Hallo,
wir (meine Frau, ein 2-jähriges Kind und ich) sind am überlegen, in eine Wohnung zu ziehen und einen Stock unter dieser ist eine Arztpraxis mit einem Röntgenapparat. Meine Frage: Ist es gefährlich oder nicht empfehlenswert, in die Wohnung zu ziehen aufgrund der Strahlenbelastung oder möglicher Zwischenfälle?
Vielen Dank
Prinzipiell ist diese Frage völlig korrekt und berechtigt, da Röntgenstrahlen unsichtbar sind und in allen Raumrichtungen (also auch nach oben und unten) abgestrahlt oder reflektiert werden können.
Allerdings gibt es kaum ein Land, was so hohe Anforderungen an den Betrieb seiner Röntgenanlagen stellt wie Deutschland.
Hinzu kommt, dass die Röntgenstrahlung im Quadrat zum Abstand abnimmt und der Strahl in aller Regel eingeblendet wird mit Focussierung in Richtung Patient und Film bzw. Detektor.
Von entscheidender Bedeutung ist aber auch um welchen Strahler es sich handelt: Zahnröntgen oder konventionelles Röntgen bei Orthopäden, Röntgenpraxis oder gar CT (Computertomographie) Praxis.
Röntgenstrahlung „fliegt“ nicht zufällig sondern hällt sich an die gut verstandenen Regeln der Strahlenphysik und der Optik. Um ein Gerät oder eine Praxis zugelassen zu bekommen, muss der Betreiber der Behörde gegenüber nachweisen, dass keine Belastung angrenzender Räume stattfinden kann. Hierzu werden die konkreten Daten der Zulassung des Gerätes verwendet. Sollte eine Belastung angrenzender Räume anhand dieser Daten zu erwarten sein, muss baulicher Strahlenschutz vom Betreiber vor Zulassung hergestellt und nachgewiesen sein (z.B. dünne Bleiplatten an den Wänden).
Mein Vorschlag: Gehen Sie zu der Arztpraxis und lassen Sie sich den Ort des Röntgengerätes, die Häufigkeit des Betriebes und die Haupt-Strahlenrichtung zeigen. Fragen Sie konkret nach der Belastung der Nachbarräume.
Des weiteren können Sie schriftlich bei der in Ihrem Bundesland zuständigen Behörde für die Röntgenverordnung konkret nachfragen. Diese Behörde ist zuständig und verantwortlich für die Zulassung zum Betrieb. Sie finden die zuständige Stelle u.a. über eine Suchmaschine mit RÖV & Anzeige & Bundesland & zuständige Stelle.
oder hier: http://www.bundestieraerztekammer.de/datei.htm?filen…
Theoretisch kann man natürlich auch die Strahlung selber messen. Hier gibt es filmbasierte Verfahren (Plaketten) die über einen längern Zeitraum vor ort bleiben und dann ausgewertet werden oder direkt ablesbare Dosimeter, die eher für kürzere MEsszeiträume gedacht sind.
Fazit: Wenn es sich um eine ordnungsgemäß zugelassene Anlage handelt und einen vertrauenserweckenden Betreiber, sind Sie auf der sicheren Seite. Davon können Sie sich am Besten (auch als Laie) selber überzeugen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
diese Dinge sind in der Strahlenschutzverordnung(StrlSchV)geregelt.
Einfach mal im I-net suchen und lesen.
MfG
S.Lehmann
Hallo
Also es gibt da einen Baulichen Srahlenschutzplan der die Wohnung vor Strahlung beschützen sollte. Der besste Schutz ist Entfernung. Sehr alte Anlagen strahlen kräftig,also wenn die Anlage neuer als 5 Jahre ist kann man die Streustrahlung vernachlässigen. Das Kinderzimmer sollte nicht direkt über der Anlage sein.
Also wegen des Kleinkinds scheint doch Vorsicht geboten.
LG
Sangoma
Hallo
In der Wohnung wird zu keinen Zeitpunkt irgendwelche Strahlung sein!
Ein Rötgenapperat strahlt nur wenige millisekunden mit relativ geringer Strahlenmenge.Die Strahlung würde nicht ausreichen um durch Beton zukommen. Aber dafür gibt es ja auch Bauliche Vorgaben die erfüllt werden müssen wenn man eine Röntgenpraxis betreiben möchte.
Zwischenfälle kenne ich keine.
Also keine bedenken. Bitte
Hallo
Da braucht sich niemand Gedanken zu machen. In Deutschland ist der TÜV für die Abnahme der Röntgenanlage zuständig. Und der erteilt nur dann die Zulassung, wenn die Abschirmung suffizient ist - und zwar in allen drei Raumrichtungen: oben/unten, vorne/hinten und seitlich.
Außerdem wird in der Regel nicht in Richtung Decke geröntgt, sodass lediglich ein Teil der Streustrahlung nach oben gerichtet ist. Da brauchts nicht mal Blei, eine normale 20cm dicke Betondecke absorbiert alles was da ankommen kann von einem konventionellen Röntgengerät.
Also keine Angst!
Gruß Ti
Hallo nicogran,
wenn ein Arzt ein Röntgengerät betreiben möchte, muss er dies von der obersten Aufsichtsbehöre genehmigen lassen. Im Rahmen dieser Genehmigung sind strenge Auflagen, unter anderem auch an den baulichen Strahlenschutz, zu erfüllen. Zum Beispiel müssen Fußböden, Wände etc. mit Blei verstärkt werden, damit keine Strahlung z. B. in angrenzende Wohnungen dringen kann. Ist ein Röntgengerät dann installiert, wird eine Sachverständigenprüfung, ähnlich wie der TÜV beim Kfz, durchgeführt. Durch Dosismessungen wird dabei auch geprüft, ob die vorgegebenen Grenzwerte an keiner Stelle überschritten werden.
Ich habe lange Zeit selber in einer Röntgenpraxis gearbeitet und hatte selbst während meiner Tätigkeit dort keine außergewöhnliche Strahlenbelastung. Bedenken hätte ich nicht, in eine angrenzende Wohnung zu ziehen. Aber letztendlich muss das Bauchgefühl entscheiden. Eine Gefahr besteht m. E. jedenfalls nicht.
Sofern weitere Bedenken bestehen, könnte auch eine Anfrage bei der Aufsichtsbehörde weitere Informationen bringen. Je nach Bundesland ist diese bei den Ministerien bzw. den Landesämtern angesiedelt.
Alles Gute und viel Spaß in der neuen Wohnung.
Viele Grüße
Thomas Müller
Hallo,
meiner Meinung nach können Sie unbedenklich die Wohnung beziehen. Röntgenröhren können keine Strahlung mit sehr hoher Energie erzeugen (konventionalles Röntgen: ca. 120 keV, CT: 180 keV, MRT: keine Rö-Strahlung!!, Mammographie: max. 50 kV). Um eine radiologische Praxis überhaupt betreiben zu dürfen, müssen alle denkbaren Punkte in der Praxis dosimetisch abgemessen werden. Eine Wohnung darüber ist auf jeden Fall unbedenklich zu beziehen. Falls dort Strahlung in dedenklich hohen Dosen ankommen sollte, hätte man diese Räume nicht als Wohnung ausweisen dürfen.
Hier noch Infos:
http://de.wikipedia.org/wiki/Strahlenschutzbereich
Bei weiteren Fragen können Sie gern auf mich zukommen! (habe eine drei jährige dosimetrische Ausbildung)
Alle Angaben ohne Gewähr!
Hallo,
kurz zusammengefasst: Nein, es ist nicht gefährlich!
Begründung:
Den Betrieb von Röntgeneinrichtungen regelt in Deutschland die Röntgenverordnung (RöV) die wie ein Gesetz wirkt. In der RöV ist vorgeschrieben, dass die Inbetriebnahme einer Röntgeneinrichtung der Aufsichtsbehörde (Gewerbeaufsichtsamt, Regierungspräsidium, Bezirksregierung)anzuzeigen ist und von der Behörde genehmigt werden muss. Dem Genehmigunsgantrag ist der Bericht einer Abnahmeprüfung von einem staatlich anerkannten Sachverständigen beizulegen. Zur Abnahmeprüfung gehören zahlreiche Messungen der beim Betrieb vor Ort auftretenden Strahlendosis. Hierzu sind genaue Grenzwerte festgelegt die nicht überschritten werden dürfen. Gleichzeitig wird die Wirksamkeit zahlreicher Sperren geprüft. So verhindern Sperren im Gerät dass beispielsweise die Röntgenröhre gegen die Decke strahlen kann. Vorgeschrieben ist auch eine permanennte Dosismessung am Strahlenaustrittsfenster der Röntgenröhre. Zusammen mit einer vorgeschiebenen optischen Anzeige wird so verhindert, dass die Röhre unbemerkt strahlt. Zusätzlich verhindert eine Gerätesicherung, dass eine Röntgenröhre über längere Zeit (Minuten) ununterbrochen strahlt.
Neben diesem, sog. Geräte-seitigem Strahlenschutz wird vom Sachverständigen vor Ort auch der bauliche Strahlenschutz geprüft. In einem sog. Strahlenschutzplan wird festgelegt, in welche Richtungen die Röhre nicht strahlen darf und welche abschirmende Massnahmen in den Wänden, im Boden und in der Decke erforderlich sind (Spezialbeton, Blei-Auflagen etc.) Auf Grundlage der Messungen vor Ort und dem Strahlenschutzplan wird berechnet, welche Strahlendosis in angrenzenden Räumen auftreten können und ob dabei Grenzwerte überschritten werden könnten. Daraus ergeben sich sog. Strahlenschutzbereiche in denen man sich nicht oder nur als sog. „beruflich strahlenexponierte Person“ (muss eine „Röntgenplakette“ mit Dosimeter tragen) aufhalten darf. So wird auch geprüft, ob beispielsweise im Wartezimmer Strahlung messbar ist, was natürlich nicht sein darf.
Erst wenn im Bericht alle Messungen und Berechnungen eine Überschreitung der Grenzwerte ausschließen, erteilt die Behörde die Genehmigung zum Betrieb der Röntgeneinrichtung.
Übrigens muss jede den Strahlenschutz betreffende Änderung oder Erneuerung der Röntgenanlage ebenfalls angezeigt und von der Behörde genehmigt werden. Diese Anzeigen erledigt in der Regel die Lieferfirma, so kann die Sache nicht „vergessen“ weden.
Zusätzlich fordert eine Stelle der zuständigen Landesärztekammer jedes Jahr von jeder Röntgeneinrichtung Stichproben-artig Aufnahmen und Befunde häufig abgerechneter Untersuchungen an. Dabei werden neben der Richtigkeit des Befundes auch Strahlenschutzmßnahmen wie etwa Einblendung, verwendete Röhrenspannung und Röhrenstrom, aufgetretene Dois, Durchleuchtungszeit etc. geprüft und mit Standardwerten verglichen. Kommt es dabei zu Überschreitungen erhält der zuständige Strahlenschutzbeauftragte (in einer Praxis ist das der Praxisinhaber) eine Meldung mit Ratschlägen zur Beseitigung der Fehler. Sollte eine kurzfristige Nachprüfung keine Veränderung zeigen, geht eine Meldung an die zuständige Behörde. Diese wird eine erneute Sachverständigen-Prüfung anordnen und kann die Anlage auch stillegen, ggf. mit Hilfe der Polizei!
Noch eine Bemerkung zum „Unfall“. Der Begriff „Unfall“ oder „Störfall“ kommt aus der Kerntechnik bzw. Nuklearmedizin und bezeichnet das unbeabsichtigte Freisetzen von (ionisierender) Strahlung. In einer Praxis ohne Nuklearmedizin, also „nur“ mit einem Röntgengerät, ist so ein Unfall ausgeschlossen da es keine dauernd aktive Strahlenquelle gibt. Selbst wenn alle technischen Sicherungen ausfallen sollten, wird eine Röntgenröhre durch die enorme Hitze bei der Strahlenerzeugung (nur ca. 1% der zugeführten Energie wird in Strahlung, der Rest in Wärme umgewandelt!) zerstört bevor eine lebensbedrohliche Strahlendosis zusammenkommt.
Hallo Nicogran,
leider konnte ich wegen einer Erkrankung erst jetzt Antworten. Auch wenn ich keine vertieften Kenntnisse vom medizinischen Röntgen habe, so kann ich doch aus meiner Tätigkeit als Strahlenschutzbeauftragter sagen, dass solche Geräte vom TÜV, Gewerbeaufsichtsamt und einem Gutachter abgenommen werden müssen. Personen die beim Betrieb einer im Vergleich zur normalen Umwelt erhöhten Strahlung ausgesetzt werden, müssen darüber informiert werden und ein Personendosimeter tragen. Außerdem ist der Röntgenraum in der Praxis speziell abgeschirmt.- Das bedeutet, es besteht keine Gefahr in so eine Wohnung einzuziehen. Ich würde es selber auch tuen. Zwischenfälle kann es nur bei bewußter Manipulation am Gerät geben und auch dann dürfte sich „nur“ die Strahlenbelastung im abgeschirmten Röntgenzimmer erhöhen. Man kann eben mit genügend krimineller Energie jede Sicherheitssperre umgehen…
Viele Grüße
L.
Hallo Nicogran,
ich war einige Tage nicht online, daher die verspätete Antwort.
Es liegen ja inzwischen diverse Antworten vor, und schon die Antwort von cmartin ist recht ausführlich. Dem kann ich mich nur anschließen: Wenn die Praxis einen „soliden“ und vertrauenserweckenden Eindruck macht, würde ich bedenkenlos meinen Schreibtisch über das Röntgenzimmer stellen.
Trotzdem, bei allen Vorschriften zum Strahlenschutz und zur Betriebssicherheit:
Eltern sind naturbedingt oft übervorsichtig, wenn es um die eigenen Kinder geht. Ich persönlich würde das Spielzimmer meiner Kinder nicht direkt über das Röntgenzimmer legen, ohne dass ich mir vorher ein genaues Bild von der Lage gemacht hätte: Wie hoch sind die Räume? Aus welchem Material ist die Zwischendecke? Wie alt ist das Röntgengerät? Wofür wird es verwendet, und wie oft?
Aber wie gesagt, das ist meine persönliche Meinung und wissenschaftlich nicht zu begründen.
Gruß
Uwe
Hallo Nicogran
Wie weit Röntgengeräte abstrahlen ist leider nicht mein Fachgebiet.
Meine persönliche Meinung ist:
Wenn ich ein Belastungsquelle umgehen kann, mache ich es.
Liebe Grüße
Regine
Hallo,
die Frage ist nicht ganz leicht zu beantworten. Die Strahlenbelastung, die durch die Wände kommt, ist im Grunde genommen sehr niedrig, allerdings ist ein kleines Kind maximal strahlenempfindlich. Wenn nur Erwachsene die Wohnung bewohnen würden, hätte ich da keine Bedenken, bei Kindern sollte man aber jede zusätzliche Strahlenbelastung vermeiden. Es käme in diesem Zusammenhang auch auf die Art der Arztpraxis an. Wenn es sich um eine radiologische Praxis handelt, in der naturgemäß viel geröngt wird, würde ich von der Anmietung der Wohnung eher Abstand nehmen. Wenn es sich allerdings nur um eine Zahnarztpraxis handelt, würde ich da einziehen. Man kann ja vielleicht in Erfahrung bringen, wo das Röntgengerät steht und das Kinderzimmer nicht unbedingt direkt darüber legen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein wenig helfen.
guten abend!
sorry, habe email-box ein wenig vernachlässigt!
also: die frage kann man mit einem klaren „nein, keine gefahr“ beantworten.
es wird bei der aufstellung und beim betrieb eines röntgengerätes peinlichst genau auf den strahlenschutz geachtet. man stelle sich vor, ein risiko bestünde tatsächlich noch in einer anderen wohnung oder einem anderen gebäude. wie sollte dann überhaupt noch jemand in der nähe eines röntgengerätes arbeiten?!
„zwischenfälle“ gibt es bei röntgengeräten eigentlich auch nicht…das ist eine begrifflichkeit, die wohl eher aus dem umgang mit radioaktiven stoffen kommt.
ich selbst arbeite seit bald 18jahren im bereich röntgen, werde überwacht (plaketten etc) und habe nachweislich noch NIE irgendwelche nennenswerten oder gar bedenklichen dosen abbekommen. meines wissens nach, sind meine plaketten bislang sogar völlig bestrahlungsfrei gewesen…und ich stehe häufig direkt neben und an einem gerät.
ich hoffe, ich konnte ein wenig beruhigen, auch ohne jetzt mit zahlen über strahlendosen etc aufzuwarten…das könnten Sie jedoch ohne probleme ergoogeln, dazu gibt es reichlich veröffentlichungen.
lg,b.