Strafzettel - kann mans anfechten

Hallo,

könnte mir bitte jemand bei folgender Situation weiterhelfen, bzw. einen Tipp gebe, wenn er ähnliche Erfahrungen gemacht hat:

Ich fahre durch einen Ort und über einen Zebrastreifen. Auf der Höhe des Zebrastreifens steht eine Person, aber WEDER direkt am Strassenrand, NOCH bewegt sich die Person auf den Zebrastreifen zu.
Ich fahre weiter, und werde einige Meter weiter von zwei Polizisten angehalten. Sie meinten, ich hätte dem Fußgänger, der „vorfahrtsberechtigt“ gewesen wäre, jenige genommen.
Ich versuchte die Situation zu erklären, aber die beiden Beamten ließen nicht mit sich reden und sagten, es käme eine Anzeige bzw. ein Strafbescheid auf mich zu.

Den bekam ich auch: 63 EUR und VIER Punkte. Ja, das ist doch nicht normal, oder!? 4 Punkte, ich war weder betrunken, noch habe ich jemandem das Leben genommen. Aber gleich vier Punkte.
Zum Glück sind das meine ersten.

Nun, meine Frage: Kann ich diese Anzeige irgendwie anfechten?
Problem: Ich war alleine im Auto und habe keine Zeugen (auch nicht die Person, die nach Polizeiaussage die Straße überqueren wollte), und die Polizisten sind zu zweit.

Danke schön.

Gruß,
Sebastian

Sieht schlecht aus

Den bekam ich auch: 63 EUR und VIER Punkte. Ja, das ist doch
nicht normal, oder!? 4 Punkte, ich war weder betrunken, noch
habe ich jemandem das Leben genommen. Aber gleich vier Punkte.
Zum Glück sind das meine ersten.

Hi Sebastian
Doch: das ist normal
Fußgänger am Überweg nich beachtet: 50? (+ Verfahrenskosten) und 4 Punkte. Steht so im Bußgeldkatalog

Bei Suff wärens 7 Punkte, Führerschein futsch und Geld oder Freiheitsstrafe.

Und wennst dann noch einen Plattgefahren hast, dann wird es erst richtig feierlich.

Nachdem Du keine Zeugen hast und gegen 2 Polizisten angehen musst…
Vergiss es, rausgeschmissene Zeit und Geld.

Tut mir leid

Gruß
Mike

Hallo,

Hallo Sebastian,

Ich fahre durch einen Ort und über einen Zebrastreifen. Auf
der Höhe des Zebrastreifens steht eine Person, aber WEDER
direkt am Strassenrand, NOCH bewegt sich die Person auf den
Zebrastreifen zu.

Hat die Person nicht irgendwie erkennen lassen, dass sie die Straße überqueren will, z.B. durch „Links- und Rechtsschauen“??

Ich fahre weiter, und werde einige Meter weiter von zwei
Polizisten angehalten. Sie meinten, ich hätte dem Fußgänger,
der „vorfahrtsberechtigt“ gewesen wäre, jenige genommen.
Ich versuchte die Situation zu erklären, aber die beiden
Beamten ließen nicht mit sich reden und sagten, es käme eine
Anzeige bzw. ein Strafbescheid auf mich zu.

Das heißt nicht Straf- sondern Bußgeldbescheid.
Steht so in der Überschrift.
Sorry, aber der Begriff Strafbescheid lässt etwas anderes erwarten.

Den bekam ich auch: 63 EUR und VIER Punkte. Ja, das ist doch
nicht normal, oder!? 4 Punkte, ich war weder betrunken, noch
habe ich jemandem das Leben genommen. Aber gleich vier Punkte.
Zum Glück sind das meine ersten.

Naja, das erste Mal ist immer was Besonderes. SCNR
Die Höhe der Geldbuße steht im Bußgeldkatalog. Die Behörde ist daran gebunden, wenn nícht außergwöhnliche Umstände vorliegen.
Für die Mißachtung des Vorrechts am Zebrastreifen sind auch vier Punke vorgesehen - daran ist leider nichts zu rütteln, da kann auch die Behörde nichts dran ändern.

Nun, meine Frage: Kann ich diese Anzeige irgendwie anfechten?

Hm - ließ dir das Schreiben genau durch.
Irgendwo ist eine Rechtsbehelfsbelehrung (oder wie immer das heute heißt: hier nennt man das „Hinweise über die Rechtsmittel“)
Da steht drin, dass du innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung (!!!) Einspruch bei der Behörde (!!) einlegen musst. Dabei zählt nicht das Absenden des Einspruchs sondern der Eingang bei der Behörde.!!!
Wann das Schreiben zugestellt wurde, kannst du auf dem Umschlag lesen (Postzustellungsurkunde). Es gilt das Datum darauf und nicht, wann du es evtl. bei der Post abgeholt hast.

Problem: Ich war alleine im Auto und habe keine Zeugen (auch
nicht die Person, die nach Polizeiaussage die Straße
überqueren wollte), und die Polizisten sind zu zweit.

Alter Spruch: „Vor Gericht und auf hoher See ist man auf Gott angewiesen“.
Will heißen: es kann dir keiner sagen, wie es ausgeht.
Du kannst es riskieren - es ist aber wirklich dein Risiko.

Gruß
HaWeThie

Hallo,

Hallo Sebastian,

Hallo HaWeThie

Hat die Person nicht irgendwie erkennen lassen, dass sie die
Straße überqueren will, z.B. durch „Links- und
Rechtsschauen“??

Hat sie nicht!

Das heißt nicht Straf- sondern Bußgeldbescheid.
Steht so in der Überschrift.
Sorry, aber der Begriff Strafbescheid lässt etwas anderes
erwarten.

Du hast Recht mit „Bußgeldbescheid“

Danke und Gruß,
Sebastian

Hallo Mike,

dank dir für den Tipp. Werd ich beherzigen.

Gruß,
Sebastian

ob’s was bringt ist die andere Frage. Doch grundsätzlich würde ich das bei dem Strafmaß schon versuchen. Mehr als Zeit kannst du da nicht verlieren. Da es ein Bußgeldbescheid ist, sind die Verfahrenskosten eh’ schon drin (nicht wie bei einer Anhörung, wo bei Widerspruch dagegen dann bei Ablehnung zusätzlich noch die Verfahrenskosten erhoben werden).

Du kannst es am besten erstmal fernmündlich beim Bearbeiter/in versuchen, was aber wahrscheinlich nicht viel bringen wird, da bei der Behörde in der Regel zunächst den Polizisten Glauben geschenkt wird.

Dann geht die Sache vor’s Amtsgericht. Nimm’ dir da mal keinen Anwalt (ist für diese Sache höchstwahrscheinlich zu teuer), sondern versuche dein Anliegen vor dem Richter glaubwürdig zu schildern. Wenn es wirklich so gewesen ist wie du geschildert hast, dann hast du durchaus Chancen vor dem Richter, denn der wird anschließend die Polizisten befragen. Wenn die dann ebenfalls aussagen, das die Person „nicht wirklich“ über die Straße wollte, dann sieht es womöglich gut aus für dich. Es kommt halt auf deine Glaubwürdigkeit an (und das du bisher verkehrsrechtlich nicht aufgefallen bist, erhöht deine Chance).

Ansonsten eher nicht, aber vor dem (erneut kostenpflichtigem) Urteilsspruch kannst du deinen Einspruch immer noch zurückziehen.

Ein Versuch wäre MIR das bei vier Punkten (man weiß ja nie, durch welchen unglücklichen Zufall sich selbige vermehren können) auf jeden Fall wert.

Gruß, Torsten