Strafvollzug, kann Abteilungsleiterin einfach Zukunftspläne für unrealistisch beurteilen?

Guten Tag,

Ich habe da mal ein paar fragen.
Person A ist seid 26 Monaten Inhaftiert wegen gewerblichen ComputerBetruges und ausspähen von Daten in über 100 Fällen zu 36Monaten. Person A hat während der Haft den Realschulabschluss nachgeholt weil Sie schon seid Jahren eine Ausbildung zum Fachinformatiker machen will.
Jetzt hat Person A eine Straftataufarbeitung und die Beurteilung des zuständigen Sachbearbeiters war sehr gut ausgefallen, jetzt wurde die Beurteilung noch der Abteilungsleiterin vorgelegt zum absegnen da stellte sich heraus das Sie der Meinung ist das Person A als verurteilter Computerbetrüger keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat wegen dem Führungszeugnis und dadurch die
Zukunftspläne unrealistisch sind und das Person A lieber einen Job auf dem Bau suchen soll obwohl Person A an Solchen Berufen keinerlei Interesse hat und dazu auch ein Kaputtes Knie hat.
Dazu meinte der Zuständige Sachbearbeiter das Die Anstalt so eine Beurteilung nicht zum Gericht schicken kann da das Gericht sich wundern würde wie die Anstalt so eine Beurteilung verfassen kann.

Jetzt zu meinen Fragen:

Kann Person A irgendetwas tun das die Abteilungsleiterin Person A seine Zukunftspläne zustimmt?
Da das Führungszeugnis doch auch nach einer bestimmten zeit gelöscht wird und einer Ausbildung nix im Wege steht.

Wie lange bleibt eine 3 Jahre lange Straftat überhaupt im Führungszeugnis also das private???

Meine Antwort: Auf jedenfall Widerspruch einlegen,schriftlich beim zuständigen Gericht.Was das Führungszeugnis betrifft, muss ich leider passen.Ich weiss, dass eine Straftat wohl 5 Jahre im polizeilichen Strafregister bleibt und man dann die Löschung selbst schriftlich beantragen muss.Und das nicht alle Straftaten im Führungszeugnis
angegeben werden.Nur Verbrechen glaube ich, keine Vergehen.Das weiss ich aber nicht genau, frage diesbezüglich sicherheitshalber lieber noch eine Zweitperson.Deine Anstaltsleitung hat nicht soviel Kontakt mit Dir wie dein Sozialarbeiter und kann daher garkeine grundlegende Zukunftsprognose für Dich stellen.

Hallo,
genau kenn ich die Austragungsfristen nicht, aber bei 3 Jahren Haft würde ich mit mind. 5 Jahren rechnen (gezählt vom Ende einer etwaigen Bewährungszeit bei Strafresterlass, sonst nach Entlassung).

Kann Person A irgendetwas tun das die Abteilungsleiterin Person A seine Zukunftspläne zustimmt?

Wofür soll die Zustimmung gut sein.
Im Prinzip ist keine Zustimmung zu den Zukunftsplänen notwendig, außer die Ausbildung erfolgt während der Haftzeit.
Eine vorzeitige Entlassung dürfte kaum von der Form des Ausbildungswunsches abhängig sein. 
Mit freundlichen Grüßen
Günter

hallo,
II:
Falls es um die vorzeitige Entlassung geht und A die Ausbildung nicht schon in Haft beginnen kann, braucht A sich auf gar nichts zu versteifen. Er könnte sogar auf die Position der Abt.leiterin einschwenken, was ihm Pluspunkte brächte, und der Sachbearbeiter sollte als Vorschlag für den Beschluss lediglich „Sich um eine Ausbildung bemühen und dies dem Gericht nachweisen“ o. ä. vorschlagen.
Was er dann tut und findet, ist seine Sache.
gruss
Günter

Eintragungen in Privaten FZ werden nach 5 Jahren gelöscht.
Nur im Privaten FZ. Darum geben die meisten Arbeitgeber
nicht auf Private FZ.
Für eine 3 Jährige Freiheitsstrafe zu erhalten, muss man schon einiges Anstellen. Die Abteilungsleiterin
hat bei ihrer Beurteilung Zugang zum richtigen Führungszeugnis. Und sieht hier aufgrund der Kriminellen Energie keine Chancen. Zumal Betrüger selten Resozialiesierbar sind. Betrüger haben kein
Unrechtsbewußtsein. Alle sind Schuld, nur sie nicht.
M.f.G.