Angenommen ich stehe auf einem Behinderten-Parkplatz. Mein
Auto ist zugeschneit, d.h. derjenige, der mich aufschreiben
will, muss meine Windschutzscheibe freimachen um den
Behinderten-Ausweis zu sehen. Wenn ich nun an mein Auto komme,
das auf einem Behinderten-Parkplatz steht und ich einen
Strafzettel bekommen habe, ohne dass die Windschutzscheibe
freigemacht worden ist… kann ich dann den
Behinderten-Ausweis nachreichen? Muss ich dann mit weiteren
Kosten rechnen? Und warum hat der/die Polizeibeamte/in die
Windschutzscheibe nicht freigemacht?
Hallo Björn!
Der Behindertenausweis muß sichtbar in der Windschutzscheibe aufliegen und zwar zum Zeitpunkt des Parkens. Es genügt nicht, wenn du zwar einen besitzt, aber ihn nicht ins Fahrzeug gelegt hast. Somit reicht - streng genommen - es nicht aus, wenn du ihn nachreichst. Ich könnte mir aber vorstellen, dass ein vernünftiges Gespräch mit dem Polizeibeamten eine Rücknahme der Verwarnung ermöglichen kann.
Die Polizei muß sich im geschilderten Fall vor einer Verwarnung vergewissern, dass KEIN Behindertenausweis aufliegt, wenn notwendig, ist der Schnee von der Scheibe zu räumen.
Wenn das kein fiktiver Fall ist, kann ich mir höchstens vorstellen, dass der Schneefall NACH der Verwarnung eingesetzt hat.
Weitere Kosten entstehen nur, wenn die Verwarnung nicht bezahlt wird und einen Bußgeldbescheid zur Folge hat (siehe weiter unten). Oder aber, wenn das Fahrzeug abgeschleppt wird. Das wird aber regional unterschiedlich gehandhabt. Hier muß eine Behinderung vorliegen, d. h. für einen Berechtigten in unmittelbarer Umgebung kein Parkplatz verfügbar sein. Dann wären vom Fahrer zusätzlich die Abschleppkosten zu tragen.