Hallo,
Famille X wohnt genauso wie ca.36 andere Famillen an einer Straße mit sehr schlechten Parkmöglichkeiten. Nun gibt es dort einen Straßenabschnitt, der von den Bewohnern dieses Straßenabschnittes als Parkplatz genutzt wird, weil sonst nichts zum Parken da ist. Nach unten ist es noch schlechter und nach oben findet man auf den nächsten 200-250 Metern keine Parkmöglichkeit. Es gibt eine Tiefgarage, die wird aber von keinem genutzt, weil sie 35€ im Monat kostet. Man kann nur auf der Straße parken. Jedoch kommt das Ordnungsamt innerhalb der Woche und verteilt Strafzettel.
Das ist aber aufgrund der Lage unberechtigt. Familie X hat aber kein Recht auf die Parkplätze die Direkt vor dem Haus stehen. Und bekommt jeden Monat mindestens 2 Strafzettel.
Was kann man dagegen Tun? Wie hoch sind die Chancen vor Gericht zu gewinnen?
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Parkverbot oder doch nicht?
Hallo,
verstehe jetzt nicht worauf Familie X hinaus will.
(1)Entweder besteht ein Parkverbot dort wo das Auto parkt, dann ist das Knöllchen berechtigt und muss gezahlt werden
(2)Oder es besteht KEIN Parkverbot, dann wäre aber vermutlich auch kein Knöllchen ans Auto gemacht worden (?), jedenfalls bestünde bei unberechtigten Knöllchen keine Zahlungspflicht.
Ein Recht auf einen (kostenlosen) Parkplatz vor dem Haus gibt es nun mal nicht, und was sollte es das Ordnungsamt kümmern, wenn jemand die Gebühren für das durchaus zur Verfügung stehende Parkhaus (Tiefgarage) nicht zahlen möchte.
Also entweder sollte Familie X dort parken wo ein (kostenloser) Parkplatz ist, oder vielleicht doch in der Tiefgarage einen Parkplatz mieten (35,-- Euro / Monat erscheint mir jetzt auch nicht unzumutbar)
Parallel kann man sich dann mal die Mühe machen und bei der zuständigen Stadt einen Antrag auf Verbesserung der Parkmöglichkeiten in Straße XYZ (Bezirk XYZ) oder Abschaffung des Parkverbots stellen. Ab´s erfolgreich ist kann keiner wissen, aber Versuch macht klug 
Schönen Sonntag noch
Oliver
Hallo,
Ohne lange auf die Vorgeschichte einzugehen, wie wäre es, wenn statt der beiden monatlichen Strafzettel die 35 Euronen für die Tiefgarage gezahlt werden würden? (Es würde mich hier mal interessieren, was die beiden Strafzettel kosten.)
Das würde die Nerven schonen, das Fahrzeug steht „warm und trocken“, die Differenz zu den beiden Strafzetteln wird auch nicht mehr besonders hoch sein.
Einziger Nachteil wäre, daß das Gefühl „recht zu haben“ weg ist.
Gruß
Jörg Zabel
parkverbot höchstwarscheinlich… das ist ja die straße. es sollte so angeordnet sein, dass der Bus im Slalom fahren soll.Die Leute Parken aber mitten auf der Straße. Der Bus kommt nit durch. Un die Straßen wurden 2008 neu gemacht.
Hallo,
wenn man ein Auto auf der Straße (Fahrbahn) parkt, dann muss noch ein Platz von mind. 3m vorhanden sein. Da der Bus nicht durchkommt, ist das nicht der Fall - somit ist ein Parken dort nicht erlaubt und die Knöllchen berechtigt.
Gruß
HaWeThie