Strafzettel wegen "falschparken" - einspruch?!

Hallöle, also ich hab neulich einen Strafzettel über 25€ bekommen, weil ich angeblich zu eng auf dem Bürgersteig parkte. Ich weiß zwar nicht mehr ganz genau wie ich geparkt habe, aber dass ich nicht dämlich bin und genug Platz lasse weiß ich. Ich würde nun gerne einen Brief schicken ,in welchem ich erkläre,dass ich zum einen drei Zeugen habe , die bestätigen ,dass ich nicht falsch parkte. Zum anderen befand ich mich in unmittelbarer Nähe, im Garten des Hauses, vor dem ich parkte, hätte also informiert werden können. Lohnt es sich damit , dagegen vorzugehen ? Oder kommen dann wahrscheinlich höhere Kosten auf mich zu? Weiß jemand da mehr drüber ? Wär echt klasse wenn das klappen würde, weil ich 25€ für viel zu teuer halte. Liebe Grüße :smile:

Hallo,

ein Einspruch ist bei einem Verwarngeld in Höhe von 25 Euro nicht möglich. Man kann lediglich eine Gegenvorstellung oder Aufsichtsbeschwerde verfassen, wenn man das Ganze aus eigener Sicht darstellen will.

Da das Verwarngeld allerdings nur ein Angebot der Behörde ist, zu dem keine weiterreichende rechtliche Verpflichtung besteht, kann es sein, dass die Behörde einen Bußgeldbescheid, bei dem noch einmal 23,50€ dazukommen, erlässt. Gegen einen Bußgeldbescheid kann man dann Einspruch einlegen und auch vor Gericht gehen, falls die Behörde keine Abhilfe erlässt.

Wenn Dir daran wirklich so viel am Herzen liegt, würde ich Dir empfehlen, mit dem Sachbearbeiter einmal persönlich zu sprechen. Das hilft manchmal mehr als dieser ewige Papierkrieg!

LG Saxony88

Hallo Sirid,

Einspruch kannst Du auf jeden Fall einlegen und mit Mehrkosten brauchst Du auch nicht zu rechnen.
Ich kann Dir einen Wertvollen Tipp geben der bei mir schon mehrmals zu 100 % funktioniert hat.
Hier mein absoluter Geheimtipp :

Du hast bestimmt einen Bekannten mit einer eigenen Werkstatt, wenn nicht kennst Du bestimmt jemanden der jemanden kennt…
bitte diesen Dir eine Rechnung über einen Autoreifen anzufertigen, er benötigt von Dir einmal die Autonummer und Fahrzeugtyp, somit kann er Dir eine Rechnung über ca. 80 .- plus Montage kostenfrei zukommen lassen, dann nimmst Du diese Rechnung und machst eine Kopie BEACHTE, die Rechnung muss ca. 2 Tage später als die Straftat ausgestellt sein.
Zu dieser Kopie fügst Du dann ein HANDGESCHRIEBEBENES schreiben hinzu indem du Dich erst einmal entschuldigst, dann argumentierrst Du Dein vorgehen damit das Du während dem fahren ein klackern gehört hast, daraufhin hast Du angehalten um nach dem klackern zu sehen, plötzlich stellst Du fest das Du einen Platten hattest (daran kann sich die Politesse nicht mehr erinnern, die haben jeden Tag 100 te von Falschparkern) dann schreibst Du, da Du leider kein Handy dabei hattest, mustest Du irgendwo telefonieren da Du ja nicht mehr weiterfahren konntest, in der zwischenzeit bekamst Du natzürlich diesen Strafzettel, umschreib die ganze Geschichte ein wenig und drück auf die Tränendrüse, kamst zu spät zur Arbeit, hattest Dir noch nie etwas zu schulden kommen lassen…

Im besten Fall wird alles niedergelegt und Du musst nichts mehr bezahlen, im schlechtesten Fall glauben Sie es Dir nicht und Du musst die 25.- bezahlen.

Wie gesagt, ich hab einen´Kumpel der mir ständig Belege zukommen lässt und diese Strartegie hat bis Dato immer funktioniert.

Probier es einfach aus und geh von den 25.- schick essen.

Lass es mich wissen ob es funktioniert hat :smile:

Gruß René