Strafzettel Widerspruch geht verloren

Alfred sei ein kleiner Berufskraftfahrer. Meistens fährt er den roten LKW. Jedoch ab und zu fährt auch Berthold den LKW.
Was ist nun, wenn Berthold geblitzt würde. Der Chef von Alfred bekäme den Strafzettel und sagt, das war der rote LKW, das muss Alfres gewesen sein. Alfred war es aber nicht, was auch das Bild eindeutig beweisen würde, denn er sieht ganz anders aus.
Alfred legt also Widerspruch ein. Dieser, auf normalem Postweg abgeschickt geht jedoch angeblich nie beim Empfänger ein.
Alfred bekommt 80 Euro Geldstrafe und eine Punkt. Bei seinem EInkommen wäre das verdammt viel Geld.

Alfred hat das erst mal geschluckt und gezahlt.

Gäbe es da Möglichkeiten, dass aufgrund falscher Tatsachen oder sonst was da noch mal was geändert werden könnte ? Alfred wäre in diesem Fall absolut und beweisbar unschuldig

Hallo,
Grundsätzlich gilt: ist ein Bescheid rechtskräftig, so ist da nichts mehr dran zu rütteln. (das ist Sinn und Zweck der Rechtsmittelfrist)
Gründe für eine Wiederaufnahme des Verfahrens liegen nicht vor, da ja vor Eintritt der Rechtskraft Einspruch hätte eingelegt werden können und die Tatsache, dass da ein anderer gefahren ist, nicht neu war.

Gruß
HaWeThie

Alfred war es aber nicht, was auch
das Bild eindeutig beweisen würde, denn er sieht ganz anders
aus.

Dann hätte Alfred schon bei der Anhörung schreiben könne, der auf dem Bild bin ich nicht.

Dann wäre möglicherweise auch kein Bußgeldbescheid erlassen worden.

Alfred legt also Widerspruch ein. Dieser, auf normalem Postweg
abgeschickt geht jedoch angeblich nie beim Empfänger ein.

Alfred ist verantwortlich das der Widerspruch, der eigentlich Einspruch heißt, innerhalb der 14Tagefrist an der richtigen Stelle eingeht.

Alfred bekommt 80 Euro Geldstrafe und eine Punkt. Bei seinem
EInkommen wäre das verdammt viel Geld.

Das ist nur ein Bußgeld, keine Geldstrafe, und der nette Kollege könnte js das übernehmen, schließlich hat er es auf dem Bock verbockt.

Alfred hat das erst mal geschluckt und gezahlt.

Das war weise, sonst wird es teurer.

Gäbe es da Möglichkeiten, dass aufgrund falscher Tatsachen
oder sonst was da noch mal was geändert werden könnte ? Alfred
wäre in diesem Fall absolut und beweisbar unschuldig.

Einzig ein Gnadenerlass könnte das bewirken. Aber dazu bedarf es viel mehr.

Ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig, dann gibt es keine Rechtsmittel mehr.

Q-Gruß

Morgen!

Dann hätte Alfred schon bei der Anhörung schreiben könne, der
auf dem Bild bin ich nicht.

Für mich hört sich dies so an als hätte der Chef den Bogen ausgefüllt
und abgeschickt, immerhin hat er hat als Firma ja auch bekommen und
nicht Alfred.

In diesem Fall könnte ich mir vorstellen mit dem Chef mal ein ernstes
Wort zu reden.

Gruß
Stefan

Für mich hört sich dies so an als hätte der Chef den Bogen
ausgefüllt

Hi,

der Halter bekommt, wenn vermutet wird er war nicht der Fahrer einen Zeugenbefragungsbogen in dem er den oder die Fahrer angeben soll, die Betonung liegt auf soll.

und abgeschickt, immerhin hat er hat als Firma ja auch
bekommen und
nicht Alfred.

Alfred hat einen Anhörugsbogen an seine Wohnadresse bekommen wo er sich gegen den Vorwurf wehren kann.

Später dann einen Bußgeldbescheid gegen den nicht/falsch/zupät Einspruch eingelegt wurde. Das lag in seiner Verantwortung.

In diesem Fall könnte ich mir vorstellen mit dem Chef mal ein
ernstes
Wort zu reden.

Wenn er wissentlich ohne Absprache so gehandelt hat, dann ja.
Und auch mit Absprache hätte es anders gemacht werden müssen.

Aber die Hauptschuld daran trägt Alfred, er hätte es vermeiden können.

Q.Gruß

Alfreds Chef hat der Behörde ja gemeldet dass Alfred der Fahrer sei

Alfred hat Einspruch eingelegt, nur wurde der irgendwo verschlampt

Alfreds Chef hat der Behörde ja gemeldet dass Alfred der
Fahrer sei

Hi,

deshalb hat Alfred einen Anhörungsbogen bekommen.

Da kann es sich entlasten, und sagen ich war es nicht. Die Bußgeldstelle überprüft dann, und macht z.B. einen Bildvergleich mit dem Paßbild oder kommt vorbei.

Erst dann kommt Wochen später den Bußgeldbescheid.

Alfred hat Einspruch eingelegt, nur wurde der irgendwo
verschlampt

Ob Alfred einen Einspruch eingelegt hat oder nicht ist in dem Moment egal wenn er das nicht nachweisen kann. Einschreiben, persönlicher Einwurf, persönlich zur Niederschrift abgeben.

Alleine die Aussage er habe Einspruch eingelegt reicht nicht aus. War möglicherweise falsche Adresse oder sonst was.

Q-Gruß

Huhu!

deshalb hat Alfred einen Anhörungsbogen bekommen.

Was macht Dich da eigentlich so sicher? Ich lese im Augsangsfall nur etwas von einem „Strafzettel“, den der Arebitgeber mal bekommen hatte. Was Alfred bekommen hat, erschließt sich mir nicht, deswegen habe ich mich auch bisher aus der Diskussion herausgehalten. Nur wenn es so war, dass - was natürlich wahrscheinlich ist - der Alfred seinen „Widerspruch“ auf den Anhörungsbogen hin versandt hat, dann ist es auch egal, ob er den jetzt in den Briefkasten oder mit einer Flasche in den Atlantik geworfen hat. Auf den Bußgeldbescheid hätte er reagieren müssen, und zwar keinesfalls mit Zahlung, wenn er doch sicher war, unschuldig zu sein.

Da kann es sich entlasten, und sagen ich war es nicht. Die
Bußgeldstelle überprüft dann, und macht z.B. einen
Bildvergleich mit dem Paßbild oder kommt vorbei.

Erst dann kommt Wochen später den Bußgeldbescheid.

Alfred hat Einspruch eingelegt, nur wurde der irgendwo
verschlampt

Ob Alfred einen Einspruch eingelegt hat oder nicht ist in dem
Moment egal wenn er das nicht nachweisen kann. Einschreiben,
persönlicher Einwurf, persönlich zur Niederschrift abgeben.

Alleine die Aussage er habe Einspruch eingelegt reicht nicht
aus. War möglicherweise falsche Adresse oder sonst was.

Q-Gruß

da hier noch einige fragen zur Fallgestaltung aufgetaucht sind, werde ich mir noch nachhaken, was genau Alfred wann bekommen haben könnte und mich dann nochmals melden
Danke schonmal

Was macht Dich da eigentlich so sicher?

Hi,

der übliche Ablauf ist,

die Fahrerermittlung beim Arbeitgeber.
Danach geht es unter der Privatadresse des Betroffenen weiter.
Anhöhrung, Bußgeldbescheid.

Daher gehe ich davon aus, auch hier ist es so.

Ich lese im
Augsangsfall nur etwas von einem „Strafzettel“, den der
Arebitgeber mal bekommen hatte.

Wer kennt, wenn er sich nicht damit beschäftigt den Unterschied Verwarnungsangebot, der Vorwurf der auf einem Anhörungsbogen steht, und Bußgeldbescheid, schon.

Ist genauso wenn einer Widerspruch statt Einspruch schreibt.

Auf den
Bußgeldbescheid hätte er reagieren müssen, und zwar
keinesfalls mit Zahlung, wenn er doch sicher war, unschuldig
zu sein.

Ob Zahlung oder nicht ist zweitrangig, durch zahlen wird der Bußgeldbescheid ja nicht rechtskräftig, wichtig wäre der Einspruch gewesen.

Q-Gruß