Hallo zusammen,
eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
PKW geparkt - Parkscheibe eingestellt und bei Rückkehr einen Strafzettel erhalten mit der Begründung, Parken vor einer Einfahrt / Behinderung der Ein-/Ausfahrt.
Info:
Wagen war vor einer Doppel-Gitter-Gartentüre geparkt/kleiner Garten - allerdings war kein Schild angebracht, dass es sich um eine Einfahrt handelt. Ein PKW würde auch nicht hineinpassen.
Foto vom Sachverhalt gleich gemacht.
Weitere Vorgehensweise?
Abwarten bis der Strafzettel eintrifft und Einspruch erheben?
Falls es sich um eine Ein/Ausfahrt handelt, muss dann nicht das entsprechende Schild am Tor angebracht sein?
Vielen Dank schon mal vorab für alle Rückmeldungen,
12Sushi34