Hallo.
In einem Betrieb (Restaurant) arbeiten 20-30 Mitarbeiter. Durch diverse „Regelungen“ sollen die Mitarbeiter zu Ordnung erzogen werden, wie z.B. das nicht-aufräumen einer Getränkeflasche. Dies kostet 3,70€ und wird in eine Kasse gezahlt, die später für einen (angeblich) gemeinsamen Zweck verwendet wird.
Darf man das? Kann das jemand durch entsprechende § bestätigen?
Hallo,
eine derartige „Betriebsbuße“ ist zwar arbeitsrechtlich grundsätzlich zulässig, aber nur auf Grundlage eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung, die natürlich die Existenz eines BR vorraussetzt.
http://www.channelpartner.de/knowledgecenter/recht/2…
&Tschüß
Wolfgang
Hallo
Ergänzend zu Wolfgang sei noch angemerkt, daß eine durchaus wirksame Alternative zur Betriebsbuße, das Erteilen einer Abmahnung und bei wiedrholtem Fehlverhalten die Kündigung des AN sein kann.
Gruß,
LeoLo