Hi,
Ich habe damit keine Meinung kundgetan,
doch, du hast der Meinung, explizit widersprochen. Dies ist
eine Meinungsäusserung auch wenn du ein ‚?‘ dahintermalst.
Nee, nee… Karsten hat keine Meinung kundgetan, sondern ein Faktum festgestellt. Daß nämlich Baustellen, Strassenfeste usw. undurchführbar wären, gäbe es diese Regelung nicht. Dieser Faktenfeststellung habe ich widersprochen, übrigens ohne Fragezeichen.
Und zum persönklich werden. Manchmal hilft es Postern auf die
Sprünge wenn man anstatt abstrakt irgendwen irgendwie
verantwortlich macht, mal anhand eines Beispiel aus seiner
(vermutlichen) Lebenssphäre aufzeigt, welche Konsequenzenn
seine Ansichten haben.
Da Simon meine Ansichten nicht kannte, finde ich das anmaßend.
Und um noch mal auf dein beispiel zurückzukommen. Was sollen
den die Festbetreiber oder die Baufirma denn machen, damit sie
die Strasse nutzen können ? Das Schild 6 Wochen vorher
aufstellen, weil es kja Studenten gibt die solange unterwegs
sind ?
Mach mal einen Vorschlag.
Einen Vorschlag mache ich gerne. Aber ich betone ausdrücklich: ich gebe damit keine festgefügte Ansicht wieder! Das kann ich nicht, weil mir die notwendigen Informationen für ein Urteil fehlen. Meine Vermutung ist, daß die Zahl der „störenden“ Dauerparker zu klein ist, als das mein Vorschlag zu einer nennenswerten finanziellen Belastung führen würde:
Beim Aufstellen der entsprechenden Schilder müssen die Kennzeichen aller störenden Fahrzeuge notiert werden (sinnvollerweise mitsamt dem Standort, ein kleines Foto könnte diese Arbeit erleichtern). Für Fahrzeuge, die bei Beginn der Arbeiten unverändert parken, muß der Nutzer die Umsetzungskosten tragen. Den Zeitraum, in dem die Schilder vorweg aufgestellt werden, ist dem Nutzer überlassen. Er kann dann durch einen entsprechend langen Zeitraum sein Kostenrisiko erheblich verringern.
Daß ein Fahrzeug wochenlang unverändert parkt, ist doch wirklich eher die Ausnahme.
Alternativ könnte man einen weiteren Absatz in §12 der StVO anfügen:
„Der Halter eines parkenden Fahrzeugs muß sich in wöchentlichem Abstand davon überzeugen, daß keine Verwaltungsakte erlassen wurden, die sein Fahrzeug betreffen“
Der erste Vorschlag entspräche meinen „Wünschen“ und meinem Gerechtigkeitsempfinden, der zweite Vorschlag wäre imho notwendig um die jetzige Praxis zu legalisieren.
Ich finde die bisherige Praxis ausgesprochen fraglich, ohne Rechtsgrundlage zu verlangen, daß ein Halter ohne Zeitverzögerung (bzw. innerhalb eines mehr oder weniger frei definierten Zeitraums) von einem Verwaltungsakt Kenntnis nimmt, den er tatsächlich nicht kennen konnte. Denn in der StVO gibt es keine zeitliche Begrenzung zulässigen Parkens und das Parken ist ausdrücklich darüber definiert, daß das Fahrzeug verlassen wird. (Dieser Absatz war jetzt eine Meinungsäußerung. Und beachte bitte den Unterschied zwischen „Das muß so sein“ und „Ich finde die Praxis aus rechtlichen Gründen fraglich“.)
Gruß Stefan