Hi,
Danke für deine Antwort.
Aber Büdde.
Ich werde allerdings nicht
so recht schlau daraus. 
*hüstel*
Dann versuche ich es mal anders
.
Meine Frau hat natürtlich, jetzt
wo ich nach dem alten Strafzettel suche, diesen sicher wieder
irgendwo unauffindbar abgelegt.
Das ist schade, denn ich wüsste doch gerne mal, „was“ man euch jeweils vorgeworfen hat.
Habe nun noch mal einen
aktuellen hier liegen. Das ist ein Verwarnungsgeld in Höhe von
30 EUR (§§ 56, 57 OWiG).
Diese §§ behandeln nur das allgemeine Verwarnungsgeldverfahren, nicht den „Tatbestand“ selbst.
Da steht was von Ordnungswidrigkeit
begangen, etc. Wie sich die 30 EUR nun aufteilen steht hier
gar nicht. Es ist auch definitiv immer das erste Schreiben
gewesen (nicht eine Mahnung oder so). Oben drüber steht:
„Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung“
Das Verwarnungsgeld teilt sich nicht auf, sondern wird nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog festgesetzt. Du hast da jetzt einen „Anhörungsbogen“ und Du hast Gelegenheit, Dich zur Sache zu äußern. Zahlst Du das Verwarnungsgeld, erkennst Du es an und die Sache ist erledigt. Zahlst Du nicht, gibt es einen Bußgeldbescheid (Verwarnungsgeld plus Gebühren und Auslagen) gegen den Du Einspruch einlegen kannst.
Äußerst Du Dich jetzt zur Sache, kann das Verfahren eingestellt oder, ohne Äußerung der Behörde, ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
Was ist denn PZU?
PostZustellungsUrkunde - da habe ich auf das falsche Pferd gesetzt, weil Du in Deinem ersten Posting von 36 DM schriebst.
So ein Verwarnungsgeld gibt und gab es nicht.
Ich
wohne direkt in der Stadtmitte, vor meinem Haus ist praktisch
eine Fußgängerzone (zu mind. sind an der Einfahrt diese
Schilder angebracht), es ist aber keine Fußgängerzone im
herkömmlichen Sinne. Hier fahren ständig Autos rein und raus
und „parken“ auch (nicht nur Anwohner).
Ist es eine richtige Fußgängerzone (Zeichen 242, 243 StVO - weißes Schild mit blauem Kreis, Mutter und Kind)? Dann ist es eine Fußgängerzone im „eigentlichen“ Sinne. Sie darf nicht befahren werden, parken darf man da schon gar nicht
- auch wenn alle das tun - es gibt hier kein Gewohnheitsrecht.
Es ist jedoch möglich, dass dieser Bereich zu bestimmten Zeiten beispielsweise für „Lieferverkehr“ freigegeben wird.
Die Höhe des Verwarnungsgeldes würde passen. Parken in einer Fußgängerzone kostet 30 € (früher 60 DM).
Deshalb haut das mit dem „alten“ Verwarnungsgeld nicht hin. Man muss Dir damals etwas anderes vorgeworfen haben. Oder die Beschilderung wurde in der Zeit geändert?
Oder ist es ein „verkehrsberuhigter Bereich“ (Zeichen 325 StVO, blaues Schild mit Auto, Haus und Kindern?) In diesen Bereichen darf man in den gekennzeichneten Bereichen parken, kann auch eine andere Pflasterung sein - vielleicht guckst Du nochmal genau
.
Wenn die Politessen
kommen, dann ist das Aufschreiben der Autos für mich eh reine
willkür. Mal schreiben sie das eine Auto auf mal ein anderes -
mal auch alle Autos, mal gar keins.
Nun, ich glaube nicht, dass man den ganzen Tag am Fenster hängt und guckt, wer jetzt wann aufgeschrieben wird. Vielleicht war der eine schon weg, ein neuer oder mehrere neue Sünder parken wenn die Kontrolle gelaufen ist… und schwupps, schon ist man der einzige weit und breit mit einer Knolle dran. Oder vielleicht hat der eine oder andere auch eine Ausnahmegenehmigung, oder hat einen Ladevorgang nachgewiesen oder…oder…oder…
Ich hab mich darüber schon
so oft aufgeregt, dass ich nach Jahren einfach immer nur noch
lache und fröhlich 30 EUR zahle.
Wenn sie nicht allzu oft kommen, kann das billiger als ein gemieteter Stellplatz sein. Wenn nicht, ist es ärgerlich. Und in allen Innenstädten das gleiche…
Bei der Nachfrage
bekam ich dann zu hören dass anhand meines Reifenstandes
erkannt wurde dass mein Wagen zwei mal bewegt wurde. Ich hab
das natürlich bestritten - war ja auch nicht so - dann hat der
nette Herr mir einen Strafzettel erlassen, „mit den anderen
beiden müsst ich aber aus der Tasche“, sagte er! 
Ja, es ist üblich, dass der Ventilstand notiert wird. Wenn Du Dich eindeutig im Recht gefühlt hast, hättest Du es doch auf eine gerichtliche Entscheidung ankommen lassen können. Aber allein das Befahren einer Fußgängerzone ist schon nicht erlaubt und der Richter müsste schon einen seeehr guten Tag haben um Dich damit „davonkommen“ zu lassen
.
(Wenn ihr euch jetzt fragt warum ich so blöd bin und 3 Stunden
parke wenn ich doch weiß das Politessen kommen, dann kann ich
nur sagen dass bei uns an dem Tag Wochenmarkt und ein
Stadtfest war und es unmöglich war in der gesamten Innenstadt
einen Parkplatz zu finden - ich resignier dann auch schnell!)
In vielen Städten wird gerade an solchen Tagen schnell auch mal „weggezogen“, weil die Autos Rettungswege und Zufahrten blockieren. Eigentlich bist Du noch gut weggekommen
.
Gruß
Eva
/die das bis vor 10 Jahren mal gemacht hat (nur im Innendienst) und froh ist, dass sie nicht mehr muss 