Strafverfolgung zum Beispiel gegen Polizei bringt das was?

Ein herzliches Hallo an alle, hoffe Ihr könnt etwas licht in die Sache bringen.

Ein Einfamilienhaus mit 2 Wohnungen und gegen eine Person liegt ein Durchsuchungsbeschluss vor.
Diese Wohnung wurde aber nicht durchsucht, sondern die des Sohnes, dort wurden auch Rechner beschlagnahmt, die beschädigt nach 11 Monaten zurück gegeben wurden.

Grund für diese Hausdurchsuchung des 75 Jahre alten Vaters, dessen Wohnung nicht durchsucht wurde, war eine falsche Verdächtigung ( Derjenige, der diese erstattet hatte, hat jetzt bei der Staatsanwaltschaft zugegeben den Herren einfach so belastet zu haben, damit er selber nicht Angeklagt wird, Verhandlung ist angesetzt )

Staatsanwaltschaft hat dann 1 Jahr später nach § 170abs 2 Stpo eingestellt,
der Sohn dasselbe, trotzdem er nie verdächtigt, geschweige denn Angeklagt wurde.

Landgericht hatte vor 6 Monaten auf Grund der Beschwerde zugegeben, das die Privaträume des Sohnes hätten nie durchsucht werden dürfen.
Sohn hatte sogar die 110 angerufen und bat um sofortige Hilfe wegen Hausfriedensbruch, abgelehnt, sollte sogar Anzeige bekommen, wenn er noch einmal die Notrufnummer anruft.

Meine Frage lautet : Kann er die Polizisten wegen Hausfriedensbruch belangen ?
Bringt dies etwas, oder verläuft das nur im Sande?
Antrag auf Schadenersatz wird gestellt.

Wäre sehr lieb, wenn ich darauf ein paar Antworten von Euch bekommen würde,
imm voraus schonmal ganz vielen herzlichen Dank an alle

Die Beantwortung der Frage wäre eine Rechtsberatung, zu der ich nicht befugt bin.

Danke für die Antwort. Nein, keine Rechtsberatung, nur ob man überhaupt eine Chance in Deutschland hat, habe viel gelesen und bin der Auffassung, das die Beamten immer am längeren Hebel sitzen

1 „Gefällt mir“

Hallo abby,

wenn du auf der Sicheren Seite sein willst,nimm dir einen Anwalt oder Rechtsberater.

Gruß

MückeHH

Und habe noch eine Frage an Euch,

Art. 13 GG schützt alle Räumlichkeiten, die einem Wohnzweck gewidmet wurden,
wie kann dieses Grundgesetz so missachtet werden?

Mal anders gefragt : Wenn X die Wohnung mit Waffe betritt und zum Beispiel androht ein Tier zu erschiessen, dann darf er es einfach

Wenn das gleiche eine normale Person, nennen wir sie y, macht,
dann wird y dafür bestraft??
Für mich ist das " PARADOX"

Danke für die Antwort, weiß das dort ein Strafverteidiger Schadenersatzansprüche geltend macht, aber wohl bedenken hat Strafantrag zu stellen

Hallo

Ein Einfamilienhaus mit 2 Wohnungen und gegen eine Person
liegt ein Durchsuchungsbeschluss vor.
Diese Wohnung wurde aber nicht durchsucht, sondern die des
Sohnes, dort wurden auch Rechner beschlagnahmt, die beschädigt
nach 11 Monaten zurück gegeben wurden.

Wäre sehr lieb, wenn ich darauf ein paar Antworten von Euch
bekommen würde,
imm voraus schonmal ganz vielen herzlichen Dank an alle

Das sollte man gesehen haben!
https://www.youtube.com/watch?v=a0n1PNpB00g

MfG Frank

Danke, mache ich gleich nach diesem Film

https://www.youtube.com/watch?v=RpNKa4DoP8c

Art. 13 GG schützt alle Räumlichkeiten, die einem Wohnzweck
gewidmet wurden,
wie kann dieses Grundgesetz so missachtet werden?

es gibt halt einschränkungen. und das ist auch gut so, oder wünscht du dir ernsthaft, dass sich ein mörder in sicherheit begibt, indem er sich in seine wohnung zurückzieht?

Mal anders gefragt : Wenn X die Wohnung mit Waffe betritt und
zum Beispiel androht ein Tier zu erschiessen, dann darf er es
einfach

unsinn, natürlich darf er das nicht einfach.

interessant, wie du dir hier die tatsachen zurecht zu biegen versuchst.

1 „Gefällt mir“

Hallo testare,
ich versuche hier weniger etwas zu verdrehen, mir geht es nur um Fakten.

Bei einem wie Du es ausdrückst " Mörder " Da gibt es einen rechtskräftigen Durchsuchungsbeschluss & Haftbefehl

aber Du hast ja auch geschrieben :
„unsinn, natürlich darf er das nicht einfach.“
Gut halten wir mal an der Aussage fest.

Würde das dann heißen : Wenn X aufeinmal, ohne das man ihn reingelassen hat, die Tür
aufreißt, sofort mit Waffengewalt droht, man in Todesangst versetzt wird, nur Angst um KInd und Tier hat,
dass X das nicht einfach darf? Kein Durchsuchungsbeschluss, weil dieser war Personenbezogen.

Landgericht urteilte, das die Durchsuchung der Räume nicht rechtens war.

Aber wie kann man X zur Rechenschaft ziehen, ohne das einen ein Bummerang trifft, Herr X gehört an den Schreibtisch, so das keinem anderen Menschen mehr unrecht angetan wird, oder er soll sich eine andere Arbeit suchen, das ist meine Meinung.
Bedenke hier war zu diesem Zeitpunkt ein schutzbefohlendes KInd anwesend dessen seelische Entwicklung durch diesen Einsatz erheblich gestört wurde.

Bitte um Antwort

Hallo,
wegen Interessenkonflikten kann ich die Anfrage nicht beantworten.
Gruß,
strucki

hallo Strucki
Schade,
trotzdem einen schönen Abend

Hallo,

für Hausfriedensbruch ist immer noch so etwas wie Vorsatz erforderlich. Und welche Anhaltspunkte gibt es hier, dass das Rollkommando mit Absicht in die falsche Wohnung eingedrungen ist? Ich sehe keine!

Das mag mangelnde Sorgfalt, Schlamperei, dummer Zufall, was auch immer gewesen sein, aber mehr auch nicht, und daher ist strafrechtlich aller Voraussicht nach nichts zu erreichen.

Schadenersatz ist ein anderes Thema, und den wird es aller Voraussicht nach geben.

Gruß vom Wiz

Hallo abbyLeroy,

Dein beschriebener Sachverhalt wirft eine ganze Menge Fragen auf, die man ohne den genauen Sachverhalt so pauschal hier nicht beantworten kann.

Trotzdem versuche ich Dir mal eine grobe Orientierung zu geben:

"Ein Einfamilienhaus mit 2 Wohnungen und gegen eine Person liegt ein Durchsuchungsbeschluss vor. Diese Wohnung wurde aber nicht durchsucht, sondern die des Sohnes, dort wurden auch Rechner beschlagnahmt, die beschädigt nach 11 Monaten zurück gegeben wurden.

Grund für diese Hausdurchsuchung des 75 Jahre alten Vaters, dessen Wohnung nicht durchsucht wurde, war eine falsche Verdächtigung ( Derjenige, der diese erstattet hatte, hat jetzt bei der Staatsanwaltschaft zugegeben den Herren einfach so belastet zu haben, damit er selber nicht Angeklagt wird, Verhandlung ist angesetzt )"

Also hier scheint es um eine Durchsuchung einer Wohnung zu gehen, bei der aufgrund eines angezeigten Anfangsverdachts Beweismittel aufgefunden und sichergestellt/beschlagnahmt werden sollen. Dazu liegt ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vor, d.h. der Grundrechtseingriff in die Privatsphäre ist rechtlich bereits überprüft, bestätigt und angeordnet worden. Die Polizei kann also auch gegen den Willen des Beschuldigten die Wohnung durchsuchen. Diese Maßnahme ist auch durch ein anwaltliches Veto nicht aufschiebbar, wie viele immer glauben!

Zur Wohnung des Beschuldigten gehören alle zum Wohnraum gehörenden Räumlichkeiten, Garagen, Gartenhäuser etc. eingeschlossen. Eine abgeschlossene Einliegerwohnung einer komplett anderen Person mit eigenem Mietvertrag gehört dazu nicht. Wenn es aber um einen Teil der gleichen Wohneinheit, hier im gleichen Einfamilienhaus, geht, der von einem unmittelbaren Familienangehörigen bewohnt wird, muss man im Einzelfall prüfen, in wieweit hier die Möglichkeit besteht, wichtige Beweismittel durch Verbringung zu dem Angehörigen zu verstecken. Dann ist eine Durchsuchung in der Wohung des Sohnes, also auch bei Unverdächtigen, durchaus möglich, insbes. wenn der Sohn über seine Wohneinheit kein eigenes Eigentums- oder Mietverhältnis begründen kann.

Warum jetzt nur bei dem Sohn durchsucht wurde und nicht bei dem eigentlichen Tatverdächtigen ist aus Ihrem Sachverhalt nicht ersichtlich.

„Landgericht hatte vor 6 Monaten auf Grund der Beschwerde zugegeben, das die Privaträume des Sohnes hätten nie durchsucht werden dürfen.“

Diese Feststellung ist im Rahmen eines Rechtsbeschwerdeverfahrens oder im Rahmen einer Revision durchaus möglich. Das Verfahren wurde ja auch eingestellt. Nur kann man daraus nur selten einen nachträglichen Rechtsanspruch ableiten. Aber auch dazu ist der Sachverhalt zu schwammig und sollte durch einen Rechtsanwalt überprüft werden.

„Meine Frage lautet : Kann er die Polizisten wegen Hausfriedensbruch belangen ?
Bringt dies etwas, oder verläuft das nur im Sande?
Antrag auf Schadenersatz wird gestellt.“

Das Handeln der Polizeibeamten erfolgte im Rahmen ihrer Tätigkeit als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft auf deren Anordnung und wird nicht durch die Polizei geprüft.
Somit kann man den durchsuchenden Beamten i.d.R. keinen Vorwurf des Hausfriedensbruchs machen, es sei denn sie haben entgegen der Beschlussanordnung eigenmächtig gehandelt.

Für nachgewiesene Rechtsfehler besteht regulär nur dann ein möglicher Ersatzanspruch, wenn es zu Sachschäden, Körperverletzungen oder ungerechtfertigte Inhaftierungen gekommen ist. Aber, wie gesagt, das müssen die Anwälte/Gerichte klären.

Offensichtlich wurde hier ja bereits Rechtsbeschwerde eingelegt?!

Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.

MIt besten Grüßen,

dr.zimmerman.

Hallo dr.zimmermann,
Ich danke Ihnen ganz herzlich,
Sie konnten mir sehr gut weiterhelfen, danke.

Habe mir heute von dem Sohn die Briefe angeschaut,
Ansprüche nach StREG,
Gericht hatte festgestellt, dass es an einer ordnungsgemäßen richterlichen Anordnung
gegenüber dem Sohn gefehlt hatte, was mich nur wundert, dass das Verfahren auf einmal
gem § 170 II StPO eingestellt war, nachdem bekannt wurde, dass der Anfangsverdacht auf einer Falschaussage beruhte ( nur der Vater als Züchter wurde auf Verdacht angeklagt )
Sie haben Recht mit Ihrer Äußerung :

„Warum jetzt nur bei dem Sohn durchsucht wurde und nicht bei dem eigentlichen Tatverdächtigen
ist aus Ihrem Sachverhalt nicht ersichtlich.“

Die Polizei hat, als der Sohn endlich mal den Durchsuchungsbeschluss in die Hand bekam ja sofort
die Polizei aufgefordert die Wohnung zu verlassen, ein Polizist ist dann mit dem Vater in
den ersten Stock gegangen, dort wurde aber nicht mehr durchsucht.

Aber nochmal zurück :

Ich habe nachgefragt, der Veterinär, der vorher ständig den Sohn belästigte und bedrohte
hat die Polizei sofort in seine Wohnung geschickt.
Er hat mit der Polizei die Wohnungstür aufgerissen
der Vater war schon ein paar Stufen nach oben Richtung seiner Wohnung gegangen.

Und schon wurde Waffengewalt gegen den das KInd und dessen Hund angedroht. Zumal
der Hund nicht gemacht hatte außer im Flur zu stehen.

Dieser Veterinär hat außerdem die Durchsuchung beantragt, wegen unkooperativ.
Komisch :
Der alte Herr ( Vater ) auforderte den Veterinär auf seinen Sohn in Ruhe zu lassen, es sei Rufmord,
was das Veterinäramt betreibt bat er um schriftliche Stellungsnahme, zumal er der Züchter ist.
Dieser Brief ist in der Akte. Zumal auch erst nach diesem Brief der Durchsuchungsbeschluss
beantragt wurde.

Desweiteren hatte der Veterinär sich vorab über den Vater erkundigt ( Zuchtverband, Zuchtwartin,
Tierärztin etc ) überall wurde bestätigt, das es bei dem dem Wurf aus dem Jahr 05.2009
alle Welpen unkupiert waren. Kaufvertrag/Werksvertag stand dasselbe " Ohren & Rute unkupiert"
vom Käufer der auch die Falschaussage tätigte unterschrieben.
( Hoffe das der Käufer richtig verurteilt wird " § 164 Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft )

Der Rufmord geht immer noch weiter, erst vor kurzen hat er eine Medikamendenkontrolle bei
dem jetzigen Tierarzt durchgeführt und wollte an dessen Rechner um sich die Unterlagen von der
Familie anzuschauen. Oder vor ein paar Jahren Anzeige vom Veterinäramt wegen
Hundesteuerhinterziehung ( Stadtverwaltung/Hundesteueramt hat sich im nachhinein mehrmals
entschuldigt )

Der Sohn bekommt nur Rechnerreparatur,Anwaltskosten, km-Geld das er sein Kind ständig
in Therapie muss,
dass das Kind an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet und sie seit dem Krank ist
interessiert niemanden??

Nach meiner Meinung hätte es nie einen Durchsuchungsbeschluss geben dürfen,
sondern der Rechtsweg hätte eingehalten werden müssen:
Vater sollte von der Polizei vorgeladen werden und beweisen ( was er ja konnte ) das nie ein
Hund kupiert verkauft wurde, Adressen aller Geschwisterhunde um diese zu besichtigen
Tierarztrechnungen, Zuchtwartin Bescheinigung.
Hier in der BRiD läuft so einiges nicht Korrekt.

Denke jetzt verstehen Sie den Zusammenhang, falls Sie noch ein paar Tips hätten, wäre ich Ihnen
sehr Dankbar

Danke für die Antwort.
Aber:

Vorsatz vom Veterinär ?
der Mann wusste seit Jahren, dass die Eltern im ersten Stock wohnen??
Der Veterinär hat ja auch die Polizei in die verkehrte Wohnung gelockt um private Bilder
Briefe Unterwäsche zu sehen und anzufassen.
Hat im Rechner vom dem Kind Bilder angeschaut, bis dem Sohn die Hutschnur riss.
Er war auch derjenige, der den Durchsuchungsbeschluss beantragte

Hallo,

Er war auch derjenige, der den Durchsuchungsbeschluss
beantragte

Moment. Das ist Aufgabe des Staatsanwaltes.
Bitte genauer ausführen.

MfG Frank

Hallo Frank,
Fangen wir von vorne an:
Der Vater hat einen Welpen unkupiert verkauft 05.2009
ca 08.2012 wurde der Käufer angehalten und hat behauptet der Hund wurde ihm kupiert verkauft.
daraufhin nervte der Verärinär die ganze Zeit den Sohn,
dieser sagte, er sollte sich bitte schriftlich an seinen Vater wenden oder einen Termin vereinbaren,
nichts geschah,
außer das der Vater vom Verein,Zuchtwart, Tierarzt angesprochen wurde, dass man sich über ihn
erkundigt hat, er hätte kupierte Welpen verkauft.
darauf hin schickte der Vater den Kaufvertrag/Werksvertrag, verbat sich weiter seinen Ruf zu
schädigen, auch dass das Veterinäramt seinen Sohn in Ruhe zu lassen hätte
und bat um schriftliche Aufklärung.
Stattdessen schrieb der Veterinär, der alle Aussagen und den Kaufvertrag,
wo drin stand " Ohren & Rute unkupiert", hatte

zur Staatsanwaltschaft,

" das der Vater unkooperativ sei und beantragte bei der Staatsanwaltschaft
den Durchsuchungsbeschluss"

Das einzige, was Vorlag war die Aussage von dem Käufer der unbekannt angezeigt wurde,
" habe den Welpen dort kupiert gekauft, alle anderen Welpen waren auch kupiert"
Der Käufer hat jetzt seine Aussage zurück gezogen und zugegeben, das er selbst den armen
Welpen kupiert hatte und hat sich bei der Polizei entschuldigt, er hätte Angst gehabt, das man ihm
den Hund wegnehmen würde, Verfahren läuft. § 164

Das ist natürlich eine absolut haarsträubende Geschichte.
Um Deine Fragen kurz zu beantworten:
Natürlich ist die Pölizei auch strafrechtlich zu belangen.
Allerdings hat dies -ich muss es leider sagen- wenig Chance auf Erfolg,
da das Landgericht den Irrtum eingeräumt hat, dieser aber durch einen
Dritten (der erwähnte Herr) erzeugt wurde.
Hier wäre ein Strafantrag gegen diesen Dritten wohl sinnvoller.

Gegen wen ist der Antrag auf Schadenserstaz gestellt?

Gegen diesen ungerechtfertigt belastenden Herren wäre ebenfalls Schadensersstz und
Schmerzensgeld einklagbar.

Es gibt hierzu sicherlich mehrere Meinungen. Allerdings darf ich hier bemerken:
Wer Recht sucht geht vor Gericht; wer Gerechtigkeit sucht in die Kirche.
Das ist etwas zynisch gemeint.

Alles Gute - Ernst

Hallo Herr Ernst,
ja da hast du Recht, aber vor Gericht und auf hoher See bist DU in Gottes Hand,
ich bin da lieber auf hoher See, ich habe kein Vertrauen in die BRiD

( habe da andere Erfahrung, Verkehrsunfall, KInd getötet,Staatsanwaltschaft hat 2 Monate
später Verfahren fahrlässiger Tötung eingestellt,
A der Fahrer war der Neffe eines Bürgermeisters,
B Polizei hatte den Bremsweg nicht richtig vermessen,
C ein gerichtlich bekannter Gefälligkeitgutachter wurde von der Polizei beauftragt.
Landgericht Bielefeld urteilte Kind auf Fahrrad Schuld gegen Pkw,
OLG Hamm endschied dann der Fahrer hatte Schuld,
da neues Gutachten:Kind 240m vorher gesehen und nicht 40m und eine Geschwindigkeit vom mindestens 88km/h und nicht wie in den anderen Gutachten 54km/h gefahren war.
Staatsanwaltschaft hat nie wieder das Verfahren aufgenommen, Staat hat aber Rechte von KIndern
bis 10 Jahren jetzt endlich gestärkt)

Aber nu wieder zurück:

Anzeige wegen §164 vor 11 Monaten gestellt,
Werde abwarten bis derjenige verurteilt wurde und dann meine Klage gegen den Verursacher
stellen. Bin nur gespannt, ob die Familie dann in die Privatinsolvens geht.
Meintest Du mit
„Gegen diesen ungerechtfertigt belastenden Herren wäre ebenfalls Schadensersstz und
Schmerzensgeld einklagbar.“ Den Vater? Der Sohn wird nicht den Vater verklagen!

Momentan nur Ansprüche nach dem StREG,
d.h. Anwaltskosten, km-Geld, Reparaturrechnungen Rechner, Post/Telefon

immaterieller Schaden wird leider nach dem StREG nur wegen zu Unrecht
vollstreckter U Haft erstattet. Polizei darf Kind schädigen.

Eine Frage hätte ich noch :

Ein Eingriff in die gesetzlichen Rechte des Betroffenen aus Art. 13 GG muss insbesondere ein angemessenes Verhältnis zur Stärke des bestehenden Tatverdachts wahren.
Frage: Mai/2009 Welpe verkauft, 09/ 2012 sagt der Käufer aus, er hätte den
Hund vollkupiert gekauft,
dagegen steht ein Kaufvertrag und Aussagen, dass nie verstümmelte
Hunde verkauft wurden…
Denke, dass die Staatsanwaltschaft nicht alle Fakten hatte, dass das Veterinäramt Informationen
zurück gehalten hat.
„Bloße Vermutungen“, die zwar einen einfachen Anfangsverdacht und damit verbundene weniger einschneidende Maßnahmen (Zeugenbefragungen etc.) begründen bekönnen, reichen für den
sehr drastischen Eingriff einer Durchsuchung jedenfalls nicht aus - die Vorwürfe müssen schon
sehr konkret sein.
" Nur Verdacht im Jahre 05/2009 einen Hund kupiert zu haben und dann 2013 Hausdurchsuchung,
meiner Meinung nach… das STINKT ganz gewaltig in den Himmel."

Wenn der Anwalt endlich die Akten bekommt und es sollte Arklist nach Aktenlage
bei dem Beamten zu beweisen sein, wird wohl Anzeige auch gegen diese …

Ganz lieben Gruß und danke für die Aufklärung

abbyLeroy