Strafzettel 'zu schnell gefahren'

Angenommen, man bekommt einen „Zeugefragebogen“ von der Stadt, in der geschrieben steht, dass mit dem eigenen Auto am Tag x eine Ordnungswidrigkeit begangen worden sei. (zu schnelles Fahren).

Im Schreiben stehe weiterhin: „Auf Grund der Feststellungen kommt der Halter für den Verstoß als verantwortlicher Fahrzeugführer nicht in Betracht“

Man wird gebeten eine Zeugenaussage zu machen - sprich zu sagen wer gefahren sei.

  1. Wenn nur der Halter oder seine Frau in Frage kämen - muss der Halter sich bzw. seine eigene Frau mit der „Aussage“ zwingend belasten? Was kann passieren, wenn er die Aussage verweigert?

  2. Kann man darauf bestehen, das Foto (Beweismittel) zu sehen? kostet das extra?

  3. Wie ist das üblicherweise von Juristen empfohlene Vorgehen in so einem Fall?

Danke!

Ich gehe davon aus, der Halter kennt den oder die Fahrerin zum besagten Zeitpunkt. Wie wäre es, die Kosten von dieser Person übernehmen zu lassen? Wer einen Fehler machte sollte einfach dafür einstehen und sich nicht wie ein Regenwurm winden.

prinzipiell ja:

aber - wie erlangt man die gewiisheit, wer denn letztendlich gefahren ist?

prinzipiell ja:

aber - wie erlangt man die gewiisheit, wer denn letztendlich
gefahren ist?

Indem man einen freundlichen Antwortbrief schreibt, in welchem man kundtut, daß man selbstverständlich an der Feststellung des Fahrers mitwirken wird, diese Mitwirkung jedoch weitere Maßnahmen erfordert wie etwa die Zusendung einer Kopie oder einen Termin zur Einsicht des Fotos, da zum fraglichen Zeitpunkt - der ja auch schon eine Weile her ist - mehrere Personen als berechtigte Fahrer in Betracht kommen.

Gruß,

Malte.

Maßnahmen erfordert wie etwa die Zusendung einer Kopie oder
einen Termin zur Einsicht des Fotos, da zum fraglichen
Zeitpunkt - der ja auch schon eine Weile her ist - mehrere
Personen als berechtigte Fahrer in Betracht kommen.

Hallo, ja und dann wird man sich ein Fahrtenbuch kaufen müssen, und jede einzelne Fahrt aufschreiben müssen, wer wann wo und wie gefahren ist. Lohnt sich das?
Gruß Plö

prinzipiell ja:

aber - wie erlangt man die gewiisheit, wer denn letztendlich
gefahren ist?

Laß uns mal zusammenfassen, was Du bisher berichtet hast:

Das Auto wird entweder vom Halter oder von seiner Frau gefahren.
Richtig?

Die Stadt hat geschrieben, der Halter käme aufgrund von blabla als Fahrer nicht in Betracht.
Richtig?

===>Daraus schließe ich mit 99,9 %iger Gewißheit, daß auf dem Foto eine Frau erkennbar ist.

Wo ist also Dein Problem?

Auf dem Papier steht außer dem Datum nämlich auch noch die ziemlich exakte Uhrzeit und der Ort des „Geschehens“ drauf, bei innerorts mit Angabe von Straße und Hausnummer
(es war ja wohl innerorts, wenn der Absender eine Stadt ist!).

Man könnte sich einen Kalender zur Hand nehmen und nachsehen, was dieses spezielle Datum für ein Wochentag war.
Und notfalls auch noch in einem Stadtplan nachsehen, wo sich der Ort des „Geschehens“ befindet.

Anschließend eins und eins addieren - voila!

Die Briefe, die man bekommt, dauern i.d.R auch nicht sooooo lange, daß man sich daran nicht erinnern könnte, wenn man denn wollte, und Leute, die permanent im Auto sitzen (z.B. Außendienstler) führen in der Regel ohnehin aus steuerlichen Gründen ein Fahrtenbuch.

Na, weißt du jetzt immer noch nicht, wer gefahren ist?

Zur Bestätigung meiner Theorie, daß auf dem Foto eine Frau abgebildet ist, kannst Du bei der Behörde ja noch nachfragen, das geht vielleicht auch telefonisch.

Ansonsten bin ich der Meinung, wer zu schnell fährt, weiß was er/sie tut und soll dann eben auch dafür gradestehen.
Ohne Rumgeeiere.

Ich habe vor einigen Monaten meinen allerersten Punkt nach ganz vielen Autofahrerjahren kassiert, wegen 1 km/h zu schnell, naja eigentlich wegen 21 zu schnell, aber bis 20 wär’s ohne Punkt gegangen. :wink:

Gruß Gudrun

Hallo, ja und dann wird man sich ein Fahrtenbuch kaufen
müssen, und jede einzelne Fahrt aufschreiben müssen, wer wann
wo und wie gefahren ist. Lohnt sich das?

Das ist doch Unsinn. Es handelt sich hier nicht um einen Firmenwagen und davon mal abgesehen, kann man den oder die Fahrerin auf dem Bild ja identifizieren.

Maßnahmen erfordert wie etwa die Zusendung einer Kopie oder
einen Termin zur Einsicht des Fotos, da zum fraglichen
Zeitpunkt - der ja auch schon eine Weile her ist - mehrere
Personen als berechtigte Fahrer in Betracht kommen.

Hallo, ja und dann wird man sich ein Fahrtenbuch kaufen
müssen, und jede einzelne Fahrt aufschreiben müssen

Tinnef - das KANN (nicht „muß“) vorkommen, wenn kein Fahrer festgestellt werden kann. Soweit sind wir hier aber noch lange nicht, und wenn man maximal kooperativ ist (oder so tut als ob) wird das nicht passieren.

Gruß,

Malte.

Hallo!

Im Ermittlungsverfahren der Bußgeldstelle gilt die Vorschriften der § 48 ff. StPO, speziell § 55 StPO. Zur Verweigerung des Zeugnisses (Auskünfte) sind berechtigt: Verlobte, Ehegatte - auch wenn die Ehe nicht mehr besteht, der Lebenspartner - auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht und wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.

Grund der Vorschrift ist die Rücksicht auf die Zwangslage des Zeugen, der zur Wahrheit verpflichtet ist, der aber befürchten muss, dadurch einem Angehörigen zu schaden. Das Zeugnisverweigerungsrecht besteht aber allgemein, nicht nur für belastende Aussagen, und ohne Rücksicht darauf, ob der Zeuge, also Du, selbst die Konfliktlage empfindest und aus welchen Gründen auch immer keine Aussage machen möchte, zB weil man sich selbst nicht belasten will.

Wenn die Verhängung der Geldbuße nicht gerade existenzbedrohend (beruflich etc.) ist, würde ich zügig und schnell handeln, um Einfluß auf die Vollstreckung zu nehmen. Über die absolute Verjährung von 2 Jahren kommt man nur mit erheblichen Aufwand, die in keinem Verhältnis zur Geldbuße stehen. Evtl. kann auch aus einem Ordnungswidrigkeitsverfahren ein Strafverfahren für alle Beteiligte werden, wenn falsche Aussagen gemacht werden.

Gruss aus Berlin
Peter Martin