Hallo wwWissende,
in einem Schreiben mit Zahlungsaufforderung des Serv. Di Polizia Prov.le der Provinzia di Alessandria wird ein Verstoß gegen die ital. Strassenverkehrsordnung - Überschreiten der Geschwindigkeit mit weniger als 10km/h angezeigt und geahndet.
Darin heißt es (mittelmäßig übersetzt und daher nicht einfach verständlich)
" Die Zahlung des Bußgeldes im gesetzlich festgelegten Mindestmaß, reduziert um 30%, ausgeführt binnen 5 (fünf) Tagen nach Erhalt dieses Bescheides über € 53,93 inklusive aller Post- und Verwaltungskosten.
… Bankverbindung, Aktenzeichen etc. …"
Ist jetzt mit einer Zahlung von €37,75 innerhalb von genüge getan? Oder ist schon um 30% gekürzt? Der Beschuldigte bestreitet den Verstoß nicht, und fragt, wenn dann nur Interessehalber nach einer weiteren Verfolgung (einmal Verwaltungsgebühren drauf bei Nicht-Zahlung und schon sind die Italiener über den 70€ Mindestforderung für eine EU Verfolgung durch unsere Behörden.
Danke für eure Gedanken, Grüße, ynot
Das würde ich stark annehmen !
geh mal auf die Seite des ADAC und suche unter Stichwort „Bußgeld aus dem Ausland- Italien“
Moin,
danke für deinen Tipp, dort finde ich die gegenteilige Auskunft zu deiner Annahme:
Rabatte: Gewährung der gesetzlichen Mindestbuße 30 % auf gesetzliche Mindestbuße Bezahlung des Bußgelds innerhalb von 60 Tagen ab Zustellung Bußgeldbescheid bzw. ab Ahndung vor Ort
Voraussetzung für Rabatte: Bezahlung des Bußgelds innerhalb von 5 Tagen ab Zustellung Bußgeldbescheid bzw. ab Ahndung vor Ort (gilt für ab 21.8.2013 ausgestellte Bußgeldbescheide); nur für Verstöße, für die kein Fahrverbot oder Kfz-Beschlagnahme vorgesehen ist.
Auch interessant, dann kann ich wohl mit schneller Zahlung von 37,75 das Bußgeld begleichen.
Grüße, ynot
Der Verkehrssünder soll also selbst rechnen ?
und wissen ob auch Nebenkosten usw. ebenfalls kürzbar wären ?
Und wie will man die 5 Tage bemessen, wenn die Zustellung sicher ohne Nachweis erfolgte ?
Ich kann aus dem Link nicht entnehmen, das wenn im Bescheid nur eine Summe genannt wird man diese selbst um 30% kürzen darf.
Moin nocheinmal,
da stimme ich dir weitgehend zu.
Und dann finde ich eine Telefonnummer von der Inkassofirma NIVI, die ich mal angerufen habe. Man gab mir dort die Auskunft: Selber rechnen kann man lassen, der angegebene Betrag ist der um 30% reduzierte, also hast du da recht. Der für mich angegebene 5-Tages-Zeitraum dauert für Italiener scheint’s einen Monat (!), wird aber in meinem Fall locker bemessen, da die Behörde nicht wissen kann, wann zugestellt wurde (aha). Das ist aber nicht so wichtig, weil Fristen wie Einspruchsfristen und so erst bei Zustellung eines Protokollbescheids zu laufen anfangen, und dem liegt dann der ungekürzte Betrag (um 80€) zugrunde, dazu kommen dann Gebühren etc. Also kann ich auf eine Rechnung von deutlich über 100€ warten und hätte dann ein Widerspruchsrecht oder ich kann gleich knapp 55€ zahlen, wenn ich wieder mal nach Italien fahren will…
Nicht so schwer zu entscheiden, zumal ich davon ausgehe, dass ich damals da eben zu schnell unterwegs war.
Grüße, ynot