hände fallen, die ein Täter selbst freiwillig gibt (das ist was anderes, als dass eine Staatsanwaltschaft aktiv mit beliebigen Methoden ermitteln dürfte).

D.h. wird die Staatsanwaltschaft darüber informiert, dass sich jemand im Internet mit einer Straftat brüstet, wird sie sich die Geschichte ansehen, und wir IRL ganz individuell aufgrund der konkreten Situation entscheiden, wie ernst diese Geschichte zu nehmen, ist, und wie man insoweit weiter ermittelt. Auf ein reines „der Meier hat seine Frau umgebracht“ wird sicher kein Rollkommando gleich Herrn Meiers Haus auseinander nehmen. Aber man wird dies je nach Umfeld und Glaubwürdigkeit des Hinweisgebers ggf. zum Anlass nehmen, mal zu erforschen ob Hr. Meier tatsächlich existiert, verheiratet ist, eine Vermisstenmeldung bzgl. Frau Meier vorliegt, … und dass kann dann schon dazu führen, dass dann ganz reale Maßnahmen auch gegenüber Herrn Meier ergriffen werden.

Und wenn Hr. Meier selbst mitteilt, dass er seine Frau umgebracht habe, sieht das nicht anders aus, egal ob er das im Supermarkt an der Kasse oder in einem Internetforum zum Besten gibt.

Gruß vom Wiz

Und wie schaut es dann mit den Leuten aus, die illegal Musik
runterladen und verteilen?

Nicht der Download, sondern das unberechtigte zum Download bereitstellen wird verfolgt. Allerdings koppelt eine Tauschbörse die Downloadmenge mit der zum Upload bereitgestellten Bandbreite. Trotzdem darf man beides nicht in einen Topf werfen.

Diese Nutzer werden ja strafrechtlich verfolgt.

Seit August 2008 ‚nur‘ noch zivilrechtlich: http://www.heise.de/ct/artikel/Schwierige-Gegenwehr-…

mfg M.L.

Sehr viele tolle Antworten, dafür bedanke ich mich. Aber leider wiedersprechen sich einige. Kann man also darauf schließen, dass das sich mit einer Straftat brüsten oder meinetwegen nur preisgeben, z.B. aufgrund von Schuldgefühlen, im Internet nur schwer zu verfolgen ist bzw. überhaupt verfolgt wird?
Ich gehe davon aus, dass Datenschutz und Privatsphäre das alles erschweren.

Hallo nochmal,

lass mal den Datenschutz raus, der hat hier nichts verloren. Dito die Sache mit der Privatsphäre. Wer sich mit einer Straftat brüstet muss mit Ermittlungen und im Zweifelsfall auch mit Anklage und Schuldspruch rechnen, vollkommen egal wo das passiert ist.

Es ist aber natürlich immer eine Einzelfallentscheidung für wie ernst eine Ermittlungsbehörde die ein oder andere Äußerung nimmt, ob die geeignet ist, hierauf überhaupt weitere Ermittlungen betreiben zu können, …

Sei Dir sicher: Wenn so eine Geschichte klingt, als ob sie Hand und Fuß hätte und sich jemand findet, der die Sache zur StA trägt, dann mündet das auch in ganz realen Ermittlungen.

Gruß vom Wiz

Hallo

Sei Dir sicher: Wenn so eine Geschichte klingt, als ob sie
Hand und Fuß hätte und sich jemand findet, der die Sache zur
StA trägt, dann mündet das auch in ganz realen Ermittlungen.

und aus ureigener Erfahrung heraus kann ich sagen, dass das, was Wiz hier anführt, kein Hörensagen sondern Fakt ist.
Man stelle sich nur vor, dass ein Mensch entführt wurde und es Hinweise zu den Tätern im Internet gäbe. Aus welchem Grund sollten diese Hinweise denn nicht genutzt werden?

Gruss

Iru

Okay, stimmt schon, obwohl eine der Antworten mit dem Inhalt, dass das Internet ein rechtsfreier Raum ist und Informationen aus dem Internet nicht Anlass von Ermittlungen sein dürfen auch Hand und Fuß hat. Ich gehe davon aus, dass es je nach schwere der Straftat davon abhängt, ob Ermittlungen aufgenommen werden oder nicht.

Das Internet ist KEIN rechtsfreier Raum
Hallo,

Wie sieht es mit Strafverfolgung im Internet aus? Man weiß ja,

entgegen der gebetsmühlenartigen Wiederholung einiger Politiker, die die Argumentation zur Verschärfung von Gesetzen missbrauchen, ist das Internet eben kein rechtsfreier Raum. Ob eine Straftat durch Nutzung des Internets begangen wird, ist völlig egal. Es liegt aber in der Natur der Sache, dass die Verfolgung manchmal ungleich schwerer ist.

dass z.B. Nutzer, die auf illegalen Tauschbörsen Musik
runterladen und bereitstellen bestraft werden können, denn sie
begehen ja eine Straftat im Internet.

Ja. Das wird ja auch verfolgt und bestraft. Auf Flohmärkten werden auch Raubkopien vertickt und keiner käme auf die Idee zu behaupten, dass Flohmärkte rechtsfreie Räume wären, nur weil dort Straftaten begangen werden. Es gibt aber eine Vielzahl von Bagatelldelikten, die sowohl online, wie auch offline aus guten Gründen nicht oder nur unter bestimmten Umständen verfolgt werden.

Aber wie schaut es aus mit Leuten die im Internet in
einschlägigen Foren mit Ihren Straftaten außerhalb des
Internets (z.B. schwere Körperverletzung usw.) prahlen? Können

Wie schaut es denn mit Leuten aus, die das in der Kneipe machen?

solche Leute strafrechtlich verfolgt werden, wenn deren Daten
irgendwie raus zu finden sind, oder wäre das ein eindringen in
die Privatsphäre eines jeweiligen, bzw. Verstoß gegen das
Datenschutzgesetz?

Diese Faktoren haben bei der Strafverfolgung relativ wenig Bedeutung. Aber auch wer in der Kneipe damit prahlt eine Straftat begangen zu haben, ist nicht immer bekannt und die Identität muss ggf. erst ermittelt werden.

„Dicke Hose machen“ als solches ist im übrigen nie strafbar. Und es ist ja nun Mal so, dass in der Anonymität des Internets der Wahrheitsgehalt von Aussagen nicht überzubewerten ist.

Gruß

S.J.

Hallo,

nein, die Schwere der Tat ist nicht das entscheidende Kriterium. Die führt höchstens zu schneller Einstellung. Bei Kenntnis von Straftaten muss die StA ermitteln (Legalitätsprinzip, http://de.wikipedia.org/wiki/Legalit%C3%A4tsprinzip) Ausnahme wären hier nur reine Antragsdelikte, d.h. Dinge bei denen es zwingend vorgeschrieben ist, dass das Opfer oder eine andere berechtigte Person Strafantrag stellen. D.h. der Jugendliche, der sich damit brüstet die Scheiben an der Bushaltestelle eingetreten zu haben, ist genauso dran wie der Mörder.

Im Gegensatz dazu wäre das Opportunitätsprinzip bei Ordnungswidrigkeiten zu sehen, bei denen es tatsächlich im Ermessen liegt, ob verfolgt wird, oder nicht.

Gruß vom Wiz

Nun gut, somit wäre meine Frage beantwortet. Ich bedanke mich für die Antworten aller, die teilgenommen haben. :smile: