'Strafversetzung'

Liebe Wissenden,

Ein AN hat sich während seiner Dienstzeit der Dienstpflichtverletzung schuldig gemacht und erhält dafür eine Abmahnung. Darf der AG diesen AN als zusätzliche Maßnahme in eine andere Abteilung versetzen mit der Begründung, seine Arbeitsleistung bzw. seine Einstellung zur Arbeit wäre dort besser zu überprüfen, weil er dort nicht allein tätig sei?

Danke für eure Mühe!

Hallo,

Darf der AG diesen AN als zusätzliche Maßnahme in
eine andere Abteilung versetzen mit der Begründung, seine
Arbeitsleistung bzw. seine Einstellung zur Arbeit wäre dort
besser zu überprüfen, weil er dort nicht allein tätig sei?

Kommt drauf an, was konkret vertraglich zu Tätigkeit und Einsatzbereich vertraglich vereinbart ist (… und evtl. auch noch welcher ‚‚Dienstpflichtverletzung‘‘ er sich schuldig gemacht hat).

MfG