Strafzettel wegen fehlendem Parkschein

Hallo zusammen,

Person A hat heute per Einschreiben einen Strafzettel bekommen.

Es handelt sich um eine Ordnungswiedrigkeit wegen Parkens ohne Parkschein.

Passiert ist das ganze angeblich am 30.11.2011. (Person A kann sich an keinen Strafzettel erinnern)

Person A hat schon öfters mal wegen Parkens ohne Parkschein einen Strafzettel bekommen, die Höhe betrug aber immer nur 5€.

Jetzt steht auf dem Bußgeldbescheid:
Geldbuße: 5€
Gebühr (§ 107 Abs. 1 OWiG): 20 €
Auslagen (§ 107 Abs. 3 OWiG): 3,50€

Ist das denn Rechtens? Person A ist gerne bereit 5€ zu bezahlen, aber doch keine 28,50€ ! Ist das eine neue Masche der Abzocke?

Bisherige Bescheide, soweit sich Person A erinnert waren immer nur 5€.

Grüße

destiny

Hallo !

Es sind doch auch hier „nur“ die 5 € Verwarnungsgeld zu zahlen gewesen !
Es wurde aber nicht rechtzeitig gezahlt,deshalb wird nun angemahnt mit Verwaltungskosten obendrauf.
Das ist rechtens.

Die Behörde muss aber die Zustellung nachweisen können,denn Zettel unter dem Scheibenwischer allein können auch verlorengehen.Dann hätte der Fahrer ja überhaupt keine Gelegenheit rechtzeitig zu zahlen.

MfG
duck313

Das meine ich ja.

Person A hat nachweislich nichts erhalten seit dem 30.11.2011!
Und heute 29.02.2012 kommt ein Einschreiben mit diesen Gebühren!
Person A wusste bis heute nichts von dem Stafzettel?!?

Person A hat auch soeben bei der Stadt (im tiefen Osten) angerufen. Nach anfänglichen Sprachschwierigkeiten wurde Person A aber deutlich gemacht, das ein Strafzettel an der Scheibe gültigkeit hat, da könnte ja jeder kommen und den Strafzettel wegschmeißen! zudem hätte die Stadt am 14.12 erneut einen Brief an Person A geschickt per normaler Post, in dem noch einmal die 5€ verlangt wurden.

Person A hat aber wirklich nichts davon gewusst.

Hallo,

Die Behörde muss aber die Zustellung nachweisen können,denn
Zettel unter dem Scheibenwischer allein können auch
verlorengehen.Dann hätte der Fahrer ja überhaupt keine
Gelegenheit rechtzeitig zu zahlen.

Verwechselst Du evt. Verwarnung und Bußgeld? Ersteres (der Zettel am Scheibenwischer) muss gar nicht sein, es kann auch gleich das sein, was jetzt angekommen ist. Und da ist dann selbstverständlich auch die Gebühr mit drin - warum sollte das denn der Steuerzahler statt des Sünders übernehmen? Es handelt sich hierbei auch nicht um eine Mahngebühr, sondern um die Bearbeitungskosten. Weshalb das mit Verzug, rechtzeitig zahlen etc. nichts zu tun hat.
Gruß
loderunner

OK ich versuchs nochmal klar zu erklären :smile:

Situation bisher (z.B. Stuttgart, Frankfurt, Hamburg, Berlin)

Man bekommt einen Strafzettel ans Auto (weil man keinen Parkschein gelöst hat)

ca. 3 bis 4 Wochen später kommt per Post eine Aufforderung 5€ zu bezahlen. Was Person A immer gemacht hat.

Situation jetzt (Stadt im tiefen Osten)
Brief per Einschreiben, das man vor 3 Monaten keinen Parkschein hatte und jetzt 5€ Buße + 23,50€ Gebühren bezahlen soll.

Die Frage:

ist das neu für 2012 ? wieso diese Gebühren? Laut Telefonat von person A mit der Stadt, sind die Gebühren deshalb, weil person A nicht auf das 1. schreiben hin bezahlt hat, sonst wären es auch „nur“ 5€. Person A hat aber nie ein Schreiben erhalten.

Hallo!

Ich bezweifle nicht, dass die bisherigen Antworter Deine Anfrage verstanden haben. Es ist aber nun einmal so, dass eine Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld nach sich zieht und ein Bußgeldbescheid EUR 23,50 kostet.

Üblicherweise kommt vor diesem ein Verwarngeldangebot (EUR 5,- ohne Kosten), auch das ist richtig, aber auf dieses hat man keinen Anspruch. Soll heißen: Wenn sowohl der Zettel am Auto als auch der nachfolgende Brief irgendwie verloren gehen, hat man großes Pech, aber man hat Pech. Auch aus dem Gleichheitsgrundsatz lässt sich da nichts anderes herleiten.

Übrigens: Im tiefen Osten regiert - wie bei uns im goldenen Westen - „wegen“ den Genitiv.

Hallo,

irgendwie kommt mir die Sache „unrund“ vor. Offensichtlich wurde sofort ein Bußgeld festgelegt. Dann würden auch die Kostensätze stimmen. Allerdings ist vor dem Bußgeld noch das rechtliche Gehör zu gewähren. Wenn das nicht gewährt wurde, ist das gesamte Verfahren rechtswidrig.
Aber selbst wenn es sofort ein Bußgeldverfahren gäbe, so müsste die Abweichung vom Normalen (dem Verwarnungsgeld) begründet werden, „einfach so“ geht das nicht.

Kann es vielleicht sein, dass irgendein Brief verloren gegangen ist?

Gruss

Iru

Danke wwf :wink:

in diesem Fall hat also Person A pech, da kein Zettel am Auto war und auch der ominöse 1. Brief nie ankam. Verstanden.

Mit „im tiefen Osten“ war weniger die geschriebene Sprache gemeint :smile: sondern das evtl. dort manche Dinge „leider“ immernoch anders gehandhabt werden, vorallem wenn man aus dem Westen kommt.

Ich pers. glaube ja, das in der heutigen Zeit jeder Brief ankommt (bisher kam auch jeder Brief an). Aber wenn es keinen „Anspruch“ darauf gibt, dann wird Person A wohl die 28,50€ bezahlen statt den 5€.

Ein Tip an die Community :smile: Parkt nie in Gera ohne Parkschein, die schreiben einen auf, ohne info, um 3 Monate später Gebühren abzuziehen.

Grüße

destiny (die so etwas noch nie erlebt hat)

ach ganz vergessen, sorry.

was könnte denn passieren, wenn person A das Bußgeld in Höhe von 5€ bezahlt, den Rest aber nicht?

ach ganz vergessen, sorry.

was könnte denn passieren, wenn person A das Bußgeld in Höhe
von 5€ bezahlt, den Rest aber nicht?

http://www.versicherungsjournal.de/buero-und-organis…

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Beste Antwort! Danke dir Maya.

Bescheinigt aber leider die Willkür des Staates (egal ob ost oder west) und den Unterschied zwischen Recht und GeRECHTigkeit.

kann geschlossen werden.

grüße

destiny

Hallo,

man kann hier immer wieder sehen, dass Fragesteller Themen einstellen, aber die für sie ungünstigen Fakten einfach ausblenden und weglassen, so dass für die potentiellen Antwortenden ein verzerrtes Bild des Sachverhaltes entsteht. Dieser Eindruck drängt sich auch bei deinem Sachverhalt auf.

Wenn du mit dem Bußgeld nicht einverstanden bist, lege dagegen Widerspruch ein, dann entscheidet ein Richter.

Gruss

Iru

PS.

…und den Unterschied zwischen Recht und GeRECHTigkeit…

…könnte man so definieren:
Recht ist das, was niedergeschrieben und geurteilt wird, Gerechtigkeit ist ein subjektives Empfinden.

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Moin,

Bescheinigt aber leider die Willkür des Staates (egal ob ost
oder west) und den Unterschied zwischen Recht und
GeRECHTigkeit.

Wieso? Es ist doch anscheinend unbestritten, dass man falsch geparkt hat (es liest sich so wie *absichtlich*). Also ist doch alles Recht und auch gerecht.

Warum sollen die anderen Steuerzahler für die angefallenen Kosten aufkommen, die der bewusst falsch parkende verursacht hat?

Das ist genau der selbe Unfug wie wenn jemand bewusst zu schnell fährt und wenn er dann zahlen darf, „Abzocke“ ruft.

Warum sind andere Schuld, wenn man selbst einen Fehler macht - noch dazu bewusst und mit Absicht?

Ganz freundliche Grüße,
-Efchen

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@ efchen und irubius,

  1. gings nicht um mich
  2. gehts darum das die 5€ Buße gerne bezahlt werden und einsicht besteht. Aber die Gebühren erscheinen auch mir pers. als abzocke! Ich hatte noch nie solche Gebühren wenn ich keinen parkschein gelöst habe. Immer nur einen Brief bzw. Strafzettel am Auto mit 5€!!!

Person A hat aber insgesamt 28,50€ wovon 5€ die Buße sind und 23,50€ Gebühren… Verstanden?

grüße

Hallo,

Aber die Gebühren erscheinen auch mir pers.
als abzocke! Ich hatte noch nie solche Gebühren wenn ich
keinen parkschein gelöst habe. Immer nur einen Brief bzw.
Strafzettel am Auto mit 5€!!!

Ich hab jetzt keine Ahnung, was für eine Polizistin oder einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes pro Stunde angesetzt werden muß, mit allem Drum und Dran schätze ich mal so 30 bis 50 Euronen. Dann sind 5 davon nicht besonders viel. Wahrscheinlich ist das nicht einmal „kostendeckend“.

Person A hat aber insgesamt 28,50€ wovon 5€ die Buße sind und
23,50€ Gebühren… Verstanden?

Wenn die 5 Euronen nicht gezahlt werden, dann muß das sicher beim Ordnungsamt „überwacht“ werden, irgendwer kümmert sich anschließend um das „weitere Vorgehen“. Auch diese Person kostet Geld. Und „vom Drauflegen“ kann Keiner leben, auch keine Stadt oder Gemeinde.

Von daher würde ich mich bei 28,50 Euro für die Gegenleistung von einer halben oder ganzen Stunde Verwaltugsarbeit nicht abgezockt fühlen. Oder soll auf der anderen Seite der „normale Bürger“ noch das zuschießen, was die Verkehrssünder nicht zahlen (wollen)?

Gruß
Jörg Zabel

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Moin,

  1. gings nicht um mich

Ist schon klar, sind alles rein theoretische Fälle. Ist ja auch egal, ob Du, ein Bekannter, Verwandter oder wirklich nur ein theoretischer Fall. Die Antwort bleibt die selbe.

  1. Aber die Gebühren erscheinen auch mir pers. als abzocke!

Warum schreit denn immer jeder, der etwas falsch gemacht hat und dann dafür büßen muss, dass das Abzocke wäre? Das ist immer die selbe, lassische und unsinnige Schutzbehauptung. Warum kann man nicht einfach zugeben, etwas falsch gemacht zu haben, wenn die Gesetzeslage dem Ordnungsamt recht gibt? Dann ist es nicht Abzocke, sondern halt Pech.

Ich hatte noch nie solche Gebühren wenn ich
keinen parkschein gelöst habe. Immer nur einen Brief bzw.
Strafzettel am Auto mit 5€!!!

Aber es geht ja nicht um Dich.

Ich habe auch seit über 23 Jahren noch nicht einen einzigen Punkt in Flensburg - muss deswegen jemand, der einen bekommt gleich „Abzocke“ oder „ungerecht“ brüllen?

Person A hat aber insgesamt 28,50€ wovon 5€ die Buße sind und
23,50€ Gebühren… Verstanden?

Logisch. Zahlen und gut. Und nächstesmal einfach einen Parkschein lösen, wie das andere unbescholtene Bürger auch tun. Dann schadet man nicht sich selbst und auch nicht den Mitmenschen. Und wenns in diesem theoretischen Fall, wo es nicht um Dich ging, wirklich Versehen war, dann war es halt Pech! Aber es ist doch jetzt geklärt, dass es gerechtfertigt ist, weil es gesetzlich so geregelt ist, und dann ist gut, oder? Was hat das mit Abzocke zu tun?

Liebe und freundliche Grüße,
-Efchen

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Hi,

  1. gehts darum das die 5€ Buße gerne bezahlt werden und
    einsicht besteht.

Was hätte denn der Parkschein gekostet? Hier bei uns, je nach genauem Ort und Zeit 1€ bis 3€. Ich empfinde die 5 € nicht nur sehr human, sondern eigentlich zu billig. Je nachdem hat sich bei 1 oder 2 mal nicht erwischt werden, die Methode „nicht zahlen“ rentiert.

Aber die Gebühren erscheinen auch mir pers.
als abzocke!

Der Bußgeldbescheid ist nicht willkürlich 23.50, sondern das ist festgelegt. Falsch parken, plus Arbeitslohn fürs Ordnungsamt (und sonstige Auslagen), plus Porto, plus jemand, der guckt, ob auch bezahlt wurde … ich halte es immer noch für zu billig.

Ich hatte noch nie solche Gebühren wenn ich
keinen parkschein gelöst habe. Immer nur einen Brief bzw.
Strafzettel am Auto mit 5€!!!

Siehst du, das widerspricht deiner angeblichen „Einsicht“, du scheinst „nicht zahlen“ zur Methode gemacht zu haben und rechnest damit ab und an mal 5€ zu bezahlen. (dass es sich nicht um dich handelt, glaubt dir hier keiner mehr)

Person A hat aber insgesamt 28,50€ wovon 5€ die Buße sind und
23,50€ Gebühren… Verstanden?

Ich schon.

T.

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Sorry, erst jetzt gesehen, dass du im Prinzip das gleiche schreibst.
Noch erwähnen wollte ich, dass ich mich auch öfter über Parkgebühren ärgere. Ich löse das dann meist so, dass ich weiter weg parke (okay, geht nur in einer Stadt, nicht in einer Großstadt) und laufe.

xxx
T.