Strafzettel wg. Falschparkens erhalten

Hallo zusammen,

eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
PKW geparkt - Parkscheibe eingestellt und bei Rückkehr einen Strafzettel erhalten mit der Begründung, Parken vor einer Einfahrt / Behinderung der Ein-/Ausfahrt.

Info:
Wagen war vor einer Doppel-Gitter-Gartentüre geparkt/kleiner Garten - allerdings war kein Schild angebracht, dass es sich um eine Einfahrt handelt. Ein PKW würde auch nicht hineinpassen.

Foto vom Sachverhalt gleich gemacht.

Weitere Vorgehensweise?
Abwarten bis der Strafzettel eintrifft und Einspruch erheben?

Falls es sich um eine Ein/Ausfahrt handelt, muss dann nicht das entsprechende Schild am Tor angebracht sein?

Vielen Dank schon mal vorab für alle Rückmeldungen,
12Sushi34

Falls es sich um eine Ein/Ausfahrt handelt, muss dann nicht
das entsprechende Schild am Tor angebracht sein?

nein, muss nicht. abgesenkter bordstein reicht.

Hallo Jens,
danke für den Hinweis - dann schaue ich die Tage mal nach, wie der Bordstein ist.
Danke.

Bei uns im Ort ist es so,daß Parken vor Einfahrten nur geahndet wird wenn der Besitzer des Grundstücks dies „anzeigt“.
Wenn in derr ganzen Straße kein Bordstein vorhanden ist könnte das sein.
Und der Text der Verwarnung ist doch eindeutig.

Grüße