Strafzettel eines anderen ans eigene Auto klemmen

Hi, Wissende,

da klemmt also jemand einen fremden Strafzettel ans eigene Auto, um der vorbeikommende Politesse vorzuspiegeln, er habe bereits einen Strafzettel und brauche nicht mehr „bedient“ zu werden.

Ich weiß nunmehr, dass das kein Betrug ist. Ich denke, Urkundenfälschung kommt auch nicht in Betracht. Gibt es denn eine strafrechtliche Norm, unter die dieses Verhalten zu subsumieren ist?

Vielen Dank für eure Hilfe

Grüße

Baba

Hallo Baba!

Ich weiß nunmehr, dass das kein Betrug ist.

Woran fehlt’s denn?

Hallo Baba!

Ich weiß nunmehr, dass das kein Betrug ist.

Woran fehlt’s denn?

Hi, wwf,

es fehlt am Vermögensschaden - denn das Bußgeld, das man nicht zahlen will, stellt nach herrschender Meinung kein verfügbares Vermögen dar. Kein Vermögensschaden - kein Betrug :smile:

Ich habe mittlerweile auch eine Entscheidung gefunden, in der drin steht, dass in der Regel weder Diebstahl (lediglich furtum usus) noch Betrug noch Urkundenfälschung vorliegt. Das gelte jedenfalls für den Fall, dass der Strafzettel nicht von vornherein nach dem Gebrauch vernichtet werden sollte.

Grüße von Baba

Hi!
Schau mal hier:
http://www.uni-mannheim.de/fakul/jura/ls/kuhlen/uebf…
Diebstahl (§ 242 I StGB) oder Unterschlagung (§ 246 I StGB) könnte es demnach sein.
Grüße, Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

es fehlt am Vermögensschaden - denn das Bußgeld, das man nicht
zahlen will, stellt nach herrschender Meinung kein verfügbares
Vermögen dar. Kein Vermögensschaden - kein Betrug :smile:

Finde ich reichlich abenteuerlich von der hM. Es ist ja nicht so, dass die Verwarnungsgelder als reine Repressionsmaßnahmen in einem großen Schmelzofen landen und den Kommunen nicht zugute kommen würden.

Die Idee in Peters Link jedoch, dass das Privileg der Selbstvereitelung nicht durch andere Strafnormen unterlaufen werden darf, halte ich als Rechtsstaats-Fan für durchaus sympathisch, allerdings zu weitgehend. Konsequenterweise müsste man dann auch die Verdeckungsabsicht aus dem Katalog der Mordmerkmale streichen.

Hallo Baba,

da klemmt also jemand einen fremden Strafzettel ans eigene
Auto, um der vorbeikommende Politesse vorzuspiegeln, er habe
bereits einen Strafzettel und brauche nicht mehr „bedient“ zu
werden.

ich kenne nicht einen unserer städtischen Aufschreiberlinge den das beeindrucken würde. Ein Blick in die Kiste wo der Sachverhalt gespeichert ist würde zeigen, dass gar kein „Park-Delikt“ bisher vorliegt. Und der kommt sicher, weil längeres stehen mit abgelaufenem Parkschein, normalerweise eine höhere Verwarnung einbringt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich anderswo wer davon täuschen läßt.

Was glaubst du wieviel Leute Ihren erhaltenen Strafzettel wegschmeissen oder dem Auto neben dran unter die Scheibe klemmen?

Gruß Ivo

Bitte?
Es fehlt doch schon an der VermögensVERFÜGUNG, oder nicht…?

Levay

Hallo,

Es fehlt doch schon an der VermögensVERFÜGUNG, oder nicht…?

Levay

äh nein, denke ich nicht. Die Vermögensverfügung kann beim Betrug ohne weiteres darin liegen, dass jemand Ansprüche, die ihm an sich zustehen, nicht geltend macht. Der Staat würde hier also einen Anspruch gegen den Falschparker, den er an sich hat, erst gar nicht einfordern, da er denkt, dass ein solcher schon geltend gemacht wird, was auf dem entsprechenden Irrtum beruht.

Es ist tatsächlich so, dass es hier am Schaden fehlt. Denn Bußgelder haben reinen Strafcharakter und stellen keine finanzielle Grundausstattung dar, die dem Staat zur Auffüllung seines Vermögens zustehen (auch wenn viele Kommunen das vielleicht anders handhaben :wink:). Entgeht dem Staat daher die Geltendmachung einer reinen Sanktion, erwächst ihm hieraus kein wirtschaftlicher und daher von § 263 StGB geschützter Schaden.

Ich weiß das nur, weil ich in einer Vorbereitungsklausur zum 2. Staatsexamen in eben diese Falle gelaufen bin, kann die Quellen aber bei Bedarf in den Aufzeichnungen nachsehen.
Gruß,
Dea

Hallo,

Quellen sind nicht nötig. Ich finde das ganz plausibel :smile:

Levay

Hi!

Ab und an scheint das zu funktionieren, wenn das Auto nicht zu auffällig ist.
Da den Zettel jeder andere, der größer als 1,2 m ist, auch an Dein Auto gehängt haben könnte, sind keine Strafen zu erwarten.

Grüße,

Mathias

Hi Baba,

also ich war 6 Jahre lang als „Schreiberling“ tätig und muß sagen, sich nen Zettel von einem anderen ans Auto zu klemmen, ist ziemlich dusselig wenn nicht sogar blöd.
Für mich war das immer ein Zeichen „Aha, der steht ja immer noch…“ - im „besten“ Falle war es jemand wie du oder das Auto stand noch von der Frühschicht und wurde in der Tatzeit entsprechend erhöht.
Es empfiehlt sich also nicht, einen Zettel unter die Scheibenwischer zu klemmen, da du dich damit nur für die netten Kollegen „markierst“ ;o)

Grüßle,

Bea

Hi, Bea,

das ist mir auch klar, das Blöde ist nur, dass ich das gar nicht selbst machen will, sondern die rechtliche Frage klären muss, was dahinter steckt. Quasi ein berufliches Problem, wenn man so will :wink:

Trotzdem viele Grüße nach Blau-Stadt
Baba

Da den Zettel jeder andere, der größer als 1,2 m ist, auch an
Dein Auto gehängt haben könnte, sind keine Strafen zu
erwarten.

Das ist nur ein Beweisproblem, denke ich. Ich frage mich eben nur, ob es tatsächlich strafbar sein könnte, wenn man beweisen könnte, dass der Autoinhaber es selbst getan hat.

Trotzdem vielen Dank für deine Antwort :smile:

Grüße Baba

Quellen sind nicht nötig. Ich finde das ganz plausibel :smile:

Ich auch, vielen Dank für die Antwort-Unterstützung :smile:

  • dieses blöde zweite Staatsexamen, aber auch -

Grüße von Baba

Hi!
Schau mal hier:
http://www.uni-mannheim.de/fakul/jura/ls/kuhlen/uebf…
Diebstahl (§ 242 I StGB) oder Unterschlagung (§ 246 I StGB)
könnte es demnach sein.
Grüße, Peter

Hi, stimmt wohl, aber nur, wenn von vornherein klar war, dass der Zettel anschließend vernichtet werden soll. Wenn das nicht klar ist, wird es mit dieser Lösung recht schwierig…

Ich sehe schon - ein echt kniffliger Fall :wink:

Grüße aus Heidelberg nach Mannheim (oder war das nur Zufall?)

Baba

Grüße aus Heidelberg nach Mannheim (oder war das nur Zufall?)

Baba

Hi Baba,
die Grüße gehen nicht nach Mannheim, sondern nach Innsbruck :wink:. Ich muss immer verdammt aufpassen, wenn ich einen Abstecher ins deutsche Recht mache, weil es doch sehr große Unterschiede zum österreichischen gibt. Drum hab ich die Fundstelle auch nicht näher kommmentiert. Für mich persönlich dienen die Diskussionen hier auch immer ein bißchen der Rechtsvergleichung.
Grüße ins schöne Heidelberg,
Peter