Strafzettel auf Supermarkparkplatz

Halloechen,

ich habe vor Jahren Verkehrsrecht gelernt aber leider bin ich nicht mehr auf dem Aktuellsten Stand. Ich habe von jemandem gehoert, der bei Lidl auf dem Supermarktparkplatz geparkt hat und dort auch eingekauft. Die Person hat aber ihre Parkscheibe vergessen ins Auto zu legen obwohl es ein Schild gibt dass man dies tun soll.

Fuer mich klingt das irgendwie total unvorstellbar da ich einmal gelernt habe dass das ja Privatflaeche ist. Kann die Stadt da wirklich Strafzettel verteilen?

Viele Gruesse,

Matti

Hallo

Fuer mich klingt das irgendwie total unvorstellbar da ich
einmal gelernt habe dass das ja Privatflaeche ist. Kann die
Stadt da wirklich Strafzettel verteilen?

Es handelt sich, da für jedermann zugänglich, zumindest um eine quasi-öffentliche verkehrsfläche, und somit kann die Stadt schon Verkehrsverstöße ahnden. Allerdings vorliegend nur dann, wenn ein amtlich aufgestelltes Verkehrszeichen (VZKat Ze. 291) auf die Parkscheibenpflicht hinweist. (Das wiederum würde darauf hindeuten, dass es sich nur scheinbar um eine Privatfläche handelt.)

Gruß
smalbop

Hallo,

Kann die Stadt da wirklich Strafzettel verteilen?

War es denn ein Strafzettel vom Ordnungsamt oder nur ein (amtlich aussehender) Zettel mit der Aufforderung, ein paar Euro zu zahlen (an Lidl oder einen privaten Parkplatzverwaltungsdienst?

lg
Richard

Ja es war vom Ordnungsamt der Stadt XY in Mecklenburg Vorpommern. Vor vielen Jahren als ich Verkehrsrecht gelernt habe waere dies nicht moeglich gewesen. Daher bin ich so verwundert.
Dass die Polizei Unfaelle aufnimmt etc. weil der Parkplatz oeffentlich zugaenglich etc. das ist mir schon klar, aber Strafzettel auf Privatgrundstueck finde ich komisch. Sonst koennte man sich in der Garagenauffahrt ja auch ein Parkverbotsschild auffstellen und der Stadt anrufen wenn da jemand ohne Erlaubnis des Besitzers reinfaehrt…

Hallo,

dass es sich - auch wenn es ein Privatparkplatz ist - um öffentlichen Verkerhsraum handelt, dürfte klar sein. Die Frage ist nun, ob Verkehrsschilder rechtliche Geltung haben. Die haben sie nur, wenn der Aufstellung eine Verkehrsrechtliche Anordnung zugrunde liegt. Wenn die Schilder aufgrund eines Entschlusses von Lidl aufgestellt wurden, ist deren Nichtbeachtung nicht mit öffentlich-rechtlichen Mitteln zu ahnden.

Möglich ist durchaus, dass die Verkehrsfläche, obwohl Privatgrund, öffentlich gewidmet ist. Dann werden die Verkehrsschilder mit „öffentlichem Segen“ aufgestellt und Zuwiderhandlungen dagegen sind bußgeldbewehrt.

In einigen Bundesländern gibt es aber auch die Möglichkeit, zu verwarnen (aber nicht nach der StVO) wenn ein Fahrzeug auf Privatgrund steht und das Parken dort vom Eigentümer eindeutig geregelt ist.

Aber vielleicht hat auch nur irgendjemand der Ordnungsbehörde einfach die Rechtslage verkannt und in blindem Glauben an die rechtliche Wirksamkeit das „Knöllchen“ drangehängt.

Gruss

Iru

Ja es war vom Ordnungsamt der Stadt XY in Mecklenburg
Vorpommern. Vor vielen Jahren als ich Verkehrsrecht gelernt
habe waere dies nicht moeglich gewesen. Daher bin ich so
verwundert.

Hm, dann wird er Parkplatz wahrscheinlich doch öffentlich gewidmet sein (oder wie das auf Beamtisch heißt).