Guten Tag,
erstmal danke für eure Mühe!
Angenommen eine Person parkt im Halteverbot und bekommt auch das übliche Schreiben an seine Frontschreibe des Autos. Daraufhin parkt die Person natürlich nicht mehr an dieser Stelle, an denen oft Leute halten um kurz zur Bank zu gehen etc…
Den einen Strafzettel würde die Person auch bezahlen. Allerdings erhält die Person 4 weitere Strafzettel per Post. Und zwar weil die Person schon 4 Tage vorher jeweils dort geparkt hatte. Allerdings wurde kein Bescheid an die Frontschreibe geheftet, sodass die Person nicht über sein Falschparken hingewiesen wurde! Nun die Frage ob all diese Strafzettel bezahlt werden müssen oder ob eine Beschwerde Erfolg hätte.
Die Frage ist auch wie die Person beweisen soll, dass Sie zuvor keinen Bescheid am Auto hatte. Sicher ist doch aber, dass die Person nicht erneut dort hält, wenn Sie über die dann kommenden Strafzettel bescheid wüsste. Der Betrag wäre fast 100 Euro!
…
Allerdings wurde kein Bescheid an die
Frontschreibe geheftet,
Hi, das ist auch nicht erforderlich.
sodass die Person nicht über sein
Falschparken hingewiesen wurde!
Der Hinweis auf das Falschparken erfolgt durch das entsprechende Verkehrszeichen.
Nun die Frage ob all diese Strafzettel bezahlt werden müssen
Davon ist auszugehen
oder ob eine Beschwerde Erfolg hätte.
Sicher nicht.
Sicher ist doch aber, dass die Person nicht erneut dort hält, wenn Sie über die dann kommenden Strafzettel bescheid wüsste.
Daraus lese ich, dass Verkehrsregeln nur dann zu beachten sind, wenn definitiv ein Verwarnungs-/Bussgeld zu erwarten ist.
Gruß Keki
der ein neu aufgestelltes Sperrschild auf seiner Hausstrecke in der ersten Woche übersehen hat und daraufhin an 5 aufeinanderfolgenden Tagen jeweils einen „Bittbrief“ des Ordnungsamtes bekam
der ein neu aufgestelltes Sperrschild auf seiner Hausstrecke
in der ersten Woche übersehen hat und daraufhin an 5
aufeinanderfolgenden Tagen jeweils einen „Bittbrief“ des
Ordnungsamtes bekam
…und der fiktive Herr I. Rubis, der wegen falschen Parkens nacheinander 3 Verwarnungen bekam, eine bezahlte und dann der Verwaltungsbehörde schrieb, dass er für eine (wenn auch längerfristige) Owi nur ein einziges Mal zahlen würde und diese daraufhin die restlichen Verwarnungen zurücknahm.
es gibt übrigens so lustige Zeitgenossen, die parken falsch, erleichtern den Vordermann um den Strafzettel an dessen Scheibenwischer, machen ihn an den eigenen Scheibenwischer und meinen dann straffrei ausgehen zu können, weil die Politesse ja keinen zweiten anbringen wird.
Vielleicht hat ja so ein Zeitgenosse die ersten Strafzettel entfernt.
Ich vermute, dass das sowas wie Urkundenunterschlagung ist und somit durchaus strafbar.
es gibt übrigens so lustige Zeitgenossen, die parken falsch, erleichtern den Vordermann um den Strafzettel an dessen Scheibenwischer, machen ihn an den eigenen Scheibenwischer und meinen dann straffrei ausgehen zu können, weil die Politesse ja keinen zweiten anbringen wird.
Womit sie sich schnell aufs Glatteis begeben, denn eine über längere Zeit begangene Falschparkerei wird in vielen Fällen zum Abschleppen führen - und wenn die Ordnungshüterin der Ansicht ist, dass es sich um einen „Dauerparker“ handelt (weil dort nur zweimal am Tag wer vorbeikommt und der Zettel in diesem Fall mind. X Stunden alt wäre) dann hat der Spaßvogel schnell größere Probleme als ein Knöllchen am Hals
Vielleicht hat ja so ein Zeitgenosse die ersten Strafzettel entfernt.
Immer denkbar.
Im Übrigen gibt es auch Scherzkekse, welche solche Zettel an ganz ordnungsgemäß parkende Fahrzeuge anbringen (sowas habe ich auch schon mal gesehen) wohl nur um den Fahrer zu schocken…
Aber das ist völlig egal, da eine rechtskräftige Verwarnung nicht mit dem Wisch unter’m Scheibenwischer, sondern mit der postalischen Zustellung des Bußgeldbescheids erfolgt.
Ich vermute, dass das sowas wie Urkundenunterschlagung ist und somit durchaus strafbar.
Eigentlich ist dieser Zettel keine Urkunde im herkömmlichen Sinn, da mit seinem Empfang keine Rechtsauswirkung verbunden ist.
Er dient lediglich der zeitnahen Information über das erfolgte Fehlverhalten.