Strafzettel 2x bekommen?

hi
ich habe an einem montag in meiner straße im halteverbot geparkt
gegen 10 hatte ich ein ticket!am mittwoch ist das auto abgeschleppt worden!was ja ärgerlich is aber ok, wer nich hören will muß fühlen! jetzt soll ich aber 2 tickets bezahlen?eins für mo. und eines für mi. weil mein auto in deren augen dort wieder stand! ich hatte es aber gar nicht bewegt!ich wußte es ja gar nichts sonst hätte ich ja mein auto weg gefahren! meine frage : is das rechtens das ich beide tickets bezahlen muß?irgendwie sehe ich das nicht ein!
habt ihr da erfahrungswerte?
danke für eure hilfe
steve

Hallo,

du wirst es kaum glauben:

wenn du im Halteverbot parkst, und alle drei Stunden kommt ein „Gemeindediener“ vorbei, kann er/sie dir jedesmal einen Strafzettel verpassen und du musst sie alle bezahlen!

Gruss, Niels

Falsch !!
Hallo beide,

wenn du im Halteverbot parkst, und alle drei Stunden kommt ein
„Gemeindediener“ vorbei, kann er/sie dir jedesmal einen
Strafzettel verpassen und du musst sie alle bezahlen!

Ich hatte ähnlichen Fall zu meiner Berufsschulzeit. habe das Ticket in der ersten Pause entfernt und mittags nach der BBS wieder eins dran.

Rief dort an, erklärte der Wagen stand ununterbrochen dort und mußte nur eines bezahlen.

Die müssen Dir beweisen, daß Du den Wagen zwischenzeitlich bewegt hast. Das machen sie meist mit einem Kreidestrich an zwei Reifen…

Auf alle Fälle gegen die doppelte Bezahlung schriftlich einspruch erheben und Reaktion abwarten… !!

gruß

dennis

Ma nich so eilich…
Hallo,

habe leider keine sehr guten Links gefunden, nur einen Zeitungsartikel:

http://www.bi-hund.de/06_03_01_0.htm

das laesst darauf schliessen, dass durchaus mehrere Strafzettel verteilt werden koennen.
Moeglicherweise darf pro Tag nur einer vergeben werden. Das Entfernen des Strafzettels macht die Sache natuerlich eher schlimmer. Es laesst den Verdacht aufkommen, dass der Besitzer zwischenzeitlich beim Wagen gewesen ist. Und statt ihn dann reumuetig zu entfernen, hat er ihn verbotenerweise stehen lassen!

Gruss, Niels

Doch, man sollte es eilig haben…
…nämlich Einspruch zu erheben.

Man kann definitiv nicht für ein Vergehen zweimal bestraft werden. Und da wir nicht in Amerika sondern good old Germany sind, liegt die Beweislast beim Ankläger !! Also: Dir muß beweisen werden, daß der Wagen bewegt wurde. Es können auch zwei „Feger“ gewesen sein, die sich einen Streich erlaubten und die „Grußkarten“ vom Ordnungsamt entfernten !!

gruß

dennis

Zusatz
Man kann definitiv nicht für ein Vergehen zweimal bestraft
werden. Und da wir nicht in Amerika sondern good old Germany
sind, liegt die Beweislast beim Ankläger !! Also: Dir muß
beweisen werden, daß der Wagen bewegt wurde. Es können auch
zwei „Feger“ gewesen sein, die sich einen Streich erlaubten
und die „Grußkarten“ vom Ordnungsamt entfernten !!

Wer im Halteverbot kann bereits nach 3 min abgeschleppt werden. Da ist man in diesem Fall doch mehr als „großzügig“ gewesen, das Mittwoch der Wagen erst entfernt wurde. Je länger man im Verbot steht, desto höher wird die Strafe, klar. Es ist also egal, ob neuer Zettel oder zweiter Zettel.

Hier bei uns wird nicht mit Kreide gearbeitet, es werden die Stellungen der Ventile aufgeschrieben. Auch Fotos sind üblich (bei Behinderung…).

Gruß

André

Hallo Andre,

Wer im Halteverbot kann bereits nach 3 min abgeschleppt
werden. Da ist man in diesem Fall doch mehr als „großzügig“
gewesen, das Mittwoch der Wagen erst entfernt wurde. Je länger
man im Verbot steht, desto höher wird die Strafe, klar. Es ist
also egal, ob neuer Zettel oder zweiter Zettel.

Es kann nur so sein, daß dann der zweite Zettel nicht mehr für die DM 60 Verwarnungsgeld, sondern für den Bußgeldbescheid steht.

Hier bei uns wird nicht mit Kreide gearbeitet, es werden die
Stellungen der Ventile aufgeschrieben. Auch Fotos sind üblich
(bei Behinderung…).

„Unsere“ Mädels (und „Abend“-Männer) vom O-Amt haben seit einem Jahr eine Digitalkamera dabei, damit werden die Bilder im PC zu dem Fall zugeordnet und nach Ablauf aller Einspruchsfristen gelöscht…

gruß

dennis

Hallo zusammen,

bei uns in Augsburg nehmen sie den alten Strafzettel über DM 30 weg und hängen dafür einen über DM 50 hin (wenn es der selbe Tag ist), mit der Begründung des längern Zeitraums des Falschparkens. Wie das bei mehreren Tagen ist, weiss ich nicht.

Gruß
Stefan