Strafzettel in Norwegen - zahlen oder aussitzen ?

Im Mai 2013 waren wir mit drei Motorrädern in Norwegen. In einer kleinen Stadt haben wir am Rande eines großen Parkplatzes die Motorräder abgestellt und in der Stadt einen Kaffee getrunken. Anschließend waren an jedem Motorrad Strafzettel und umgerechnet je ca. 70 Euro Strafe fällig. Bislang hat sich niemand gemeldet. Wie lange kann ich belangt werden? Ich möchte 2015 wieder nach Norwegen (mit demselben Motorrad).

Gruß

H.H.

Bislang hat sich niemand gemeldet.

Wo ist dann das Problem?

Wie lange kann ich belangt
werden?

Ich kenne die Regelungen zur Verjährung im Ausland nicht.

Einfach warten bis etwas im Briefkasten ist, und bis dahin nichts machen.

Servus,

norwegische Knöllchen bleiben drei Jahre lang frisch.

Wenn sich die Behörde die Mühe gemacht hat, einen Titel zu erwirken, ermöglicht ihr dieser, dass sie sich aussucht, ob sie bei der nächsten Einreise lieber Bargeld nimmt oder lieber das Mopped zur Verwertung beschlagnahmt. Bei der Verwertung überschießende Beträge werden dann erstattet.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo H.H.
Das gleiche ist mir in Dänemark passiert und man wollte von mir ca. 100,- € haben, da ich nicht darauf Reagierte kam nach ein paar Wochen ein Mahnung und + Bußgeld jetzt wollte man schon 130,- € eintreiben. Es war jedes Mal ein Inkasso Büro aus England das die Gebühren Eintreiben wollte. Bei mir war es sogar so das ich auf einem Parkplatz eines großen Lebensmittel Geschäftes parkte und dort sogar eingekauft habe. Mein Fehler war nur, das ich keine Parkscheibe verwendet habe. Da ich im ADAC bin und versichert ging ich zum Anwalt.Der nahm wie folgt Stellung dazu.1.Die Gebühren sind Rechtens .2.Sollte ich Vorhaben mit dem gleichen FZG. wieder dort hin zu Verreisen so würde er an meiner Stelle bezahlen. 3.Da der Parkplatz aber einem Lebensmittel Discounter gehört würde das Amtliche Dänemark sprich Polizei sicher kein Interesse daran die Strafe zu ahnden bzw. das Geld einzutreiben.Aber sobald man mit dem FZG. Wieder auf Dänischem Boden unterwegs ist,läuft man Gefahr doch belangt zu werden. Wie lange solche Daten gespeichert werden weis ich nicht ( ca. 3-5 Jahre ).Jetzt tauch bei Ihnen noch die Frage auf wem gehört der Platz?1.)Wen er wie bei mir im Privatbesitz ist / war hat eigentlich von Amtswegen keiner Interesse daran sich drum zu kümmern.2.)Sollte es aber ein Parkplatz der Kommune / Stadt gewesen sein so werden die sich drum kümmern.Soviel ich weis gibt es da Abkommen zur Amtshilfe bei Verkehrsvergehen.Sollt es ein öffentlicher der Kommune gehörender Parkplatz gewesen sein so würde ich evtl. Zahlen.War oder ist es aber ein „Geschäftsparkplatz“ so würde ich das vergessen.PS. Ich betone Ausdrücklich das diese Antwort nicht Rechtsverbindlich ist, sondern nur meine eigenen Erfahrungen wiedergeben. Sollten Sie in Ihrer Entscheidung noch Unsicher sein so besteht die Möglichkeit ( wenn einer der 3 FZG. Besitzer im ADAC ist kostenlos ) einen ADAC Anwalt Anzurufen oder Anzuschreiben. Aber ich glaube der würde ähnliche Aussagen zur Sache machen.
MFG: J.W.