Strafzettel im Halteverbot?

Hallo,
ich habe folgende Frage:
Bei uns darf man ab 9 Uhr auf dem rechten Fahrstreifen parken (davor ist Halteverbot). Ich habe mein Wagen um 8.55 Uhr dort abgestellt. Um 8.57 Uhr kam die Polizei, woraufhin ich natürlich gleich einstieg und wegfuhr (500m weiter :wink: Ich habe den Polizisten gefragt, da es jetzt ja 9 Uhr war, ob ich hier stehen bleiben darf, was dieser bejahte. Zwei Wochen später flatterte mir ein Strafzettel wegen Falschparkens mit Behinderung ins Haus. *ärger*

Nun meine Frage: habe ich da eine Chance Einspruch zu erheben (mal abgesehen davon daß das ja nun wirklich Schikane ist wegen drei Minuten…) Ich dachte, da ich ja den Polizisten gefragt habe und er mir zugesichert hat, daß ich da stehen darf, schreibe ich dies mal in den Einspruch. Oder habe ich eh keine Chance (Aussage vom Polizisten zählt mehr als eine Aussage von mir, wie mir vor einiger Zeit vom Richter mitgeteilt wurde)
Vielen Dank für Eure Antworten.
Christian

Hallo,

Hallo zurück,

Nun meine Frage: habe ich da eine Chance Einspruch zu erheben
(mal abgesehen davon daß das ja nun wirklich Schikane ist
wegen drei Minuten…)

Gegen ein „Knöllchen“ gibt es kein Rechtmittel.
Mit der „gebührenpflichtigen Verwarnung“ wird ein Fehlverhalten vorgeworfen, ohne darüber zu entscheiden (so ein Urteil des BGH).
Du kannst jetzt hingehen und die Verwarnung bezahlen, dann ist die Sache aus der Welt.
Du kannst dich auch äußern. Dann musst du damit rechnen, dass „ohne weitere Anhörung“ ein Bußgeldbescheid gegen dich erlassen wird, wenn die Behörde das Verfahren nicht einstellt (hängt immer ein bischen von den Gepflogenheiten der Behörde und der Tagesform des Sachbearbeiters ab). Gegen den Bußgeldbescheid kannst du dann Einspruch einlegen und das ganze durch das Amtsgericht prüfen lassen.

Zur Sache: Wenn da steht „Halteverbot bis 09:00 Uhr“ dann ist damit 09:00 Uhr und nicht 08:57 Uhr gemeint. Die Grenzen müssen nunmal eingehalten werden.
Wenn du meinst, 3 Minuten wären Schikane, dann kommt der nächste und sagt „5 Minuten ist doch nichts“, der übernächste will 10 Minuten etc.
Wer will da die Grenzen ziehen?

Gruß
HaWeThie

Hallo!

Zur Sache: Wenn da steht „Halteverbot bis 09:00 Uhr“ dann ist
damit 09:00 Uhr und nicht 08:57 Uhr gemeint. Die Grenzen
müssen nunmal eingehalten werden.
Wenn du meinst, 3 Minuten wären Schikane, dann kommt der
nächste und sagt „5 Minuten ist doch nichts“, der übernächste
will 10 Minuten etc.
Wer will da die Grenzen ziehen?

Da gebe ich dir völlig recht. Leider glauben immer noch so viele, dass es gesetzliche „Toleranzen“ gibt, die die Behörde einhalten muss. Wenn man hier das Gegenteil sagt, glaubt einem das meistens kein Mensch.

Gruß
Tom