Werden Strafzettel aus dem Auslandsurlaub (innerhalb Europas)die vor dem Abkommen mit Deutschland der NachVerfolgung (vor Oktober 2010)entstanden sind auch in Deutschland weiterverfolgt?
Werden Strafzettel aus dem Auslandsurlaub (innerhalb Europas)die vor dem Abkommen mit Deutschland der NachVerfolgung (vor Oktober 2010)entstanden sind auch in Deutschland weiterverfolgt?