Ich war im August 2013 mit dem Motorrad meines Bruders in Italien. Jetzt im Mai 2014 (!) hat dieser mit Postzustellungsurkunde von einer deutschen Behörde einen Strafbefehl aus Italien zugestellt bekommen. Darin steht, dass mit dem Motorrad 83 statt 50 kmh gefahren worden ist, die Strafe wäre 186 € und das Vergehen wäre im Februar 2014 (!) erfasst worden. Wie stehen die Chancen das ich bzw. mein Bruder nichts zahlen müssen, wenn er Einspruch einlegt?
Das EU-Knöllchen sieht vor, dass alle Vergehen, die nach dem 27. Oktober 2010 erfolgt sind und 70 Euro überschreiten, von den deutschen Behörden vollstreckt werden müssen. Zu den 70 Euro zählen auch die Verfahrenskosten.
G imager
Wie stehen die Chancen das ich bzw. mein
Bruder nichts zahlen müssen, wenn er Einspruch einlegt?Das EU-Knöllchen sieht vor, dass alle Vergehen, die nach dem
27. Oktober 2010 erfolgt sind und 70 Euro überschreiten, von
den deutschen Behörden vollstreckt werden müssen. Zu den 70
Euro zählen auch die Verfahrenskosten.
Soviel zur Bürokratie. Aber die Frage war doch, wie die Erfolgsaussichten eines Einspruchs einzuschätzen sind!?