ich habe zu o.g. Thema bereits einwenig das Archiv durchsucht, doch bin zu keinem klaren Ergebnis gekommen.
Deshalb hier noch einmal die Frage samt Erläuterung.
(Vielen Dank vorab für jede hilfreiche Antwort)
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Angenommen man bekommt nach Ablauf seiner via Parkschein festgehaltenen Zeit einen Strafzettel.
In dem später postwendend schriftlich mitgeteilten Tatbestand ist die Zeitangabe aber verkehrt bzw. fehlerhaft aufgeführt (d.h. z.B. Parkschein 15.00 Uhr - 18.00 Uhr / Tatvorwurf ordnungswidriges Parken von 15.30 Uhr - 16.30 Uhr).
Wäre ein Einspruch gegen d. Tatvorwurf auf Grund der Fehlerhaften Angaben rechtens?
Wäre ein Einspruch gegen d. Tatvorwurf auf Grund der
Fehlerhaften Angaben rechtens?
Ich nehme an, die Frage ist, ob der Einspruch Erfolgsaussichten hat - denn „rechtens“, also rechtlich erlaubt, ist ein Einspruch in jedem Fall.
Was den geschilderten Sachverhalt angeht, so denke ich, dass ein Einspruch hier praktisch ein Selbstgänger ist, sofern der Parkschein noch vorhanden. Denn der beweist ja recht eindeutig, dass der Tatvorwurf nicht gegeben ist.
Inwiefern dann noch mal auf der anderen Seite geprüft wird und ein neu formulierter Tatvorwurf formuliert wird, kann ich auch nicht einschätzen.