Hallo,
ich habe gestern in einer Parbuchte ein „Knöllchen“ bekommen, lohnt es sich Widerspruch einzulegen ?
Am Beginn der Straße steht ein Halteverbotsschild ( Zeichen 286 eingeschränktes Halteverbot ) nach ca. 30m kommt vor einer Apotheke eine eindeutige Parbuchte ohne weitere Verkehrs bzw. Hinweisschilder in der mein Auto stand ( parkte ), meien Frage ist der Strafzettel gerechtfertigt ?
Bitte um Hilfe, vielen Dank !
Das Knöllchen ist gerechtfertigt. Das eingeschränkte Halteverbot gilt bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung.
Die Haltebucht dient ausschließlich den Lieferverkehr oder liegengebliebene Fahrzeuge damit der fließende Verkehr nicht behindert wird.
Einen Einspruch lohnt sich meines Erachtens nicht.
M.f.G.
W. Gebauer
Vielen Dank !
Hallo Annett,
hab da einen Link der eigentlich recht detailliert Auskunft zu Z 286 gibt:
http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau…
und einen zur rechtlichen Einordnung Fahrbahn/Parkbucht
http://www.motor-talk.de/forum/strafzettel-wegen-ang…
(einfach kopieren und im Browser aufrufen)
Lt. § 2 StVO ist die Fahrbahn der Teil der Straße, der durch Fahrzeuge benutzt werden kann. Der Seitenstreifen zählt nicht zur Fahrbahn. So, wie die Parkbuchten üblicherweise gebaut sind, nämlich als „Ausbuchtung“ der eigentlichen Fahrbahn, meist sogar entsprechend befestigt und zum Gehweg hin abgegrenzt, können sie nicht nur durch Fzg.'e benutzt werden, sondern sollen sogar benutzt werden (z.B. vorbeifahren an einem Linksabbieger, Abstellen v. Fzg.'en, etc.). D.h. sie sind in diesem Fall „Teil der Fahrbahn“ und kein „Seitenstreifen“. Nachdem Z 286 „für die Fahrbahn“ gilt, gilt es in so einem Fall auch für die Parkbucht. Demnach wäre der „Strafzettel“ insoweit berechtigt.
Definition „Parken“:
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält, der parkt (Ausnahmen zum Be oder Endladen, Ein oder Aussteigen nur bei Z 286, Z 314 und Z 325 !!)
Hoffe ich hab weiterhelfen können.
LG, kolo
…dann muß ich wohl zahlen, vielen Dank ! und schönes WE !!!
Hi,
ein Haltverbotsschild gilt grundsätzlich erst einmal nur für die Fahrbahn. Soll es auch für baulich zu erkennende oder abmarkierte Parkbuchten gelten, muss der Zusatz „auf dem Seitenstreifen“ angebracht sein.
Gruß
Anropia
…danke, bisher haben mir 2 Mitglieder geantwortet, dass das Knöllchen rechtens ist, weiß jetzt nicht genau ob ich sofort bezahle, vielen Dank für ihre Mühe und schönes WE.
Hallo,
leider ist das „Knöllchen“ berechtigt, weil dir ja auf Grund des Schildes 286 das Halten eigeschränkt erlaubt ist. Dies bedeutet, dass du kurz halten darfst. Aber eben nicht parken. Wo genau der Unterschied liegt zwischen parken und halten, ist immer ein wenig schwierig, wenn der Zeitraum zwischen Fahrzeug abstellen und „Knolle“ kriegen relativ kurz ist, oder man in dem Fall in der Apotheke ist.
Ehrlicherweise würde ich KEINEN Einspruch einlegen, da Du selbst sagst, dass Du geparkt hast.
Auch wenn eine räumliche Ausbuchtung in der Strasse vorhanden ist, ändert das nichts an dem Strassenschild 286 „Parkverbot bzw. eingeschränktes Halteverbot“
MfG
Vielen Dank & schönes WE !!!
ich schätze wirste wohl zahlen müssen,da das schild am anfang der straße stand.wenn kein anderes schild für die aufhebung stand gilt es für die ganze str.nimm es gelassen.auch wenn sowas ärgerlich ist.
ich schätze wirste wohl zahlen müssen,da das schild am anfang
der straße stand.wenn kein anderes schild für die aufhebung
stand gilt es für die ganze str.nimm es gelassen.auch wenn
sowas ärgerlich ist.
…ja muß ich wohl, trotzdem vielen lieben Dank !!!
( meine Kollegin parkt seit 2 Monaten 4 Tage die Woche dort und hatte noch nie ein Knöllchen deshalb war ich mir so unsicher )
denn hat sie bis jetzt glück.anbei auf den strafzettel steht doch immer die nummer des vergehens hast du die mal überprüft.
denn hat sie bis jetzt glück.anbei auf den strafzettel steht
doch immer die nummer des vergehens hast du die mal überprüft.
Guten Morgen, die Nummer ist 112152 aber damit kann ich leider nichts anfangen ?
LG
ich habe folgenes rausbekommen.kann sein das um die zeit in der haltebucht wegen straßenraümung halteverbot war.gib mal im internet knöllchen112152 ein.da steht denn einiges.besser liest es selber sonst wird es zuviel.hoffe hab dir damit geholfen.auch wenn du das geld los bist.lg mike