heute bekam ich einen Strafzettel in der Post. Ich soll 15,- EURO (mittlerweile sogar 40,- EURO) bezahlen weil angeblich der Leiter vom O-Amt mich erkannt haben will wie ich in einer Fußgängerzone befahrbar nur für Anlieger mit dem Fahrrad das zeichen 267 misachtet haben soll. Es fehlt jegliches Foto oder Beweismaterial.
Ich habe erst einmal nicht bezazhlt, weil ich das ziemlich dreist finde. Was kann man gegen solch eine Dreistigkeit tun? In 61476 Kronberg i.Ts. scheint wohl das Strafzettelfieber ausgebrochen zu sein. Bekommen Beamte etwa Provision für die Anzahl von Strafgelder, die sie einkassieren? Ist das nicht Narrenfreiheit ? Was ist wenn z.B. ein Beamter mich einfach persönlich nicht leiden kann. Kann er sich auf diese Art einfach bei jemandem rächen? Hier passieren merkwürdige Dinge. Darf man so etwas überhaupt ?
Wer hat hier die gleiche Erfahrung gemacht und wie geht geht so etwas aus? Sollen wir uns wirklich alles gefallen lassen als „friedliche“ Radfahrer.
Für hilfreiche Antworten hier meine e-mail Adresse: -> [email protected]
KARIN
Hallo,
Die Rechtsgrundlage => Der Bußgeldkatalog 2005
Stand: Bußgeldkatalog-Verordnung vom 22.01.2004, in Kraft ab 01.04.2004
143 Als Radfahrer Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) nicht beachtet
StVO § 41 Abs. 2 Nr. 6; § 49 Abs. 3 Nr. 4 15 €
143.1 - mit Behinderung
20 €
143.2 - mit Gefährdung
StVO § 41 Abs. 2 Nr. 6; § 1 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 4 25 €
143.3 - mit Sachbeschädigung
30 €
Einspruch gegen den Bescheid einlegen!
mfg
W.
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hallo.
dass radfahrer strafzettel bekommen können ist eigentlich klar. für bei-rot-über-die-ampel sind wir inzwischen glaub ich bei 80€ und drei punkten. für mich war’s kürzlich auch 15€ falsche richtung in der einbahnstraße. allerdings können die meines wissens nicht viel machen, wenn sie dich nicht direkt nach deinem verkehrsregelbruch anhalten und dir deinen strafzettel in die hand drücken. wie du schon gesagt hast: es gibt keinerlei bilder oder beweise. solange du nicht gerade in berufskleidung (postbeamter oder fahrradkurier o. ä.) und damit eindeutig identifizierbar bist, sollten sie dir eigentlich nichts können.
hast du dich schon mit polizei/ordnungsamt in verbindung gesetzt? was sagen die denn dazu?
gruß, alle anteilnahme *und neugierig wie’s weitergeht*
kati
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Hallo!
Könnte es vielleicht sein, dass jemand anderes erwischt wurde und deine Adresse angegeben hat, so wie es Schwarzfahrer auch oft machen? Oder steht dort, dass dich jemand erkannt hat und dich deshalb gar nicht angehalten hat?
Axel
Hi,
ich deute Deine Mail mal so, dass Du Schuld bist und Dich vorm bezahlen drücken willst. Das wird so nicht klappen.
Es fehlt jegliches Foto
oder Beweismaterial.
Ja, er hätte mindestens 3 Zeugen gebraucht und einen Gentest, um Dich zu identifizieren.
Was kann man gegen solch eine Dreistigkeit tun?
Nicht in der Fußgängerzone Fahrrad fahren.
Bekommen Beamte etwa Provision für die
Anzahl von Strafgelder, die sie einkassieren? Ist das nicht
Narrenfreiheit ?
Wenn Du es gemacht hast, warum? Meinst Du, alles ist erlaubt und OK, wenn es nur nicht mindestens 2 Leute gesehen haben?
Was ist wenn z.B. ein Beamter mich einfach
persönlich nicht leiden kann. Kann er sich auf diese Art
einfach bei jemandem rächen?
Ein heikler Punkt, es geht sogar noch einfacher: Mir ist mal ein Unfall angehängt worden, ohne Beührung, derjenige (kein Ordnungshüter)behauptete einfach, ich hätte ihn abgedrängt, und er wäre auf den Bordstein geraten. Ich bin auch tatsächlich zu der Zeit dort vorbeigefahren.
Sollen wir uns wirklich alles gefallen lassen
als „friedliche“ Radfahrer.
Ich lass das mal als Scherz durchgehen.
gruss
wl
ja oder nein ist die Antwort
Tag,
wenn du es warst dann bezahl. Dann war nicht er dreist sondern du!
Wenn du es nicht warst dann bezahl nicht und geh zum Anwalt.
mfg
Bert
um genau zu sein ;o)
Hi,
für bei-rot-über-die-ampel sind wir inzwischen glaub ich
bei 80€ und drei punkten.
um genau zu sein 98 Euro und „nur“ ein Punkt in Flensburg, ich war´s net, aber eine Freundin. naja…
schönes Wochenede noch,
servus
Hallo,
Hi,
Es fehlt jegliches Foto
oder Beweismaterial.
Ja, er hätte mindestens 3 Zeugen gebraucht und einen Gentest,
um Dich zu identifizieren.
Das ist doch Unfug (und ein ziemlich dummer und fehl am Platze stehender Sarkasmus); denn würde in diesem Fall wie auch sonst überhaupt nie in irgendwelchen anderen Fällen nach Beweisen oder Zeugen (oder Photos oder was auch immer…) gefragt werden, dann könnte jeder jeden irgendwelcher „schlimmen“ Taten bezichtigen, und es müsste verfolgt und bestraftwerden. Das wäre die Konsequenz deiner Aussage.
Hmm, hast doch selber ein neg. Beispiel genannt; da muss ich dich nicht verstehen, oder…?
Grüße,
i.