Strafzettel wegen neuem Schild

Hi,

jemand parkt an einem ganz normalen Parkplatz am Sonntag Abend. Dieser jemand hat Urlaub und geht deshalb erst wieder am Donnerstag der darauffolgenden Woche zu seinem Auto und findet ein absolutes Halteverbotschild neben und einen Strafzettel an seinem Wagen. Dieses Schild wurde am Montag neben seinem Auto aufgestellt.

Ist dieser Strafzettel gültig? Muss jeder täglich seinen Parkplatz nach neuen Schildern kontrollieren? O_o Der angenommene Grund für das Schild ist eine Baustelle.

Viele Grüße
Stefan

Ja, Strafzettel ist gültig. Schild muss 2 Tage vorher aufgestellt werden. Dann kann auch abgeschleppt werden. Diese Regelung ist genauso ungerecht wie notwendig.

Ungerecht, weil ich in der Tat während meines Urlaubs nicht regelmäßig kontrollieren kann, ob neue Schilder aufgestellt werden.

Notwendig, weil ansonsten keine Baustellen, Strassenfeste usw. gemacht werden könnten, wenn auf dem vorgesehenen Platz ein Auto dauerhaft parkt.

Hi Stefan,

Ist dieser Strafzettel gültig?

ich fürchte ja

Muss jeder täglich seinen
Parkplatz nach neuen Schildern kontrollieren?

Im Prinzip schon.

Gandalf

Ist dieser Strafzettel gültig?

ich fürchte ja

Muss jeder täglich seinen
Parkplatz nach neuen Schildern kontrollieren?

Im Prinzip schon.

Hm das finde ich jetzt ganz schön happig. Angenommen der Fahrzeughalter war krank oder andere Gründe haben ihn verhindert, könnte das dazu führen dass der Strafzettel nicht gültig ist?

Kannst du mir außerdem sagen wo ich genaueres Nachlesen kann? Bzw. wo du die Antwort gefunden hast? :smile:

Hallo,

es kommt darauf an.
Ich weiss nur mit Sicherheit, dass wenn es ein mobiles Schild z.B. wg. vorübergehende Baustelle oder Umzug ist, es nicht rechtens ist.
Der Aufsteller muss das Schild mindestens 3 Tage vor Beginn des absoluten Halterverbotes aufstellen und alle Kennzeichen der zu der Zeit parkenden Fahrzeuge notieren. Steht dann eines der Fahrzeuge immer noch da, ist er nicht berechtigt, dies zur Anzeige zu bringen.
Wenn es ein fest montiertes Schild seitens des Straßenverkehrsamtes ist, weiß ich nicht weiter kann mir jedoch nicht vorstellen, dass es sich da besonders anders verhält.
Das Hauptproblem wird der Nachweis über die Situationen sein:
a) dass das Auto da vorher stand
b) dass das Schild nicht da war

Nicht einfach.
Gruß
4-season

Hallo - wie soll ich sagen? - der_vogel,

Hm das finde ich jetzt ganz schön happig. Angenommen der
Fahrzeughalter war krank oder andere Gründe haben ihn
verhindert, könnte das dazu führen dass der Strafzettel nicht
gültig ist?

Nein. Die Rechtsprechung hat das schon zigfach durchexerziert und
steht auf dem Standpunkt, dass man alle paar Tage nachschauen kann.
Da ist leider nichts zu holen.

Kannst du mir außerdem sagen wo ich genaueres Nachlesen kann?
Bzw. wo du die Antwort gefunden hast? :smile:

In einem Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), Stichwort
Bekanntgabe von Verwaltungsakten.

Gruß - Jaschiii

grund:

Nein. Die Rechtsprechung hat das schon zigfach durchexerziert
und
steht auf dem Standpunkt, dass man alle paar Tage nachschauen
kann.

hi,

die rechtssprechung hat auch seinen grund. immerhin parkt der halter ja auf öffentlichen grund und boden. er hat die parkfläche nicht gemietet, gepachtet oder was weiss ich. also kann diese parkfläche nicht mit einer gemieteten garage oder stellfläche verglichen werden. wer also auf öffentlicher straße abstellt, ist zuzumuten, dass er alle 2-3 tage nachsieht. und wer in urlaub fährt, der wird wohl das auto besser woanders abstellen (parkhaus am flugplatz) oder einen freund, nachbar etc. beauftragen nach dem rechten zu sehen.

ein problem der stadtbevölkerung, aber der parkraum ist knapp.

gruss vom

showbee

2 Like

Hallo,

ich habe mal irgendwann, irgendwo gelesen, daß man im öffentlichen Verkehrsraum nicht länger als 48 oder 72 Stunden an der gleichen Stelle parken darf.

Gruß
Sticky

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Hallo,

es kommt darauf an.
Ich weiss nur mit Sicherheit, dass wenn es ein mobiles Schild
z.B. wg. vorübergehende Baustelle oder Umzug ist, es nicht
rechtens ist.
Der Aufsteller muss das Schild mindestens 3 Tage vor Beginn
des absoluten Halterverbotes aufstellen und alle Kennzeichen
der zu der Zeit parkenden Fahrzeuge notieren. Steht dann eines
der Fahrzeuge immer noch da, ist er nicht berechtigt, dies zur
Anzeige zu bringen.
Wenn es ein fest montiertes Schild seitens des
Straßenverkehrsamtes ist, weiß ich nicht weiter kann mir
jedoch nicht vorstellen, dass es sich da besonders anders
verhält.
Das Hauptproblem wird der Nachweis über die Situationen sein:
a) dass das Auto da vorher stand
b) dass das Schild nicht da war

Mal vorausgesetzt, dass dies richtig ist (was ich übrigens bezweifele) warum liegt dann die Beweispflicht nicht beim Ordnungsamt?
Greetz, Bommel

Sory, aber das ist hier dasBrett „Allgemeine Rechtsfragen“ und nicht „Denkanstöße für eine grundlegende Reform des Straßenverkehrsrechts“ :wink:

Verkehrsschilder (zumindest Verbotsschilder) sind „Verwaltungsakte“ in Form der „Allgemeinverfügung“. Sie werden mit Bekanntgabe wirksam, und zwar mit Bekanntgabe an einen unbestimmten Personenkreis. Das heißt grundsätzlich: Wenn ein Schild aufgestellt wird, entfaltet es sofort seine Regelungswirkung gegenüber jedermann. Ob der einzelne es wahrnimmt oder nicht, spielt keine Rolle, es kommt nur darauf an, dass es objektiv wahrnehmbar ist. Ist ein Schild von Efeu bewachsen und nicht sichtbar, entfaltet es keine Regelungswirkung, denn niemand hat die Möglichkeit, es zu sehen. Sobald aber die Möglichkeit besteht, „wirkt“ auch das Schild.

Das mit den drei Tagen hat die Rechtsprechung dazu entwickelt, um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen. Ich empfehle die Eingabe von „nachträgliches Halteverbot“ bei diversen Suchmaschinen.

Und, äh, „wegen“ regiert den Genitiv…

2 Like

zur Notwendigkeit
Hi,

Notwendig, weil ansonsten keine Baustellen, Strassenfeste usw.
gemacht werden könnten, wenn auf dem vorgesehenen Platz ein
Auto dauerhaft parkt.

da kann ich Dir nicht zustimmen. Was spricht dagegen, wenn der „Nutzer“ die Kosten der Umsetzung tragen muß? Also der Betreiber des Festes, der Bauherr etc.
Eine sachliche Notwendigkeit für diese Praxis kann ich daher beim besten Willen nicht erkennen.

Gruß Stefan

Hallo,

man muss hier in der Tat zwischen der „Notwendigkeit“, ein Auto zu versetzen, und der Frage, wer die Kosten hierfür trägt, trennen.

Dass erstes notwenidg ist, ist glaube ich fraglos. Bei der Frage der Kosten den Veranstalter reinzuziehen, ist dann aber wohl doch kaum möglich. Die hieraus entstehenden Kosten (die sich ja prinzipiell auf alle solche Maßnahmen, nicht nur das Abschleppen von PKW) erstrecken würden, würden deke ich jede solche Veranstaltung finanziell unplanbar machen.
Gruß,
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

da kann ich Dir nicht zustimmen. Was spricht dagegen, wenn der
„Nutzer“ die Kosten der Umsetzung tragen muß? Also der
Betreiber des Festes, der Bauherr etc.

Ich bin mir sicher du bezahlst gern die 150 Euro für die Anfahrt des Abschleppers und das Umsetzen wenn du mal einen Parkplatz sperren lässt weil du z.B. umziehst und er Lkw dann dort nicht stehen kann weil die entsprechende Fläche zugeparkt ist.
Leute Leute, erst denken, dann schreiben.

mfg
Simon

Simon, Simon, erst lesen, dann denken und dann antworten und Leute blöd anmachen…
Es ging hier weder um mich noch um sonst wen Konkretes. Es ging hier, ganz im Sinne der Brettbeschreibung, um eine juristische Diskussion. Und ich habe lediglich der Aussage widersprochen, daß eine bestimmte Praxis sachlich geboten ist, weil sonst andere (wichtige) Maßnahmen undurchführbar werden. Ich habe damit keine Meinung kundgetan, die hast Du hineininterpretiert.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Dea,

Die hieraus entstehenden Kosten (die
sich ja prinzipiell auf alle solche Maßnahmen, nicht nur das
Abschleppen von PKW) erstrecken würden, würden deke ich jede
solche Veranstaltung finanziell unplanbar machen.

das wäre eine der Fragen, die in diesem Zusammenhang untersucht und diskutiert werden müßten. Meines Wissens ist dies aber nie ernsthaft geschehen.
Aber die Frage ist auch nicht wichtig genug, um weitere Energie darauf zu verschwenden…:wink:

Gruß Stefan

Simon, Simon, erst lesen, dann denken und dann antworten und
Leute blöd anmachen…
Es ging hier weder um mich noch um sonst wen Konkretes. Es
ging hier, ganz im Sinne der Brettbeschreibung, um eine
juristische Diskussion. Und ich habe lediglich der Aussage
widersprochen, daß eine bestimmte Praxis sachlich geboten ist,
weil sonst andere (wichtige) Maßnahmen undurchführbar werden.
Ich habe damit keine Meinung kundgetan, die hast Du
hineininterpretiert.

hallo,
hmm, bin hier schon auf einige kommentare von simon gestoßen. der scheint es zu seinem hobby gemacht zu haben, leute blöd anzumachen; seine lieblingsbeschäftigung…?
immer, wenn ich was von ihm gelesen hab, wird es schnell unsachlich, undienlich, und er greift die leute immer gleich persönlich an. so wie hier. ich frag mich langsam, was der will, seinen persönlichen frust abbauen… ; aber bitte doch nicht immer hier!

grüße,
brendan

Und ich habe lediglich der Aussage widersprochen, daß eine bestimmte
Praxis sachlich geboten ist, weil sonst andere (wichtige) Maßnahmen
undurchführbar werden.

richtig

Ich habe damit keine Meinung kundgetan,

doch, du hast der Meinung, explizit widersprochen. Dies ist eine Meinungsäusserung auch wenn du ein ‚?‘ dahintermalst.

die hast Du hineininterpretiert.

Und zum persönklich werden. Manchmal hilft es Postern auf die Sprünge wenn man anstatt abstrakt irgendwen irgendwie verantwortlich macht, mal anhand eines Beispiel aus seiner (vermutlichen) Lebenssphäre aufzeigt, welche Konsequenzenn seine Ansichten haben.

Und um noch mal auf dein beispiel zurückzukommen. Was sollen den die Festbetreiber oder die Baufirma denn machen, damit sie die Strasse nutzen können ? Das Schild 6 Wochen vorher aufstellen, weil es kja Studenten gibt die solange unterwegs sind ?
Mach mal einen Vorschlag.

Ciao maxet.

Hi,

Ich habe damit keine Meinung kundgetan,

doch, du hast der Meinung, explizit widersprochen. Dies ist
eine Meinungsäusserung auch wenn du ein ‚?‘ dahintermalst.

Nee, nee… Karsten hat keine Meinung kundgetan, sondern ein Faktum festgestellt. Daß nämlich Baustellen, Strassenfeste usw. undurchführbar wären, gäbe es diese Regelung nicht. Dieser Faktenfeststellung habe ich widersprochen, übrigens ohne Fragezeichen.

Und zum persönklich werden. Manchmal hilft es Postern auf die
Sprünge wenn man anstatt abstrakt irgendwen irgendwie
verantwortlich macht, mal anhand eines Beispiel aus seiner
(vermutlichen) Lebenssphäre aufzeigt, welche Konsequenzenn
seine Ansichten haben.

Da Simon meine Ansichten nicht kannte, finde ich das anmaßend.

Und um noch mal auf dein beispiel zurückzukommen. Was sollen
den die Festbetreiber oder die Baufirma denn machen, damit sie
die Strasse nutzen können ? Das Schild 6 Wochen vorher
aufstellen, weil es kja Studenten gibt die solange unterwegs
sind ?
Mach mal einen Vorschlag.

Einen Vorschlag mache ich gerne. Aber ich betone ausdrücklich: ich gebe damit keine festgefügte Ansicht wieder! Das kann ich nicht, weil mir die notwendigen Informationen für ein Urteil fehlen. Meine Vermutung ist, daß die Zahl der „störenden“ Dauerparker zu klein ist, als das mein Vorschlag zu einer nennenswerten finanziellen Belastung führen würde:
Beim Aufstellen der entsprechenden Schilder müssen die Kennzeichen aller störenden Fahrzeuge notiert werden (sinnvollerweise mitsamt dem Standort, ein kleines Foto könnte diese Arbeit erleichtern). Für Fahrzeuge, die bei Beginn der Arbeiten unverändert parken, muß der Nutzer die Umsetzungskosten tragen. Den Zeitraum, in dem die Schilder vorweg aufgestellt werden, ist dem Nutzer überlassen. Er kann dann durch einen entsprechend langen Zeitraum sein Kostenrisiko erheblich verringern.
Daß ein Fahrzeug wochenlang unverändert parkt, ist doch wirklich eher die Ausnahme.
Alternativ könnte man einen weiteren Absatz in §12 der StVO anfügen:
„Der Halter eines parkenden Fahrzeugs muß sich in wöchentlichem Abstand davon überzeugen, daß keine Verwaltungsakte erlassen wurden, die sein Fahrzeug betreffen“

Der erste Vorschlag entspräche meinen „Wünschen“ und meinem Gerechtigkeitsempfinden, der zweite Vorschlag wäre imho notwendig um die jetzige Praxis zu legalisieren.

Ich finde die bisherige Praxis ausgesprochen fraglich, ohne Rechtsgrundlage zu verlangen, daß ein Halter ohne Zeitverzögerung (bzw. innerhalb eines mehr oder weniger frei definierten Zeitraums) von einem Verwaltungsakt Kenntnis nimmt, den er tatsächlich nicht kennen konnte. Denn in der StVO gibt es keine zeitliche Begrenzung zulässigen Parkens und das Parken ist ausdrücklich darüber definiert, daß das Fahrzeug verlassen wird. (Dieser Absatz war jetzt eine Meinungsäußerung. Und beachte bitte den Unterschied zwischen „Das muß so sein“ und „Ich finde die Praxis aus rechtlichen Gründen fraglich“.)

Gruß Stefan

(vermutlichen) Lebenssphäre

naja, wenn ihr meint, dass ihr diesen rumpöbelnden simon immer in schutz nehmen müsst…

Das Schild 6 Wochen vorher
aufstellen, weil es ja Studenten gibt die solange unterwegs
sind ?

hmmmmm, gibt es nicht vielleicht auch andere leute, die länger weg sind…? (leute auf montage, fällt mir da spontan ein.)

also warum immer diese unpassende wertung?

viele grüße