Strafzettel - Falschparken

Hallo.

Am Wochenende ist uns ein altes „Knöllchen“ aus DM-Zeiten in die Hände gefallen. Es war kurz vor der Euro-Umstellung. Dort haben wir für Falschparken vor unserem Haus 36,- DM bezahlen müssen.

Mittlerweile sind wir es schon gewohnt, dass Falschparken bei uns vor der Türe seit Einführung des Euros 30,- Euro kostet.

4-5 Jahre später frage ich mich nun aber doch, woher kommt denn von einen auf den anderen Tag diese Preissteigerung bzw. Gebührensteigerung? In dem Schreiben steht natürlich alles aufgeführt… nach § sowieso, steht in irgendwelchen Büchern, blablabla…

Ist man da so wehrlos?

Gruß
Jesch

Hallo Jesch

kann es sein, dass du immer noch unter der „gefühlten“ Inflation leidest?? Euro=Teuro ist nur noch nicht da oben angekommen, weil die genug Knete haben :frowning:

Lg
Mikesch

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Hallo Jesch,

Am Wochenende ist uns ein altes „Knöllchen“ aus DM-Zeiten in
die Hände gefallen. Es war kurz vor der Euro-Umstellung. Dort
haben wir für Falschparken vor unserem Haus 36,- DM bezahlen
müssen.

Das ist aber eine komische krumme Summe. Handelt es sich schon um ein Bußgeld? Also 10 DM Verwarnungsgeld, plus OWiG Gebühren 20 DM, plus 6 DM für die Postzustellung (kostete das mal 6 DM?)?

Wenn man grundsätzlich zahlungsbereit ist, sollte man das Verwarnungsgeld direkt löhnen…

Mittlerweile sind wir es schon gewohnt, dass Falschparken bei
uns vor der Türe seit Einführung des Euros 30,- Euro kostet.

Das liegt aber nicht an der Umrechnung der Verwarnungsgelder. Diese wurden der Einfachheit halber nämlich nicht großartig umgerechnet, sondern schlicht halbiert.

Allerdings beträgt die Gebühr nach §107 OWiG jetzt mindestens 20 € (wurde also tatsächlich verdoppelt - ich weiss aber ehrlich gesagt nicht, wie lange die Gebühr bei mindestens 20 DM lag, sicher seit Anno Schnauf :wink:) was die PZU im Augenblick kostet? Um die 4 € und etwas? Daher kommen wohl die höheren Kosten?

Und nochmal - lieber das Verwarnungsgeld bezahlen (5€?)wenn man in der Sache selbst (Parkverstoß) keinen Einspruch einlegen will.

4-5 Jahre später frage ich mich nun aber doch, woher kommt
denn von einen auf den anderen Tag diese Preissteigerung bzw.
Gebührensteigerung?

Die Behörde erhebt Gebühren und Auslagen bei der Einleitung eines Bußgeldverfahrens nach §107 OWiG:

_Auszug:
(1) Im Verfahren der Verwaltungsbehörde bemißt sich die Gebühr nach der Geldbuße, die gegen den Betroffenen im Bußgeldbescheid festgesetzt ist. Wird gegen eine juristische Person oder eine Personenvereinigung eine Geldbuße nach § 30 festgesetzt, so ist von der juristischen Person oder der Personenvereinigung eine Gebühr zu erheben, die sich nach der gegen sie festgesetzten Geldbuße bemißt. Als Gebühr werden bei der Festsetzung einer Geldbuße fünf vom Hundert des Betrages der festgesetzten Geldbuße erhoben, jedoch mindestens 20 Euro und höchstens 7.500 Euro.

(2) Hat die Verwaltungsbehörde im Falle des § 25a des Straßenverkehrsgesetzes eine abschließende Entscheidung getroffen, so beträgt die Gebühr 15 Euro.*

*Anmerkung - das ist die „Halterhaftung“

(3) Als Auslagen werden erhoben

  1. Entgelte für Telegramme;
    2. Entgelte für Zustellungen mit Zustellungsurkunde;
  2. für jede Zustellung durch Bedienstete der Verwaltungsbehörde anstelle der
    tatsächlichen Aufwendungen ein Betrag von 7,50 Euro;
    …_

Die Kosten für die Postzustellung entstehen ja auch der Behörde - die sind auf jeden Fall zu zahlen (Beschwerden an die „Post“ richten).

In dem Schreiben steht natürlich alles
aufgeführt… nach § sowieso, steht in irgendwelchen Büchern,
blablabla…

Ist man da so wehrlos?

Nein, da Du einen rechtsmittelfähigen Bescheid besitzt (gehe ich bei DEN Preisen für eine Parksache einfach mal von aus) und Einspruch einlegen kannst (in der Sache selbst).

Ob Du mit einem Einspruch gegen die Höhe der OwiG Gebühren Erfolg hast, wage ich allerdings zu bezweifeln. Aber vielleicht fragst Du mal den netten Mitarbeiter der Ordnungsbehörde, wie sich die Verdoppelung der Gebühren erklärt - das ist doch mal eine interessante Aufgabe *g*.

Gruß
Eva

Hallo Eva. Danke für deine Antwort. Ich werde allerdings nicht so recht schlau daraus. :smile: Meine Frau hat natürtlich, jetzt wo ich nach dem alten Strafzettel suche, diesen sicher wieder irgendwo unauffindbar abgelegt. Habe nun noch mal einen aktuellen hier liegen. Das ist ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 EUR (§§ 56, 57 OWiG). Da steht was von Ordnungswidrigkeit begangen, etc. Wie sich die 30 EUR nun aufteilen steht hier gar nicht. Es ist auch definitiv immer das erste Schreiben gewesen (nicht eine Mahnung oder so). Oben drüber steht: „Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung“

Was ist denn PZU? Ich bin bei der Sache echt kein Fuchs. Ich wohne direkt in der Stadtmitte, vor meinem Haus ist praktisch eine Fußgängerzone (zu mind. sind an der Einfahrt diese Schilder angebracht), es ist aber keine Fußgängerzone im herkömmlichen Sinne. Hier fahren ständig Autos rein und raus und „parken“ auch (nicht nur Anwohner) . Wenn die Politessen kommen, dann ist das Aufschreiben der Autos für mich eh reine willkür. Mal schreiben sie das eine Auto auf mal ein anderes - mal auch alle Autos, mal gar keins. Ich hab mich darüber schon so oft aufgeregt, dass ich nach Jahren einfach immer nur noch lache und fröhlich 30 EUR zahle.

Vor einem guten Jahr habe ich an einem Tag 3 Strafzettel bekommen (=90 EUR!!), habe insg. ca. 3 Stunden vor unserer Tür „geparkt“ und den Wagen nicht 1 cm bewegt. Bei der Nachfrage bekam ich dann zu hören dass anhand meines Reifenstandes erkannt wurde dass mein Wagen zwei mal bewegt wurde. Ich hab das natürlich bestritten - war ja auch nicht so - dann hat der nette Herr mir einen Strafzettel erlassen, „mit den anderen beiden müsst ich aber aus der Tasche“, sagte er! :smile:

(Wenn ihr euch jetzt fragt warum ich so blöd bin und 3 Stunden parke wenn ich doch weiß das Politessen kommen, dann kann ich nur sagen dass bei uns an dem Tag Wochenmarkt und ein Stadtfest war und es unmöglich war in der gesamten Innenstadt einen Parkplatz zu finden - ich resignier dann auch schnell!)

Gruß
jesch
danke für Antwort!

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Wie wär es
mit einem Dauerparkplatz im Partkhaus ?

Hallo Jesch,

das dürfte doch angesichts der Politessen preiswerter kommen.

Ciao maxet.-

unrecht hast du nicht. aber die im direkten Umfeld liegenden P-Häuser bieten das nicht an. Bei denen, die es anbieten bekomm ich bei dem Preis und der dann zu meinem Heim liegenden Entfernung das ko***n.

Jesch!

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Hi,

Danke für deine Antwort.

Aber Büdde.

Ich werde allerdings nicht
so recht schlau daraus. :smile:

*hüstel* :smiley: Dann versuche ich es mal anders :wink:.

Meine Frau hat natürtlich, jetzt
wo ich nach dem alten Strafzettel suche, diesen sicher wieder
irgendwo unauffindbar abgelegt.

Das ist schade, denn ich wüsste doch gerne mal, „was“ man euch jeweils vorgeworfen hat.

Habe nun noch mal einen
aktuellen hier liegen. Das ist ein Verwarnungsgeld in Höhe von
30 EUR (§§ 56, 57 OWiG).

Diese §§ behandeln nur das allgemeine Verwarnungsgeldverfahren, nicht den „Tatbestand“ selbst.

Da steht was von Ordnungswidrigkeit
begangen, etc. Wie sich die 30 EUR nun aufteilen steht hier
gar nicht. Es ist auch definitiv immer das erste Schreiben
gewesen (nicht eine Mahnung oder so). Oben drüber steht:
„Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung“

Das Verwarnungsgeld teilt sich nicht auf, sondern wird nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog festgesetzt. Du hast da jetzt einen „Anhörungsbogen“ und Du hast Gelegenheit, Dich zur Sache zu äußern. Zahlst Du das Verwarnungsgeld, erkennst Du es an und die Sache ist erledigt. Zahlst Du nicht, gibt es einen Bußgeldbescheid (Verwarnungsgeld plus Gebühren und Auslagen) gegen den Du Einspruch einlegen kannst.
Äußerst Du Dich jetzt zur Sache, kann das Verfahren eingestellt oder, ohne Äußerung der Behörde, ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Was ist denn PZU?

PostZustellungsUrkunde - da habe ich auf das falsche Pferd gesetzt, weil Du in Deinem ersten Posting von 36 DM schriebst.
So ein Verwarnungsgeld gibt und gab es nicht.

Ich
wohne direkt in der Stadtmitte, vor meinem Haus ist praktisch
eine Fußgängerzone (zu mind. sind an der Einfahrt diese
Schilder angebracht), es ist aber keine Fußgängerzone im
herkömmlichen Sinne. Hier fahren ständig Autos rein und raus
und „parken“ auch (nicht nur Anwohner).

Ist es eine richtige Fußgängerzone (Zeichen 242, 243 StVO - weißes Schild mit blauem Kreis, Mutter und Kind)? Dann ist es eine Fußgängerzone im „eigentlichen“ Sinne. Sie darf nicht befahren werden, parken darf man da schon gar nicht :wink: - auch wenn alle das tun - es gibt hier kein Gewohnheitsrecht.
Es ist jedoch möglich, dass dieser Bereich zu bestimmten Zeiten beispielsweise für „Lieferverkehr“ freigegeben wird.

Die Höhe des Verwarnungsgeldes würde passen. Parken in einer Fußgängerzone kostet 30 € (früher 60 DM).

Deshalb haut das mit dem „alten“ Verwarnungsgeld nicht hin. Man muss Dir damals etwas anderes vorgeworfen haben. Oder die Beschilderung wurde in der Zeit geändert?

Oder ist es ein „verkehrsberuhigter Bereich“ (Zeichen 325 StVO, blaues Schild mit Auto, Haus und Kindern?) In diesen Bereichen darf man in den gekennzeichneten Bereichen parken, kann auch eine andere Pflasterung sein - vielleicht guckst Du nochmal genau :smile:.

Wenn die Politessen
kommen, dann ist das Aufschreiben der Autos für mich eh reine
willkür. Mal schreiben sie das eine Auto auf mal ein anderes -
mal auch alle Autos, mal gar keins.

Nun, ich glaube nicht, dass man den ganzen Tag am Fenster hängt und guckt, wer jetzt wann aufgeschrieben wird. Vielleicht war der eine schon weg, ein neuer oder mehrere neue Sünder parken wenn die Kontrolle gelaufen ist… und schwupps, schon ist man der einzige weit und breit mit einer Knolle dran. Oder vielleicht hat der eine oder andere auch eine Ausnahmegenehmigung, oder hat einen Ladevorgang nachgewiesen oder…oder…oder…

Ich hab mich darüber schon
so oft aufgeregt, dass ich nach Jahren einfach immer nur noch
lache und fröhlich 30 EUR zahle.

Wenn sie nicht allzu oft kommen, kann das billiger als ein gemieteter Stellplatz sein. Wenn nicht, ist es ärgerlich. Und in allen Innenstädten das gleiche…

Bei der Nachfrage
bekam ich dann zu hören dass anhand meines Reifenstandes
erkannt wurde dass mein Wagen zwei mal bewegt wurde. Ich hab
das natürlich bestritten - war ja auch nicht so - dann hat der
nette Herr mir einen Strafzettel erlassen, „mit den anderen
beiden müsst ich aber aus der Tasche“, sagte er! :smile:

Ja, es ist üblich, dass der Ventilstand notiert wird. Wenn Du Dich eindeutig im Recht gefühlt hast, hättest Du es doch auf eine gerichtliche Entscheidung ankommen lassen können. Aber allein das Befahren einer Fußgängerzone ist schon nicht erlaubt und der Richter müsste schon einen seeehr guten Tag haben um Dich damit „davonkommen“ zu lassen :smile:.

(Wenn ihr euch jetzt fragt warum ich so blöd bin und 3 Stunden
parke wenn ich doch weiß das Politessen kommen, dann kann ich
nur sagen dass bei uns an dem Tag Wochenmarkt und ein
Stadtfest war und es unmöglich war in der gesamten Innenstadt
einen Parkplatz zu finden - ich resignier dann auch schnell!)

In vielen Städten wird gerade an solchen Tagen schnell auch mal „weggezogen“, weil die Autos Rettungswege und Zufahrten blockieren. Eigentlich bist Du noch gut weggekommen :smile:.

Gruß
Eva

/die das bis vor 10 Jahren mal gemacht hat (nur im Innendienst) und froh ist, dass sie nicht mehr muss :smile:

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unrecht hast du nicht. aber die im direkten Umfeld liegenden
P-Häuser bieten das nicht an. Bei denen, die es anbieten
bekomm ich bei dem Preis und der dann zu meinem Heim liegenden
Entfernung das ko***n.

hallo Jesch.

wie weit ist ein solches parkhaus denn weg und wie viel exakt kostet ein dauerparkplatz dort im monat? sinds ein paar kilometer? die wiederholten 30 € summieren sich doch auch ganz schön, oder?

anwohnerparkplätze werden in eurer stadt nicht ausgewiesen? wie weit geht die fußgängerzone denn „um euch rum“?

sich immer weiter zu ärgern, kanns doch auch nicht sein, also vielleicht doch lieber einen festen parkplatz zu einem festen preis - und dann nicht mehr knöllchen zahlen und sich ärgern müssen. fürs ausladen nach dem einkauf kannste ja noch kurzzeitig vor eurem haus halten.

anspruch auf parkplatz direkt vor der haustür - hier in berlin ist das in vielen kiezen absolut utopisch…

gruß
ute, ohne eigenes auto, aber mit anderen oft auf parkplatzsuche.