mal angenommen, man bekommt einen Strafzettel über 10.- EUR weil z.B. der Parkschein abgelaufen wäre.
Man würde wahrscheinlich zunächst die schriftliche Verwarnung/Anhörung abwarten. Und weiter angenommen, die ginge in der Vorweihnachtshektik unter und würde vergessen werden zu bezahlen.
Wäre es dann rechtens, wenn eine Stadt ohne weitere Zahlungserinnerung sofort einen Bußgeldbescheid rausgeben würde, der dann sagen wir mal 20.- EUR Gebühr und etwa 3,50 EUR Auslagen Aufschlag enthielte?
Wäre es dann rechtens, wenn eine Stadt ohne weitere
Zahlungserinnerung sofort einen Bußgeldbescheid rausgeben
würde, der dann sagen wir mal 20.- EUR Gebühr und etwa 3,50
EUR Auslagen Aufschlag enthielte?
Hi,
die Verwarnung ist ein unbürokratisches Angebot die Sache schnell zu erledigen.
Wird die Verwarnung nicht angenommen wird daraus ein Bußgeld welches eben diese 20€ Verwaltungsgebühr + 3,50€ Porto zusätzlich kostet.
Man könnte jetzt, wenn der Fahrer nicht feststeht Einspruch einlegen, dann wird entweder versucht nochmal den Fahrer zu ermitteln ( wird nicht teurer ), oder es wird das Bußgeldverfahren eingestellt, und den Halter trifft die Kostentragungspflicht was dann 15€ +3,50€ kostet.